Common use of Kurzzeitpflege Clause in Contracts

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re Pflege nicht aus, besteht gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Hause gepflegte versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr beschränkt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen erforder- lichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären vollstati- onären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt wer- den, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Kurzzeit- pflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ist, häusliche erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr beschränkt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen erforder- lichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären vollstati- onären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt wer- den, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Kurzzeit- pflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstatio- näre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pfle- gegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige sons- tige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrich- tungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge o- der Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Per- son erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt wer- den, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege Kurzzeit- pflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrich- tung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalen- derjahr beschränkt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilsta- tionäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie so- wie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizini- schen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilita- tion für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürf- tige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Ein- richtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten ge- eigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Kurzzeit- pflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Private Pflegepflichtversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen Leis- tungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizini- schen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege Kurz- zeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zuge- lassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten versicher- ten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre teilstatio- näre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen erforder- lichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz Abs. 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizi- nischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzei- tige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflege- grade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen Pflege- leistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechendent- sprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzel- fällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Men- schen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelasse- nen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstatio- näre Pflege nicht aus, besteht gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Hause gepflegte versicherte ver- sicherte Kinder haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr beschränkt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen er- forderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen Aufwen- dungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechendentspre- chend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Anspruch Einzelfällen An- spruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe Hil- fe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeein- richtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheint. Die Leistungen werdenerscheint. a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr beschränkt.,

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen erforder- lichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz Abs. 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizi- nischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzei- tige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr beschränkt.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Private Krankenversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären EinrichtungEinrich- tung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen ge- eigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Kurzzeitpflege. (10) . Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht gemäß gemäft Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären EinrichtungEinrich- tung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maftnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr und zusammen mit dem Anspruch auf erweiterte Kurzzeitpflege nach Nr. 6 Satz 6 des Tarifs PV auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Pflegeversicherungstarif Pv

Kurzzeitpflege. (1012) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden wer- den und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht gemäß Nr. 6 des Tarifs PV – wenn und soweit im Tarif vorgesehen – Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine allge- meine Pflegeleistungen sowie sonstige für zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen in einer vollstationären Einrichtungvollsta- tionären Einrichtung oder auf ein Pflegetagegeld. Absatz 8 Satz 10 Sätze 2 bis 5 gilt gelten entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die statio- näre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme zur medizinischen Versorge oder Re- habilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder ge- pflegt werden haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheintzu- mutbar erscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung der versicherten Person Behandlung des Versicherten bzw. des Mitversicherten oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che vor- übergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr beschränktacht Wo- wird; dieser Abwesenheitszeitraum verlängert sich bei Krankenhausaufenthalten und Aufenthalten in Rehabilitationseinrichtungen um die Dauer dieser Aufenthalte.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Der Gruppenversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch An- spruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz Sätze 2 bis 5 gilt gelten entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizi- nischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürfti- ge, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen begrün- deten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che vorüber- gehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr beschränktKalenderjahr und zusammen mit dem Anspruch auf erweiterte Kurzzeitpflege nach Nr. 6 Satz 6 des Tarifs PV auf acht Wochen pro Kalenderjahr be- schränkt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht be- steht gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die sta- tionäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maß- nahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitati- on für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbrin- gung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten geeigne- ten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Kurz- zeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich mög- lich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung sta- tionäre Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che vorüber- gehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalender- jahr beschränktKalenderjahr und zusammen mit dem Anspruch auf erweiterte Kurzzeitpflege nach Nr. 6 Satz 6 des Tarifs PV auf acht Wochen pro Kalenderjahr be- schränkt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen Aufwendun- gen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn wäh- rend einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder ge- pflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege Kurz- zeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationä- re teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für ver- sicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Zu Der Anspruch besteht auch in Einrich- tungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vor- sorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabili- tation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbrin- gung und Pflege der versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegte versicherte Kinder gepflegt werden, haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in begründeten Ein- zelfällen Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrich- tungen Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelas- senen Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflege- einrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar er- scheinterscheint. Die Leistungen werden a) für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand- lung Behandlung der versicherten Person oder b) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusli- che häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausrei- chend ausreichend ist, erbracht. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier acht Wochen pro Kalender- jahr Kalenderjahr beschränkt.

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Samples: Versicherungsbedingungen