Common use of Kurzzeitpflege Clause in Contracts

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- den, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz Abs. 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen medizi- nischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige gleichzei- tige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen Leis- tungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen medizini- schen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege Kurz- zeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege zugelassenen Kurzzeitpflege zuge- lassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (1012) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden wer- den und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV – wenn und soweit im Tarif vorgesehen – Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine allge- meine Pflegeleistungen sowie sonstige für zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen in einer vollstati- onären Einrichtungvollsta- tionären Einrichtung oder auf ein Pflegetagegeld. Absatz 8 Satz 10 Sätze 2 bis 5 gilt gelten entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre statio- näre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der zur medizinischen Vorsorge Versorge oder Rehabilitation Re- habilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- den, ge- pflegt werden haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar zu- mutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch An- spruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz Sätze 2 bis 5 gilt gelten entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen medizi- nischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. PflegebedürftigePflegebedürfti- ge, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten begrün- deten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege zugelassenen Kurzzeitpflege zugelas- senen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen er- forderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen Aufwen- dungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechendentspre- chend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch An- spruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe Hil- fe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung Pflegeein- richtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden.

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade Pflege- grade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen Pflege- leistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechendent- sprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Einzel- fällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Men- schen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege zugelassenen Kurzzeitpflege zugelasse- nen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Samples: www.pkv.de

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre teilstatio- näre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade Pfle- gegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige sons- tige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in EinrichtungenEinrich- tungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder o- der Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten Person versicherten Per- son erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- den, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege Kurzzeit- pflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung Pflegeeinrich- tung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen Aufwendun- gen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während wäh- rend einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denge- pflegt werden, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege Kurz- zeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 be- steht gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre sta- tionäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme Maß- nahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Rehabilitati- on für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung Unterbrin- gung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten geeigne- ten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurz- zeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich mög- lich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte ver- sicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in EinrichtungenEinrich- tungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge Vor- sorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Rehabili- tation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung Unterbrin- gung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung Pflege- einrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären Einrichtungvollstationären Einrich- tung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten ge- eigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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Kurzzeitpflege. (10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforder- lichen erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre teilsta- tionäre Pflege nicht aus, besteht für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gemäß Nr. 6 des Tarifs PV Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie so- wie sonstige Leistungen in einer vollstati- onären vollstationären Einrichtung. Absatz 8 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Der Anspruch besteht auch in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen medizini- schen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Rehabilita- tion für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicher- ten versicherten Person erforderlich ist. PflegebedürftigePflegebedürf- tige, die zu Hause gepflegt wer- denwerden, haben in begründeten Einzelfällen Ein- zelfällen Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen Ein- richtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten ge- eigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer zur Kurzzeit- pflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Die Leistungen werden

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