Kündigung des Vertrags. 12.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündi- gungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragsty- pus, der mit green abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündi- gung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf ei- nen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Be- trages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und ver- fällt an green. 12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der green stehen- den Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kos- ten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch green, an green zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. 12.3 green kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein ver- gleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Er- öffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, green über entsprechende Tatbestände umgehend zu infor- mieren. 12.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist green berechtigt, Scha- densersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausge- hende Ansprüche bleiben vorbehalten. 12.5 Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax zu erfolgen.
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Kündigung des Vertrags. 12.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündi- gungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragsty- pusVertragstypus, der mit green GDC abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündi- gung Kündigung vor Ablauf Ab- lauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf ei- nen einen nicht vereinbarten vereinbar- ten Termin, ist die Rückvergütung des Be- tragesBetrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und ver- fällt verfällt an greenGDC.
12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der green stehen- den Gegenstände GDC stehenden Ge- genstände und Unterlagen unaufgefordert unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kos- ten- Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch green, GDC an green zurück zu gebenGDC zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung Rückgabever- pflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände und Unterlagen Unter- lagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
12.3 green GDC kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein ver- gleichbares vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Er- öffnung Eröffnung eines solchen sol- chen Verfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 uneingeschränktunein- geschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, green GDC über entsprechende Tatbestände umgehend zu infor- miereninformieren.
12.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist green GDC berechtigt, Scha- densersatz Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausge- hende hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehaltenvorbe- halten.
12.5 Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax zu erfolgen.
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Kündigung des Vertrags. 12.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündi- gungstermin Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragsty- pusVertragsverhältnis, der das mit green Atrox abgeschlossen wurde. Wird nichts Besonderes vereinbart, entspricht die Kündigungsfrist der auf der letzten Rechnung ausgewiesenen Verrechnungsperiode. Erfolgt die Kündi- gung Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf ei- nen einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Be- tragesBetrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und ver- fällt verfällt an greenAtrox.
12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der green stehen- den Atrox stehenden Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kos- ten- Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch greenAtrox, an green Atrox zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
12.3 green Atrox kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein ver- gleichbares vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Er- öffnung Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, green Atrox über entsprechende Tatbestände umgehend zu infor- miereninformieren.
12.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist green Atrox berechtigt, Scha- densersatz Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausge- hende hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
12.5 Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax durch Ausfüllen und Versenden des vorgesehenen Web-Formulars auf der Web-Page der Atrox zu erfolgen.
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Kündigung des Vertrags. 12.1 12.1. Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündi- gungstermin Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragsty- pusVertragstypus, der mit green MvA abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündi- gung Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf ei- nen einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Be- tragesBetrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und ver- fällt verfällt an green.MvA.
12.2 12.2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der green stehen- den MvA stehenden Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kos- ten- Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch greenMvA, an green MvA zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
12.3 green 12.3. MvA kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein ver- gleichbares vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Er- öffnung Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, green MvA über entsprechende Tatbestände umgehend zu infor- miereninformieren.
12.4 12.4. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist green MvA berechtigt, Scha- densersatz Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausge- hende hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
12.5 12.5. Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem fristgerechtem Brief oder per Fax E-Mail an xxxxxxx@xxx.xx zu erfolgen. Die Kündigung per E-Mail ist erst nach Bestätigung seitens xxxxxxx@xxx.xx gültig.
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Kündigung des Vertrags. 12.1 14.1 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag unabhängig von den Kündigungsgründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Die MindestdauerKündigung muss unter Androhung der Nichtigkeit schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.
14.2 Der Kunde kann den Vertrag unabhängig von den Kündigungsgründen mit einer Kündigungsfrist von weniger als drei Monaten nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen kündigen:
a) wenn der Kunde den Vertrag weniger als 3 Monate, aber mehr als 2 Monate vor dem Datum der nächsten Leistungserbringung des betreffenden Jahres oder der nächsten Vertragsphase der Leistung kündigt, ist der Kunde verpflichtet, einen Betrag zu zahlen, der 50% der Vergütung für die betreffende Leistungserbringung oder die nächste Vertragsphase der Leistung entspricht;
b) wenn der Kunde den Vertrag weniger als 2 Monate vor dem Datum der nächsten Leistungserbringung des betreffenden Jahres oder der nächsten Phase der unter den Vertrag fallenden Leistung kündigt, ist der Kunde verpflichtet, einen Betrag zu zahlen, welcher der vollen Vergütung für die betreffende Leistungserbringung
14.3 Im Falle von Angeboten mit einer „Preisgarantie“ gelten die Bestimmungen des Pkt. 14.2 In solchen Fällen ist der Kunde bei einer Kündigung des Vertrags durch ihn verpflichtet, der TRP einen Betrag zu zahlen, der 1/3 der Vergütung für die Erfüllung des betreffenden Vertrags entspricht.
14.4 Die TRP ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere wenn:
a) der Kunde es verabsäumt, die Kündigungsfrist TRP unverzüglich über Änderungen oder Anzeichen von Änderungen in der Organisation oder dem Gegenstand der Leistung zu unterrichten, die für die Leistungserbringung relevant sind;
b) der Kunde das Zertifikat / die Zertifizierungsmarke entgegen den in den Technischen Bedingungen
c) der Kunde es verabsäumt, die TRP unverzüglich über die Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder über seine Liquidation zu unterrichten;
d) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist und nach erfolglosem Ablauf einer von der Kündi- gungstermin bestimmen TRP gesetzten Nachfrist die Zahlung weiterhin nicht leistet;
e) der Kunde sich nach dem jeweiligen Vertragsty- pusweigert, das Angebot in der geänderten Fassung anzunehmen, da die
14.5 Im Falle einer Kündigung des Vertrags mit green abgeschlossen wurde. Erfolgt sofortiger Wirkung behält die Kündi- gung vor Ablauf TRP den Anspruch auf die vertragliche Vergütung einschließlich aller bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Mindestdauer Kündigung erbrachten Leistungen sowie das Recht, Schadensersatz für die Nichterfüllung oder auf ei- nen nicht vereinbarten Terminordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung durch den Kunden zu verlangen.
14.6 Die TRP ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags zu verweigern, bis der Kunde die ausstehenden Zahlungen zuzüglich Zinsen geleistet hat.
14.7 Falls der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden kann, ist die Rückvergütung des Be- trages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und ver- fällt an green.
12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der green stehen- den Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kos- ten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch green, an green zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
12.3 green kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein ver- gleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Er- öffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, green über entsprechende Tatbestände umgehend zu infor- mieren.
12.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist green TRP berechtigt, Scha- densersatz innerhalb von 60 Tagen nach Kenntnisnahme des oben genannten Grundes vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausge- hende Ansprüche bleiben vorbehaltenverlangen.
12.5 Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax zu erfolgen.
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Kündigung des Vertrags. 12.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündi- gungstermin bestimmen Kündigungstermin be- stimmen sich nach dem jeweiligen Vertragsty- pusVertragstypus, der mit green abgeschlossen ICP abge- schlossen wurde. Erfolgt die Kündi- gung Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf ei- nen einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung Rück- vergütung des Be- tragesBetrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und ver- fällt an greenausgeschlos- sen.
12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, iIm Eigentum der green stehen- den ICP stehenden Gegenstände und Unterlagen Un- terlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach VertragsbeendigungVer- tragsbeendigung, unter Kos- ten- Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden Kun- den bis zum Empfang durch greenICP, an green ICP zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
12.3 green ICP kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein ver- gleichbares vergleichbares Verfahren eröffnet er- öffnet wurde oder ein Antrag auf Er- öffnung Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, green ICP über entsprechende Tatbestände umgehend zu infor- miereninformieren.
12.4 Aus wichtigem Grund kann ICP den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden ICP-Dienstleistungen oder die mit- tels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugäng- lich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelun- gen von ICP oder Dritten missachtet werden
12.5 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist green ICP berechtigt, Scha- densersatz Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausge- hende hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
12.5 12.6 Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax schriftlich zu erfolgen.
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Kündigung des Vertrags. 12.1 10.1 Unbeschadet anderer Rechte aus den Verträgen gilt bei Dauerschuldverhältnissen für die Kündigung Folgendes: Die MindestdauerParteien können schriftlich und ohne Beteiligung eines Gerichts den Vertrag kündigen, wenn:
(a) im Falle einer Vertragsverletzung, die Kündigungsfrist und ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht, die vertragsverletzende Partei nach Ablauf einer angemessenen Zeit nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von der Kündi- gungstermin bestimmen sich Vertragsverletzung weiterhin ihre nach dem jeweiligen Vertragsty- pus, der mit green abgeschlossen wurde. Erfolgt Vertrag geschuldeten Pflichten verletzt;
(b) sich die Kündi- gung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf ei- nen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung Besitzverhältnisse beim Kunden ändern (Änderung des Be- trages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und ver- fällt an greenbeherrschenden Einflusses).
12.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen10.2 Sage ist berechtigt, im Eigentum der green stehen- den Gegenstände und Unterlagen unverzüglicheinen Vertrag fristlos zu kündigen, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kos- ten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch green, an green zurück zu geben. Kommt sobald der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung Sage mitteilt, dass er nicht nachmehr in der Lage oder gewillt ist, ist er zur Zahlung von Schadensersatz seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, oder sobald Sage aus den Umständen schließen muss, dass der Kunde nicht mehr in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtetLage ist, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
12.3 green seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, oder sobald der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt. Xxxx kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den sich die Vermögensverhältnisse des Kunden ein Konkurs-erheblich verschlechtern. Gleiches gilt, Insolvenz-wenn sein Unternehmen abgewickelt werden soll, Nachlass- es die Zahlungen einstellt oder ein ver- gleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Er- öffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. In diesem Fall gilt Ziff. 12.2 uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, green über entsprechende Tatbestände umgehend zu infor- mierenfür insolvent erklärt wird.
12.4 Bei vorzeitiger 10.3 Sage ist in keinem Fall zur Leistung von Schadensersatz infolge der Auflösung oder Beendigung eines Vertrags, wie in den vorstehenden Absätzen dieses Paragraphen beschrieben, verpflichtet.
10.4 Mit Beendigung eines Vertrags erlöschen alle Rechte, Pflichten und Tätigkeiten der Parteien zum Zeitpunkt der Beendigung, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 4, 5, 11, 13 und 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen haben. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist green berechtigtMietvertrags wird der Kunde unverzüglich jegliche Verwendung der Software, Scha- densersatz zu verlangen der Dokumentation und anderer von Sage zur Verfügung gestellten Unterlagen einstellen und nicht wieder aufnehmen und die Software, die Dokumentation und die anderen Unterlagen gemäß den Bestimmungen in Höhe Artikel 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Sage zurückgeben und sämtliche Kopien löschen. Wenn ein Vertrag ungeachtet des Entgelts, das Grundes für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausge- hende Ansprüche bleiben vorbehaltenBeendigung von Sage berechtigterweise beendet wird, wird Sage keine Miet- und/oder andere Gebühren zurückerstatten.
12.5 Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax zu erfolgen.
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