Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbunde- nen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbunde- nen Anpassung der Prämie verbundenen An- passung des Beitrags kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zum Anpassungszeitpunkt kündigenkün- digen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht Kündigungs- recht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden Wirksamwer- den der Anpassung der Prämie des Beitrags zugehen.
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Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung der Haftung des Versicherungsumfangs Versicherers und der damit verbunde- nen verbundenen Anpassung der Prämie des Beitrags kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie des Beitrags zugehen.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbunde- nen verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
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Samples: Hausratversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung der Haftung des Versicherungsumfangs Versicherers und der damit verbunde- nen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform Schriftform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht Kün- digungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
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Samples: Hausratversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung der Haftung des Versicherungsumfangs Versicherers und der damit verbunde- nen verbun- denen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen hinzu- weisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden Wirksamwer- den der Anpassung der Prämie zugehenzuzugehen.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbunde- nen verbundenen Anpassung der Prämie des Beitrags kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie des Beitrags zugehen.. § 7. Entschädigung
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Samples: Glasversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Er- höhung der Haftung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbunde- nen verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht Kün- digungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbunde- nen verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt Anpassungszeit-punkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
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Samples: Hausratversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung der Haftung des Versicherungsumfangs Versicherers und der damit verbunde- nen verbundenen Anpassung der Prämie des Beitrages kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie des Beitrags zugehen.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbunde- nen verbun- denen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung Frist- wahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen hinzu-weisen ist, muss diesem mindestens 1 einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
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Samples: Glasversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhö- hung der Haftung des Versicherers über und die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbunde- nen Anpassung verbundene Anpas- sung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt ge- nügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung der Haftung des Versicherungsumfangs Versicherers und der damit verbunde- nen verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer durch Erklä- rung Erklärung in Textform Text- form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
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Samples: Hausratversicherung