Geldleistung Musterklauseln

Geldleistung a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung.
Geldleistung. Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Geldleistung. 1.1. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer in ortsüblicher Höhe eine Geldleistung. Diese umfasst Aufwendungen, um zerstörte oder beschädigte Sachen nach § 4 zu entsorgen, sie in gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, an den Schadenort zu liefern und zu montieren.
Geldleistung. 7.1.1 Wir gewähren im Versicherungsfall eine Geldleistung. Geldleis- tung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe Nr. 2), die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden.
Geldleistung. B 10.1.1 Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer in ortsüblicher Höhe eine Geld- leistung. Diese umfasst Aufwendungen, um zerstörte oder beschädigte Sachen nach B 4 zu entsorgen, sie in gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, an den Schadenort zu liefern und zu montieren.
Geldleistung a) Der Versicherer gewährt im Versi- cherungsfall eine Geldleistung.
Geldleistung. Der Aussteller verpflichtet sich, an Univent zugunsten der JobDatingDays für die Standfläche einen einmaligen Geldbetrag laut Vereinbarung zu zahlen. Der reguläre Teilnahmepreis beträgt 990,- EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Aktionsrabatte werden stets nur bei Buchung und Zahlung innerhalb des Aktionszeitraums gewährt. Preise verstehen sich für die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung (beide Messetage, Auf- und Abbauzeiten). Dieser Betrag beinhaltet Ihren gebuchten Stand (2x3 Meter) inkl. Octanorm-Messewänden (Rückwand und 1 Meter rechts/links), Stromanschluss und Internetzugang/WLAN. Der Betrag wird direkt nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung fällig. Die fristgerechte Bezahlung ist Voraussetzung für den Bezug des Standes. Erst mit fristgerechter Überweisung gilt die Zusage erteilt. Bei einer Mahnung wird ein Betrag von 5,00€ fällig. Wir behalten uns weitere Maßnahmen bei Zahlungsversäumnissen vor. Bei Nichtzahlung bis zum Aufbautag (06.10.2020) behält sich der Veranstalter vor, den Aufbau des Messestands bis zur Zahlung nicht zuzulassen.
Geldleistung. Frau/Xxxx erhält auf Antrag der Sorgeberechtigten für die Betreuung des Kindes/der Kinder eine Förderleistung nach der gültigen Satzung des Kreises Bergstraße (§ 23 Abs. 2 SGB VIII). Die Sorgeberechtigten entrichten Ihren Kostenbeitrag an das Jugendamt, sofern Sie nicht davon befreit werden (Antrag beim örtlichen Jugendhilfeträger). Der Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers wird von diesem direkt an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Die Förderleistung des örtlichen Jugendhilfeträgers enthält: ⮚ die erzieherischen Leistungen der Kindertagespflegeperson, ⮚ die im Zusammenhang mit der Kindertagespflege verbundenen Aufwendungen (Nahrung, Spiel- und Bastelmaterial etc.) und ⮚ Aufwendungen für Unterkunft, Heizung, Strom etc. Sonderregelung (z.B. für Windeln, Übernachtung, Ausflüge, besonders aufwendige oder kostspielige Nahrungsmittel etc.): Die selbständig tätige Kindertagespflegeperson hat für die Versteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Kindertagespflegeperson anzumelden. [ ] Minijob; [ ] Midijob; [ ] Lohnsteuerkarte:
Geldleistung. Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung. Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten oder be­ schädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadensort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sa­ chen (z. B. Farbe und Struktur) an entschä­ digten Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Ver­ sicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Geldleistung a) Wir gewähren im Versicherungsfall eine Geldleistung.