Common use of Laufzeit, Kündigung Clause in Contracts

Laufzeit, Kündigung. 11.1 Das Term Sheet tritt am Stichtag in Kraft. Es kann von jeder der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2007. 11.2 Die Kündigungsfrist für die einzelnen Leitungen (nachfolgend “Teilkündigung” genannt) und die Rechtsfolgen einer Teilkündigung richten sich nach den AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste. Eine Teilkündigung ist jedoch erstmals zum 31. Dezember 2007 möglich. 11.3 Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.

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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)

Laufzeit, Kündigung. 11.1 Das Term Sheet tritt am Stichtag in Kraft. Es kann von jeder der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2007. 11.2 Die Kündigungsfrist für die einzelnen Leitungen Leistun­gen (nachfolgend “TeilkündigungTeilkündigungen” genannt) und die Rechtsfolgen einer Teilkündigung richten sich nach den AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste. Eine Teilkündigung ist jedoch erstmals zum 31. Dezember 2007 möglich. 11.3 Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.

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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)

Laufzeit, Kündigung. 11.1 Das Term Sheet tritt am Stichtag in Kraft. Es kann von jeder der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2007. 11.2 Die Kündigungsfrist für die einzelnen Leitungen Leistungen (nachfolgend “TeilkündigungTeilkündigungen” genannt) und die Rechtsfolgen einer Teilkündigung richten sich nach den AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste. Eine Teilkündigung ist jedoch erstmals zum 31. Dezember 2007 möglich. 11.3 Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.

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