Common use of Leistungen und Preise Clause in Contracts

Leistungen und Preise. 3.1 Die Leistungsverpflichtungen der Riverside Collection GmbH & Co. KG ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbe- stätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein. 3.2 Etwaige Hin- und Rückbeförderungen (per Bahn / Bus / Flug- zeug) zu dem Ort des Beginns der Reise bzw. von dem Ort des Endes der Reise, wie sie sich aus den Unterlagen und Ver- einbarungen nach Ziffer 3.1 ergeben, sind vom Reisenden selbst zu organisieren und nicht Teil des Reisevertrages. 3.3 Ist ein Transfer, insbesondere von einem Flughafen oder Bahnhof, Teil der Reiseleistung, so endet die Verpflichtung, den Transfer durchzuführen, wenn der Reisende nicht inner- halb einer halben Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt an dem vereinbarten Treffpunkt erscheint. Die Riverside Collec- tion GmbH & Co. KG behält den Anspruch auf die Vergütung des Transfers; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Soweit der Veranstalter für den Reisenden einen Transfer nach die- sem Zeitpunkt bereitstellt, trägt der Reisende entsprechende Mehrkosten zuzüglich einer Servicepauschale in Höhe von EUR 20,00. 3.4 Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Reisenden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Leistungen und Preise. 3.1 Die Leistungsverpflichtungen der Riverside Collection GmbH & Co. KG ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbe- Buchungsbe­ stätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein. 3.2 Etwaige Hin- Hin­ und Rückbeförderungen (per Bahn / Bus / Flug- Flug­ zeug) zu dem Ort des Beginns der Reise bzw. von dem Ort des Endes der Reise, wie sie sich aus den Unterlagen und Ver- Ver­ einbarungen nach Ziffer 3.1 ergeben, sind vom Reisenden selbst zu organisieren und nicht Teil des Reisevertrages. 3.3 Ist ein Transfer, insbesondere von einem Flughafen oder Bahnhof, Teil der Reiseleistung, so endet die Verpflichtung, den Transfer durchzuführen, wenn der Reisende nicht inner- inner­ halb einer halben Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt an dem vereinbarten Treffpunkt erscheint. Die Riverside Collec- Collec­ tion GmbH & Co. KG behält den Anspruch auf die Vergütung des Transfers; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Soweit der Veranstalter für den Reisenden einen Transfer nach die- die­ sem Zeitpunkt bereitstellt, trägt der Reisende entsprechende Mehrkosten zuzüglich einer Servicepauschale in Höhe von EUR 20,00. 3.4 Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Reisenden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Leistungen und Preise. 3.1 Die Leistungsverpflichtungen der Riverside Collection GmbH & Co. KG ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbe- stätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein. 3.2 Etwaige Hin- und Rückbeförderungen (per Bahn / Bus / Flug- zeug) zu dem Ort des Beginns der Reise bzw. von dem Ort des Endes der Reise, wie sie sich aus den Unterlagen und Ver- einbarungen nach Ziffer 3.1 ergeben, sind vom Reisenden selbst zu organisieren und nicht Teil des Reisevertrages. 3.3 Ist ein Transfer, insbesondere von einem Flughafen oder Bahnhof, Teil der Reiseleistung, so endet die Verpflichtung, den Transfer durchzuführen, wenn der Reisende nicht inner- halb einer halben Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt an dem vereinbarten Treffpunkt erscheint. Die Riverside Collec- tion GmbH & Co. KG behält den Anspruch auf die Vergütung des Transfers; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Soweit der Veranstalter für den Reisenden einen Transfer nach die- sem Zeitpunkt bereitstellt, trägt der Reisende entsprechende Mehrkosten zuzüglich einer Servicepauschale in Höhe von EUR 20,00. 3.4 Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Reisenden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.

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