Common use of Leistungen und Preise Clause in Contracts

Leistungen und Preise. Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Standortes. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt. Die Veranstaltungssprache ist grundsätzlich Deutsch. Sämtliche angegebenen Preise zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind in Euro angegeben. Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich bei sämtlichen angegebenen Preisen, soweit nicht ausdrücklich in Bruttopreisen angegeben, um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer hinsichtlich der Preisangaben bleiben vorbehalten. Der gesamte Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.2 BGB) p.a. zu fordern. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, eine weitere Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 zu verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wenn der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemacht. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen und Preise. Leistungsumfang und Veranstaltungsort Die Leistungen des Alm Seasons ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. Bezüglich des Inhalts deren Leistungsbeschreibungen und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Standortes. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrtPreiskalkulationen. Die Veranstaltungssprache ist grundsätzlich Deutschvertraglich vereinbarten Leistungen und Preise folgen aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung. Sämtliche angegebenen Preise zur Teilnahme an den Veranstaltungen Nicht im Mietpreis enthalten sind in Euro angegebenvom Xxxx gewünschte Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung, Frühstück usw.). Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich Zusätzliche Nebenkosten sind spätestens bei sämtlichen angegebenen Preisen, soweit nicht ausdrücklich in Bruttopreisen angegeben, um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer hinsichtlich der Preisangaben bleiben vorbehalten. Der gesamte Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.2 BGB) p.a. Anreise zu fordern. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, eine weitere Verzugspauschale bezahlen: Tourismusgebühr in Höhe von EUR 40,00 zu verlangen2,20€ pro Person/Nacht. Mit der Buchung bietet der Xxxx dem Alm Seasons als Xxxxxxxxxxx den Abschluss eines Vertrages über eine Privatzimmervermietung, verbindlich an. Die Pauschale Buchung erfolgt für alle darin benannten Teilnehmer. Der Vertragspartner („Buchender“) hat die Personalien aller Gäste dem Alm Seasons vor Anreise mitzuteilen. Weiterhin stehen alle Gäste für die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Einhaltung der AGB, ein. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Inhalt des Angebots des Alm Seasons ab, ist darin ein neues Angebot begründet. Der Xxxx ist verpflichtet eine sofortige Anzahlung von i.d.R. 30% des gesamten Mietpreises (Standardtarif und Sondertarif) nach Buchungsbestätigung, aber innerhalb von 72 Stunden zu leisten. Ist eine solche besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist das gesamte Beherbergungsentgelt, einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen, zum Aufenthaltsbeginn zur Zahlung fällig und an das Alm Seasons zu leisten. Leistet der Xxxx die Anzahlung oder Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann das Alm Seasons nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und gegenüber dem Xxxx Ansprüche aus Schadenersatz geltend machen. Der Xxxx ist verpflichtet, an das Alm Seasons eine Sicherheitsleistung für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (z.B. Studio Küche) zu leisten, im Regelfall für 1 Chalet-Studio100€. Die Höhe der Kaution kann bei der Buchung mehrerer Studios davon abweichen und wird individuell geregelt. Die Kaution ist bis spätestens vier Wochen vor Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen und ist nicht verzinslich. Sie wird bei mangelfreier Rückgabe des Privatzimmers (Vgl. § 7) ohne Verzug nach Beendigung des Aufenthaltes, spätestens binnen 10 Tagen nach Abreise, und ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft bei Abreise des Gastes an diesen zurückerstattet. Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 9.30 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Im Falle des Rücktrittes bleibt der Anspruch des Alm Seasons auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnenBezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen und zwar gemäß den nachstehenden Bestimmungen: Der Xxxx hat die folgenden Beträge zu bezahlen, soweit jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Schaden Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe: Stornierung und Rücktritt bis 4 Monate vor Ankunftstag: Kostenfreie Stornierung, bis 6 Wochen vor Anreise: 30% der Kosten, danach: 100% der Kosten Nicht-Anreise („No-Show“) bzw. im Falle der unterlassenen Mitteilung: 100% der Kosten. Bei Buchungen mit Sondertarif ist der Aufenthalt nicht kostenlos stornierbar, bzw. mit 100% der Kosten an das Alm Seasons zu entrichten. Die vertragliche Haftung des Alm Seasons sowie ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt sich grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, für alle anderen Schäden als Personenschaden. Das Alm Seasons haftet insbesondere nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Stromausfall, Internetausfall, Wasserausfall, Umstände die nicht in der Sphäre des Alm Seasons liegen etc.) Eine Haftung für das Verhalten von Dritten ist ausgeschlossen. Die Haftung des Alm Seasons aus unerlaubter Handlung ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitberuhen, auf den Mietpreis beschränkt (Haftungshöchstsumme). Der Xxxx verpflichtet sich und seine mitreisenden Gäste die über die Gäste-App kommunizierten und aushängenden Hausregeln einzuhalten. Ebenso verpflichtet er sich das Privatzimmer mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung oder unverhältnismäßige Verschmutzung von Einrichtungsgegenständen, des Privatzimmers selbst bzw. der Gemeinschafts- oder Privatanlagenbereiche im Alm Seasons und der Gartenanlagen ist der Xxxx ersatzpflichtig, auch wenn diese Beschädigungen von seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden sind. Gegebenenfalls entstandene Beschädigungen, Verunreinigungen oder Ähnliches, werden nach Abreise der Gäste schriftlich dokumentiert und die entstandenen Kosten für die Beseitigung der Rechtsverfolgung begründet Mängel werden mit der Kaution des Gastes verrechnet. Eine persönliche Mängelbeseitigung seitens der Gäste ist nach Abreise nicht möglich. Das Alm Seasons kann den Beherbergungsvertrag unverzüglich auflösen, wenn der Xxxx ungeachtet einer Abmahnung des Alm Seasons die ordnungsgemäße Benutzung des Alm Seasons stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages sachlich gerechtfertigt scheint. Dieser Fall ist beispielsweise bei einer Überschreitung der Gästeanzahl im Alm Seasons seitens des Vertragspartners gegeben. Löst das Alm Seasons den Vertrag aus diesen Gründen berechtigt auf, so bleibt die gänzliche Zahlungsverpflichtung des Gastes samt allfälliger Schadenersatzpflichten des Gastes aufrecht. Das Alm Seasons erlaubt seinen Gästen (Schwimmern) eine Mitnutzung des Privatschwimmbads im Außenbereich und der Privatsauna (ab 16 Jahren). An diesem Punkt ist ausdrücklich auf den Haftungsausschluss für Nutzung der Privatanlagenbereiche (Schwimmbad und Sauna) verwiesen, der jeder Xxxx mit Unterschrift der Vereinbarung bei Antritt des Aufenthaltes mit Unterschrift ausdrücklich zustimmen muss und eine anderweitige Nutzung verboten ist. Wenn der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in Höhe von 10€ pro Tier und Nacht mit in das Alm Seasons gebracht werden. In gleicher Weise Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist der Teilnehmer berechtigtverpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den Nachweis mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu führenerbringen hat. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam sein sollten oder undurchführbar werden, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemachtbleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Bei verspäteter Zahlung Das Alm Seasons behält sich die jederzeitige Änderung dieser Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung vor. I.S. des österreichischen Meldegesetz und zur Identitätsfeststellung der Veranstalter zudem das Recht vor, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließenVertragspartner nehmen wir bei erfolgreicher Buchung eine elektronische Kopie Ihrer Personalausweise/ Reisepässe. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben und nach 6 Monaten gelöscht.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Leistungen und Preise. 3.1. Die bei der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Preise (im Folgenden „Teilnahmegebühren“ genannt) verstehen sich jeweils pro Person und Veranstaltung. Die Teilnahmegebühren beinhalten die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung, d.h. insbesondere das Honorar der Dozenten und Referenten und die für die Veranstaltungsräume anfallenden Kosten, inklusive Pausengetränken sowie grundsätzlich die Veranstaltungsunterlagen. Fallen bei der Teilnahme an der Veranstaltung weitere besondere Kosten an (etwa für besondere Veranstaltungsunterlagen, Hotel-/Teilnehmerverwaltung, Ausarbeitung individueller Konzeptionen, individuelles Coaching etc.) werden diese in der Veranstaltungsbeschreibung separat ausgewiesen und bei Rechnungsstellung gesondert fakturiert. 3.2. Einzelheiten zum Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung innerhalb des VeranstaltersVeranstaltungsprogramms des Verlags. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben können geringfügige oder die Teilnehmer begünstigende Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehaltenvorgenommen werden; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Standortes. Des Weiteren Der Verlag behält sich der Veranstalter vor, aus wichtigen organisatorischen angekündigte Dozenten oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt. 3.3. Die Veranstaltungssprache Wenn nicht anders vereinbart, sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und direkt mit dem jeweiligen Veranstaltungshotel abzurechnen. 3.4. Der Verlag ist grundsätzlich Deutschberechtigt, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 10 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag abzusagen. Bei Online-Seminaren gilt eine Frist von bis zu 3 Kalendertagen. Darüber hinaus ist der Verlag berechtigt, die Veranstaltung bei Erkrankung des Referenten oder aus anderen Gründen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen ohne Fristeinhaltung abzusagen. Veranstaltungsabsagen können dem Teilnehmer schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren nach Wunsch des Teilnehmers erstattet oder mit den Teilnahmegebühren einer anderen Veranstaltung verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche, etwa der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Kosten durch Arbeitsausfall, können vom Teilnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn solche Kosten nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Verlags beruhen. 3.5. Sämtliche angegebenen Preise zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind in Euro angegeben. Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich bei sämtlichen angegebenen Preisen, soweit nicht ausdrücklich in Bruttopreisen anders angegeben, um Nettopreise zzglBruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer hinsichtlich der Preisangaben bleiben sind vorbehalten. 3.6. Die Abrechnung über die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt per Rechnungsstellung durch den Verlag. Der gesamte Rechnungsbetrag wird mit Erhalt ausgewiesene Gesamtpreis der Rechnung fällig(inkl. MwSt.) ist innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen per Überweisung auf die in der Rechnung genannten Konten zahlbar, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über spätestens jedoch 14 Kalendertage vor dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.2 BGB) p.a. zu fordern. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, eine weitere Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 zu verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wenn der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemacht. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließenVeranstaltungstermin.

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Samples: Agb Teilnahmebedingungen

Leistungen und Preise. Leistungsumfang ChiemgauFerien ist verpflichtet, die vom Mieter bzw. Besteller gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und Veranstaltungsort ergeben sich aus die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Je nach Ferienwohnung zur Verfügung gestellte Abstellplätze für Fahrräder, Motorräder und Autos stehen dem Mieter nur begrenzt und über die vereinbarte Zeit kostenlos zur Verfügung. • ChiemgauFerien kann dem Vertragspartner bzw. Dem Mieter eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig oder sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des VeranstaltersRaum unbenutzbar geworden ist, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von • Die im Internet bzw. in der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Standortes. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt. Die Veranstaltungssprache ist grundsätzlich Deutsch. Sämtliche Buchungsbestätigung angegebenen Preise zur Teilnahme an den Veranstaltungen schließen die jeweilige Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. • Die Preise der Ferienwohnungen sind in Euro angegebenpro Nacht angegeben und gelten im jeweils angegebenen Zeitraum. Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb Alle Ferienwohnungen sind auch für nur eine Person buchbar. • Anfallende Kurbeiträge werden je nach Ferienwohnungs-Standort (Tourist-Info) berechnet und gesondert im Kurzzeit-Mietvertrag aufgelistet. Diese gelten pro Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gelten als ein Tag) und werden nach Alter gestaffelt. • Hunde sind nur in vereinzelten Ferienwohnungen erlaubt. Angaben hierzu können aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich bei sämtlichen angegebenen Preisen, soweit nicht ausdrücklich in Bruttopreisen angegeben, um Nettopreise zzglFerienwohnung auf unserer Website entnommen werden sowie die dementsprechenden Aufpreise pro Tag (ohne Futter) / Pauschale für längerem Zeitraum. der gesetzlichen MehrwertsteuerAuch hier gelten die Preise lt. Irrtümer hinsichtlich der Preisangaben bleiben vorbehalten. Der gesamte Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.2 BGB) p.a. zu fordern. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, eine weitere Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 zu verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wenn der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemacht. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließenaktueller Preisliste.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermietung Von Ferienwohnungen