Leistungselemente im direkten Bereich Musterklauseln

Leistungselemente im direkten Bereich. Direkte Leistungen erfolgen zum Beispiel in folgenden Lebensbereichen: Lebensgestaltung • Tagesstrukturierung • Hilfen im Freizeitbereich • Kontaktherstellung zu Vermietern • Kontaktherstellung zu Agenturen für Arbeit und zu Beschäftigungs- projekten • Vermittlung hausärztlicher bzw. medizinischer Grundversorgung • Angebot von Dusch- und Waschgelegenheiten • Angebot einer Schlaf- bzw. Übernachtungsgelegenheit • Hilfe bei sonstigen finanziellen und behördlichen Angelegenheiten • Vorhalten einer Postadresse (Korrespondenz) • Angebot eines Aufenthaltsortes • Angebot von Mahlzeiten Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten in den Bereichen • Ernährung und Hauswirtschaft • Gesundheit • Hygiene • Umgang mit Geld Vermittlung sozialer Fähigkeiten • Erweiterung sozialer und kommunikativer Kompetenzen • Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen
Leistungselemente im direkten Bereich. Die Unterstützungsleistungen bestehen aus Beratung und den in den §§ 8 bis 11 LREmpf FrühV genannten Leistungen. Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem im individuellen Förder- und Behandlungsplan nach LREmpf FrühV festgelegten Bedarf, der Bestandteil des Gesamtplanes nach § 58 SGB XII ist.
Leistungselemente im direkten Bereich. Die zu gewährenden Hilfen sind notwendige Unterstützungsleistungen während des Schulbesuchs, bei schulischen Veranstaltungen sowie wäh- rend des Hochschulbesuchs. Beim Besuch einer Hochschule sollen die Unterstützungsleistungen ein ordnungsgemäßes Studieren entsprechend der jeweiligen Studienordnung ermöglichen. Unterstützungsleistungen für darüber hinausgehende Maß- nahmen werden nur nach vorheriger Zustimmung durch den Sozialhilfe- xxxxxx gewährt. Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem im Gesamtplan nach § 58 SGB XII festgelegten Bedarf. Die Leistungen umfassen insbesondere • Hilfen bei notwendigen einfachen grundpflegerischen Leistungen (keine Behandlungspflege), • Xxxxxx bei einfachen lebenspraktischen Tätigkeiten sowie • Hilfen im Unterricht, bei schulischen Veranstaltungen und während des Studiums.
Leistungselemente im direkten Bereich. Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem im Gesamtplan nach § 58 SGB XII festgelegten Bedarf. Sie bestehen aus Beratung, Motivation, Anleitung, Betreuung und Förde- rung des behinderten Menschen in seinem Lebens- und Wohnbereich. Die Leistungen umfassen auch die fachliche Reflexion und Anpassung des Hilfeplanprozesses mit dem Leistungsberechtigten sowie die Koordinierung der im Gesamtplan festgelegten personenbezogenen Hilfen. Dabei ist die eigenständige Lebensführung der zu betreuenden behinderten Menschen zu wahren. Die Leistungen umfassen insbesondere • Hilfen bei der individuellen Basisversorgung, insbesondere im Zu- sammenhang mit Selbstversorgung und persönlicher Hygiene, • Hilfen bei der alltäglichen Lebensführung, insbesondere im Zusam- menhang mit Haushaltsführung und Umgang mit Geld, • Hilfen zur emotionalen und psychischen Entwicklung einschl. Gesund- heitsförderung und Gesundheitserhaltung, • Hilfen zur Kommunikation und Orientierung, insbesondere in dem Zu- sammenleben mit eventuellen Mitbewohnern und Nachbarn sowie • Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Leistungen u. a. im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, der Pflegeversicherung oder speziell für alte Menschen sind von anderen Leistungserbringern neben den Leistungen zum selbstbestimmten Leben und Wohnen zu erbringen.
Leistungselemente im direkten Bereich. Die Unterstützungsleistungen bestehen aus Beratung, Motivation, An- leitung, Betreuung, Förderung und Begleitung des behinderten Menschen in seinem Lebens- und Freizeitbereich. Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem im Gesamtplan nach § 58 SGB XII festgelegten Bedarf.
Leistungselemente im direkten Bereich. Die Betreuungsleistungen umfassen - ausgehend vom individuellen Hilfe- bedarf - Unterstützung, Förderung und Anleitung in verschiedenen Bereichen. Kernbereiche der Hilfeleistungen sind insbesondere: • Bewältigung von alltagspraktischen und administrativen Tätigkeiten • Erweiterung sozialer und kommunikativer Kompetenzen • Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft • Gestaltung des täglichen Lebens • Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/ eines Berufes • Konfliktbewältigung und Krisenintervention sowie Krisenbegleitung • Vermittlung in weiterführende Hilfeformen
Leistungselemente im direkten Bereich. 3.1.1 Auf das Kind bezogene Leistungen Die integrationsspezifischen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der pädagogischen Förderung und sozialen Integration (Unterstützung zur Teilhabe am alltäglichen Gruppengeschehen). Die Kinder haben generell einen unterschiedlichen Unterstützungs- und Pflegebedarf. Dabei sind pflegerische und pädagogische Tätigkeiten nicht zu trennen. In die pflegerische Arbeit sind pädagogische Elemente immer mit eingebettet (z. B. Sauberkeitserziehung, basale Stimulation). Fahrten zu den Einrichtungen, zu Therapeutinnen/Therapeuten und weiteren Handlungspartnerinnen/Handlungspartnern des leistungsbe- rechtigten Kindes zwecks gemeinsamer Planung der Maßnahmen sowie Hausbesuche im Rahmen von Beratungsgesprächen sind weiterer Bestandteil der kindbezogenen Leistungen.
Leistungselemente im direkten Bereich. Die Arbeit in der Kindertageseinrichtung findet in Alltagssituationen und geplanten Lernprojekten statt. Im Einzelnen wird die inhaltliche Arbeit im Kindergarten durch die im folgenden aufgeführten pädagogischen Leistungen erbracht: • Feststellungsdiagnostik • Förderdiagnostik und Förderplan • Soziale und emotionale Erziehung und Förderung • Lebenspraktische Erziehung und Förderung • Funktions- und situationsorientierte Förderung • Basale und elementare Fördermaßnahmen • Bewegungserziehung und -förderung • Kognitive Erziehung und Förderung • Förderung der Kommunikationskompetenz (einschließlich Lautsprache)
Leistungselemente im direkten Bereich. Die Tagesförderstätte bietet den Leistungsberechtigten alltägliche Betreu- ungs- und Förderleistungen, die dem jeweiligen Hilfebedarf gerecht werden, an. Hierzu gehören insbesondere: • Förderungen im lebenspraktischen Bereich • Förderungen im sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich • Förderungen im kognitiven Bereich • Förderungen im musischen und kreativen Bereich • Förderungen im sensorischen und motorischen Bereich • Vorbereitung zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen • Praktika geeigneter Leistungsberechtigter in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Häusliche Krankenpflege im Sinne von § 37 SGB V ist nicht Inhalt der Leistungen.
Leistungselemente im direkten Bereich. Die WfbM bietet behinderten Menschen Beschäftigung und Förder- leistungen in anerkannten Betriebsstätten, in Dienstleistungsgruppen und auf ausgelagerten Arbeitsplätzen der Werkstatt in den folgenden Bereichen an: