Common use of Leistungsentgelt Clause in Contracts

Leistungsentgelt. (1) 1Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenent- gelt eingeführt. 2Die Zielgröße ist 8 v.H. 3Bis zu einer anderen Vereinbarung wird ein Gesamtvolumen von 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjah- res aller Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers, mit Ausnahme der unter § 41 fallenden Ärztinnen und Ärzte, für das Leistungsentgelt zur Verfügung ge- stellt. 1Ständige Monatsentgelte sind insbesondere das Tabellenentgelt (ohne Sozial- versicherungsbeiträge des Arbeitgebers und dessen Kosten für die betriebliche Altersvorsorge), die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen einschließlich Be- sitzstandszulagen sowie Entgelt im Krankheitsfall (§ 22) und bei Urlaub, soweit diese Entgelte in dem betreffenden Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. 2Nicht einbezogen sind dagegen insbesondere Abfindungen, Aufwandsentschädigun- gen, Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen, Leistungsentgelte, Struktur- ausgleiche, unständige Entgeltbestandteile und Entgelte der außertariflichen Beschäftigten.

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Samples: www.zi-mannheim.de, personalrat.bbaw.de, www.sachsen-anhalt.dbb.de

Leistungsentgelt. (1) 1Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenent- gelt Tabellenentgelt eingeführt. 2Die Zielgröße ist 8 v.v. H. 3Bis zu einer anderen Vereinbarung wird ein Gesamtvolumen von 1 v.v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjah- res Vorjahres aller Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers, mit Ausnahme der unter § 41 fallenden Ärztinnen und Ärzte, für das Leistungsentgelt zur Verfügung ge- stelltgestellt. 1Ständige Monatsentgelte sind insbesondere das Tabellenentgelt (ohne Sozial- versicherungsbeiträge Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers Arbeit- gebers und dessen Kosten für die betriebliche Altersvorsorge), die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen einschließlich Be- sitzstandszulagen ein- schließlich Besitzstandszulagen sowie Entgelt im Krankheitsfall (§ 22) und bei Urlaub, soweit diese Entgelte in dem betreffenden Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. 2Nicht einbezogen sind dagegen insbesondere AbfindungenAbfin- dungen, Aufwandsentschädigun- genAufwandsentschädigungen, Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen, Leistungsentgelte, Struktur- ausgleicheStrukturaus- gleiche, unständige Entgeltbestandteile und Entgelte der außertariflichen Beschäftigten.

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Samples: Tarifvertrag

Leistungsentgelt. (1) 1Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenent- gelt Tabellenentgelt eingeführt. 2Die Zielgröße ist 8 v.H. 3Bis zu einer anderen Vereinbarung wird ein Gesamtvolumen von 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjah- res Vorjahres aller Beschäftigten des jeweiligen ArbeitgebersArbeitge- bers, mit Ausnahme der unter § 41 fallenden Ärztinnen und Ärzte, für das Leistungsentgelt zur Verfügung ge- stelltgestellt. 1Ständige Monatsentgelte sind insbesondere das Tabellenentgelt Tabel- lenentgelt (ohne Sozial- versicherungsbeiträge Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers Arbeit- gebers und dessen Kosten für die betriebliche AltersvorsorgeAltersvor- sorge), die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen einschließlich Be- sitzstandszulagen ein- schließlich Besitzstandszulagen sowie Entgelt im Krankheitsfall Krank- heitsfall (§ 22) und bei Urlaub, soweit diese Entgelte in dem betreffenden Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. 2Nicht einbezogen sind dagegen insbesondere AbfindungenAbfin- dungen, Aufwandsentschädigun- genAufwandsentschädigungen, Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen, Leistungsentgelte, Struktur- ausgleicheStrukturaus- gleiche, unständige Entgeltbestandteile und Entgelte der außertariflichen Beschäftigten.

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Samples: Tarifvertrag

Leistungsentgelt. (1) 1Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenent- gelt eingeführt. 2Die Zielgröße ist 8 v.H. 3Bis zu einer anderen Vereinbarung wird ein Gesamtvolumen von 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjah- res Vor- jahres aller Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers, mit Ausnahme der unter § 41 fallenden Ärztinnen und Ärzte, für das Leistungsentgelt zur Verfügung ge- stellt. 1Ständige Monatsentgelte sind insbesondere das Tabellenentgelt (ohne Sozial- versicherungsbeiträge des Arbeitgebers und dessen Kosten für die betriebliche Altersvorsorge), die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen einschließlich Be- sitzstandszulagen sowie Entgelt im Krankheitsfall (§ 22) und bei Urlaub, soweit diese Entgelte in dem betreffenden Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. 2Nicht einbezogen sind dagegen insbesondere Abfindungen, Aufwandsentschädigun- genAufwandsentschä- digungen, Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen, Leistungsentgelte, Struktur- ausgleicheStruk- turausgleiche, unständige Entgeltbestandteile und Entgelte der außertariflichen Beschäftigten.

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Samples: vhb.vw.tu-clausthal.de