Entgeltgrundsätze Musterklauseln

Entgeltgrundsätze. KOMBIPORT stellt die Serviceeinrichtung dem Zugangsberechtigten im vertraglich vereinbarten Umfang entgeltlich zur Verfügung. Die Regelentgelte für die Leistun- gen von KOMBIPORT ergeben sich aus der jeweils aktuellen Entgeltliste (Anlage 4), die dem Zugangsberechtigten auf Anfrage übersandt wird. Mit dem Regelentgelt ist die Bearbeitung von Nutzungsanträgen mit abgegolten.
Entgeltgrundsätze. Die Nutzungsentgelte der Infrastrukturanlagen der HBG im Sinne dieser Nutzungsbedingungen werden auf folgender Grundlage berechnet: Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur werden nach Dauer innerhalb eines festgelegten Zeitfensters berechnet: Dabei werden unterschieden - Fahrten zu und von Nebenanschließern - Nutzung durch Ganzzüge - Nutzung zur Zustellung und Abholung von Einzelwagen und Wagengruppen - Nutzung der Anlagen zur Zugbildung - Nutzung von Anlagen zur Be- und Entladung - Nutzung zur Abstellung von Wagen - Nutzung zur Abstellung von Treibfahrzeugen Für Einzelnutzungen wird ein Dispositionszuschlag erhoben. Eisenbahntechnische Prüfungen bei der Durchführung von Transporten mit Lademaßüberschreitung, Schwerwagen u.ä.m. wird nach Aufwand berechnet. Die Entgelthöhen werden jedem zugangsberechtigtem Nutzer auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Entgeltgrundsätze. Beim Kauf einer Zug-/Rangiertrasse sind folgende Basisleistungen mit dem Preis im Paket abgegolten: o Erstellung und Übergabe von Fahrplanunterlagen einschließlich der Information zu Langsamfahrstellen und sonstigen betrieblichen Besonderheiten an den Besteller o die betriebstechnologisch zweckbestimmte Nutzung der für die Fahrten bereitgestell- ten Eisenbahninfrastruktur o die durchgehende Betriebsführung während der planmäßigen Betriebszeiten (siehe Punkt 5) o Aufenthaltszeiten von Eisenbahnfahrzeugen vor Abfahrt bzw. nach Ankunft eines Zuges im Anfangs- bzw. Endbahnhof bis 2 Stunden. Auf Antrag des Nutzers darüber- hinausgehende Aufenthaltszeiten werden gem. Trassenpreissystem der F.E.G. berech- net. Die Entgelte sind gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 AEG kalkuliert. Entgeltnachlässe gemäß § 23 EIBV sind nicht eingeräumt. Für jede Änderung an Sonderzugtrassen nach Übermittlung der Fahrplanzeiten an den Besteller wird eine gesonderte Bearbeitungsgebühr erhoben. Für jede Bestellung einer Trasse, die in einer Frist von unter 8 Stunden vor der geplanten Ab- fahrt bei F.E.G. mbH eingeht, wird ein einmaliger Aufschlag gem. Trassenpreisübersicht zu- sätzlich zum Trassenpreis in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Kurzfristbestellung besteht nicht.
Entgeltgrundsätze. Die Pflichtleistungen der VPSI sind mit dem Entgelt für die Benutzung der Schienenwege abgegolten.
Entgeltgrundsätze. Je Trasse wird ein Entgelt erhoben, das von der Laufweglänge und der Trassenart abhängig ist. Mit dem Trassenpreis sind die Leistungen des Mindestzugangspakets abgegolten (sehen Sie hierzu Anlage 2 Nr.1 ERegG). Es wird zwischen den folgenden Trassenarten unterschieden. Die Reihenfolge der Nennung gibt auch die Rangfolge bei der Trassenvergabe wieder:
Entgeltgrundsätze. Für jeden Zug wird abhängig von dem benutzten Streckenbereich ein Trassenpreis je Trassenkilometer berechnet. Es wird nicht zwischen Personen- Güter- oder sonstigen Zügen bzw. Lz- Fahrten unterschieden. Im Trassenpreis enthalten sind folgende Pflichtleistungen der Ilm: Bei der Anmietung einer Trasse eines Streckenbereiches sind folgende Leistungen mit abgegolten: • Die Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Strecken-, Bahnhofs-, Überholungs- und Kreuzungsgleise. • Betriebsführung während der planmäßigen Besetzungszeit unserer Betriebsstellen. Im Folgenden werden die einzelnen, den Preis bestimmenden Komponenten näher erläutert. Bei Mängeln an der Eisenbahninfrastruktur gemäß § 21 (6) der EIBV erfolgt ausschließlich eine Minderung des Trassenpreises wie nachstehend beschrieben: Bei einer Abweichung der Gesamtfahrzeit um mehr als 120 Min. - als Folge eines Infrastrukturmangels - erfolgt eine Trassenentgeltminderung wie folgt: bis einschließlich 120 Min Fahrzeitüberschreitung: keine Minderung bei mehr als 121 Min Fahrzeitüberschreitung: 25 % Minderung Eine Minderung des Trassenpreises setzt voraus, dass das EVU die Minderung unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach der Trassennutzung, schriftlich geltend macht.
Entgeltgrundsätze. Für die vereinbarte Nutzungsgewährung sind vom Zugangsberechtigen Entgelte nach Maßgabe des NV, der NB und der Liste der Entgelte zu entrichten. Die Entgelte sind mit dem jährlichen Abschluss des NV für je ein Fahrplanjahr zu vereinbaren. Hierbei gelten folgende Entgeltgrundsätze:
Entgeltgrundsätze. 6.1. Preise für die Nutzung örtlicher Gleisanlagen (Anlagenpreise)
Entgeltgrundsätze. 5. Bestimmungen über die Betriebssicherheit
Entgeltgrundsätze. Bei jeder Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der FCT wird ein Entgelt pro Achse erhoben, was bei der FCT zu erfragen ist. Das Entgelt beinhaltet die Transportmöglichkeiten Last- / Leerfahrt für jeweils eine Zuführung und dessen Rückführung.