Leistungsentgelt. 9.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Leistungsentgelte entsprechend der Preisliste von Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. in der jeweils gültigen Fassung am Tag der Auftragserteilung. 9.2 Für die Leistungsabrechnung sind grundsätzlich die von Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. ermittelten Werte geeichter Messgeräte (Gewicht und/oder Abmessungen oder Volumenmessungen) maßgeblich. Die Frachtrate wird auf Grundlage des gewogenen Gewichts oder des ermittelten Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Sofern keine Ergebnisse geeichter Messgeräte vorliegen, werden die vom Versender gemäß 10.2 übermittelten Daten herangezogen. Sollten auch diese nicht vorliegen, ist Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. berechtigt, ein Durchschnittsgewicht gemäß Preisliste zugrunde zu legen. 9.3 Führen fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Versenders, die von Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. vom Versender zur Preisberechnung angefordert werden (Paketspezifikationen gemäß Ziffer 3 sowie Angaben zu Services und/oder Zusatzleistungen), zur Erhebung eines zu geringen Leistungsentgelts, ist Xxxxxx Xxxx Spedition x. X. zur Nachforderung der Differenz berechtigt. 9.4 Aufwendungen für Import-/Exportsendungen (z. X. Xxxxx und Einfuhrabgaben) werden dem Empfänger im jeweiligen Empfangsland in Rechnung gestellt. Die Kostenschuldnerschaft des Versenders gegenüber Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. für diese Aufwendungen bleibt davon unberührt. 9.5 Sind Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem Empfänger im Ausland zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, hat der Versender diese Beträge zu zahlen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den Empfänger im Ausland ausgeglichen werden.
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Samples: General Terms and Conditions for Package Shipping, General Terms and Conditions for Package Shipping, General Terms and Conditions for Package Shipping
Leistungsentgelt. 9.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Leistungsentgelte entsprechend 8.1 Das Leistungsentgelt und ggf. enthaltene Nebenleistungen sowie Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die Schlussrechnung über sämtliche Leistungen erfolgt nach Ende der Preisliste Veranstaltung unter Anrechnung bereits geleisteter Vorauszahlungen / Abschlagsbeträge und ist innerhalb von Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. in der jeweils gültigen Fassung am Tag der Auftragserteilung14 Tagen zur Zahlung fällig.
9.2 Für 8.2 HMC kann vom Veranstalter die Leistungsabrechnung sind grundsätzlich Leistung einer angemessenen Sicherheit, beispiels- weise in Form einer Bürgschaft für die Zahlung des vereinbarten Leistungsentgelts und für ihre sonstigen Ansprüche verlangen.
8.3 Werden die angegebenen Zahlungsziele vom Veranstalter nicht eingehalten, so befindet sich der Veranstalter sofort im Verzug. Einer Mahnung bedarf es nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht. HMC ist berechtigt, von Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. ermittelten Werte geeichter Messgeräte (Gewicht und/oder Abmessungen oder Volumenmessungen) maßgeblichUnternehmen und gewerblich handelnden Personen Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, von natürlichen Personen Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Frachtrate wird auf Grundlage des gewogenen Gewichts Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Veranstalter, sofern er keine natürliche Person ist, nur mit unbestrittenen oder des ermittelten Volumengewichts berechnetrechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Veranstalter kann nur mit Forderungen aufrechnen, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Sofern keine Ergebnisse geeichter Messgeräte vorliegen, werden die vom Versender gemäß 10.2 übermittelten Daten herangezogen. Sollten auch diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.5 Der Veranstalter ist nicht vorliegen, ist Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. berechtigt, ein Durchschnittsgewicht gemäß Preisliste zugrunde zu legen.
9.3 Führen fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Versenders, die von Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. vom Versender zur Preisberechnung angefordert werden (Paketspezifikationen gemäß Ziffer 3 sowie Angaben zu Services und/oder Zusatzleistungen), zur Erhebung eines zu geringen Leistungsentgelts, ist Xxxxxx Xxxx Spedition
x. X. zur Nachforderung der Differenz berechtigt.
9.4 Aufwendungen für Import-/Exportsendungen (z. X. Xxxxx und Einfuhrabgaben) werden seine Rechte aus dem Empfänger im jeweiligen Empfangsland in Rechnung gestelltVertrag an Dritte abzu- treten. Die Kostenschuldnerschaft des Versenders gegenüber Xxxxxx Xxxx Spedition e. K. für diese Aufwendungen § 354 a HGB bleibt davon unberührt.
9.5 Sind Leistungsentgelte8.6 Der Veranstalter trägt die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Gebühren und Steuern. Die Mehrwertsteuer ist für alle Einnahmen aus der Veranstal- tung (Karten-, Kosten oder Aufwendungen Programmverkauf etc.) vom Veranstalter zu entrichten. Die gege- benenfalls auf das Honorar von einem Empfänger Künstlern anfallende Künstlersozialabgabe führt der Veranstalter fristgemäß an die Künstlersozialkasse ab.
8.7 Sämtliche Einnahmen des Veranstalters aus dem Karten(vor)verkauf werden bis zur Höhe der Ansprüche von HMC aus dem Veranstaltungsvertrag im Ausland zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, hat der Versender diese Beträge zu zahlen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den Empfänger im Ausland ausgeglichen werdenVoraus an HMC abgetreten.
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