Leistungsentgelt. 9.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Leistungsentgelte entsprechend der Preisliste von DPD in der jeweils gültigen Fassung am Tag der Auftragserteilung. 9.2 Für die Leistungsabrechnung sind grundsätzlich die von DPD ermittelten Werte geeichter Messgeräte (Gewicht und/oder Abmessungen oder Volumenmessungen) maßgeblich. Die Frachtrate wird auf Grundlage des gewogenen Gewichts oder des ermittelten Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Sofern keine Ergebnisse geeichter Messgeräte vorliegen, werden die vom Versender gemäß Ziffer 10.2 übermittelten Daten herangezogen. Sollten auch diese nicht vorliegen, ist DPD berechtigt, ein Durchschnittsgewicht gemäß Preisliste zugrunde zu legen. 9.3 Führen fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Versenders, die von DPD vom Versender zur Preisberechnung angefordert werden (Paketspezifikationen gemäß Ziffer 3 sowie Angaben zu Services und/oder Zusatzleistungen), zur Erhebung eines zu geringen Leistungsentgelts, ist DPD zur Nachforderung der Differenz berechtigt. 9.4 Aufwendungen für Import-/Exportsendungen (z. X. Xxxxx und Einfuhrabgaben) werden dem Empfänger im jeweiligen Empfangsland in Rechnung gestellt. Die Kostenschuldnerschaft des Versenders gegenüber DPD für diese Aufwendungen bleibt davon unberührt. 9.5 Sind Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem Empfänger im Ausland zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, hat der Versender diese Beträge zu zahlen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den Empfänger im Ausland ausgeglichen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsentgelt. 9.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Leistungsentgelte entsprechend Das Leistungsentgelt sowie ggf. enthaltene Nebenleistungen sowie Zahlungs- konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die Schlussrechnung (auch in elektronischer Form) über sämtliche Leistungen erfolgt nach Ende der Preisliste Veranstaltung unter Anrechnung bereits geleisteter Vorauszahlungen / Abschlagsbeträge und ist innerhalb von DPD in der jeweils gültigen Fassung am Tag der Auftragserteilung14 Tagen zur Zahlung fällig.
9.2 Für HMC kann vom Veranstalter die Leistungsabrechnung sind grundsätzlich Leistung einer angemessenen Sicherheit, beispiels- weise in Form einer Bürgschaft für die von DPD ermittelten Werte geeichter Messgeräte (Gewicht und/oder Abmessungen oder Volumenmessungen) maßgeblich. Die Frachtrate wird auf Grundlage Zahlung des gewogenen Gewichts oder des ermittelten Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Sofern keine Ergebnisse geeichter Messgeräte vorliegen, werden die vom Versender gemäß Ziffer 10.2 übermittelten Daten herangezogen. Sollten auch diese nicht vorliegen, ist DPD berechtigt, ein Durchschnittsgewicht gemäß Preisliste zugrunde zu legenvereinbarten Leistungsentgelts und für ihre sonstigen Ansprüche verlangen.
9.3 Führen fehlerhafte oder unvollständige Angaben des VersendersWerden die angegebenen Zahlungsziele vom Veranstalter nicht eingehalten, die so befindet sich der Veranstalter sofort im Verzug. Einer Mahnung bedarf es nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht. HMC ist berechtigt, von DPD vom Versender zur Preisberechnung angefordert werden (Paketspezifikationen gemäß Ziffer 3 sowie Angaben Unternehmen und gewerblich handelnden Personen Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, von natürlichen Personen Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu Services und/oder Zusatzleistungen), zur Erhebung berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. HMC kann in einem solchen Fall dem Veranstalter und seinen Besuchern etc. den Zutritt zu geringen Leistungsentgelts, ist DPD zur Nachforderung den Versammlungsstätten und zu dem Gelände der Differenz berechtigtHMC verweigern.
9.4 Aufwendungen für Import-/Exportsendungen (z. X. Xxxxx und Einfuhrabgaben) werden Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Empfänger im jeweiligen Empfangsland in Rechnung gestelltVeranstalter, sofern er keine natürliche Person ist, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Die Kostenschuldnerschaft des Versenders gegenüber DPD für diese Aufwendungen Der Veranstalter kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.5 Der Veranstalter ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzu- treten. § 354 a HGB bleibt davon unberührt.
9.5 Sind Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen 9.6 Der Veranstalter trägt die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden
9.7 Sämtliche Einnahmen des Veranstalters aus dem Karten(vor)verkauf werden bis zur Höhe der Ansprüche von einem Empfänger HMC aus dem Veranstaltungsvertrag im Ausland zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, hat der Versender diese Beträge zu zahlen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den Empfänger im Ausland ausgeglichen werdenVoraus an HMC abgetreten.
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Leistungsentgelt. 9.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden7.1. Für die Versendung gelten, gelten soweit nicht individuell Abweichendes vereinbart, die Leistungsentgelte entsprechend der Preisliste von DPD Mastertarife mit dem dortigen aufwandsgerechten Preisgefüge in der ihrer jeweils gültigen Fassung neuesten Fassung. Maßgeblich sind die am Tag der AuftragserteilungAuftragserteilung gültigen Preise. Diese Mastertarife werden auf Anfrage vorgelegt.
9.2 Für 7.2. Sofern Entgelte für einen zeitlich begrenzten Zeitraum individuell vereinbart sind, kann jede Vertragspartei für den Folgezeitraum (oder etwaige weitere Folgezeiträume) jederzeit schriftlich die Leistungsabrechnung Anpassung der Tarife verlangen. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Geltendmachung auf den Abschluss einer neuen Vergütungsregelung oder stellt keine Partei ein Anpassungsverlangen, erhöhen sich die vereinbarten Preise nach Ende des vereinbarten Preiszeitraumes im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt festgesetzte Nominallohnindex im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
7.3. Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
7.4. Eine individuell vereinbarte Vergütung gilt auf Basis der in der Preisvereinbarung entsprechend festgelegten Mindestkonditionen. Sofern einer oder mehrere der entsprechend genannten maßgeblichen Parameter für die Preiskalkulation innerhalb von 3
7.5. Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Dritte, von denen trans-o-flex zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Neben- oder Vorleistungen (z.B. Treibstoff) bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind grundsätzlich Preiserhöhungen in dem Maße möglich, in dem es durch eine Erhöhung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder öffentliche Lasten, also insbesondere Umsatzsteuer Kfz-Steuern, Mautgebühren, Mindestlohn veranlasst ist. Preiserhöhungen müssen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt werden.
7.6. Leistungen, die von DPD ermittelten Werte geeichter Messgeräte über den Leistungsumfang in Ziffer 4 hinausgehen, berechtigen trans-o-flex zur Berechnung des entstehenden Mehraufwandes.
7.7. Umverfügungen werden gesondert berechnet.
7.8. Bei Falschdeklaration der Sendungen (Gewicht z.B. Collo statt Palette) und/oder Abmessungen fehlerhaften, unvollständigen, nicht rechtzeitig oder Volumenmessungen) maßgeblichgar nicht vorliegenden Sendungsdaten berechnet trans-o-flex zusätzlich eine aufwandsgerechte Bearbeitungspauschale.
7.9. Gestaltung und Höhe der aktuell gültigen Preise für Zusatzleistungen, Systemzuschläge,
7.10. Die Frachtrate wird auf Grundlage des gewogenen Gewichts Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Forderungen gegen trans-o-flex oder des ermittelten Volumengewichts berechnetdie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, je nachdemes sei denn, welches Gewicht höher ist. Sofern keine Ergebnisse geeichter Messgeräte vorliegen, werden die vom Versender gemäß Ziffer 10.2 übermittelten Daten herangezogen. Sollten auch diese nicht vorliegen, ist DPD berechtigt, ein Durchschnittsgewicht gemäß Preisliste zugrunde zu legenes handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder von trans-o-flex als berechtigt schriftlich anerkannte Ansprüche.
9.3 Führen fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Versenders, die von DPD vom Versender zur Preisberechnung angefordert werden (Paketspezifikationen gemäß Ziffer 3 sowie Angaben zu Services und/oder Zusatzleistungen), zur Erhebung eines zu geringen Leistungsentgelts, ist DPD zur Nachforderung 7.11. Rechnungen der Differenz berechtigttrans-o-flex sind sofort ohne Abzug fällig.
9.4 Aufwendungen für Import-/Exportsendungen (z. X. Xxxxx und Einfuhrabgaben) werden dem Empfänger im jeweiligen Empfangsland 7.12. Sollte der Auftraggeber gegen eine an ihn übermittelte Abrechnung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Rechnung gestelltschriftlicher Form konkrete Einwendungen erheben, so gilt diese Abrechnung durch den Auftraggeber als inhaltlich korrekt bestätigt. Die Kostenschuldnerschaft des Versenders gegenüber DPD für diese Aufwendungen bleibt davon unberührtNach Ablauf dieser Frist sind inhaltliche Einwendungen insoweit ausgeschlossen.
9.5 Sind Leistungsentgelte7.13. Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug mit einer Forderung, Kosten oder Aufwendungen von einem Empfänger im Ausland zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, hat der Versender diese Beträge zu zahlen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den Empfänger im Ausland ausgeglichen können alle übrigen Forderungen gegen ihn fällig gestellt werden.
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