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Mitwirkungsleistungen des Kunden Musterklauseln

Mitwirkungsleistungen des Kunden. 6.1 Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch uns erforderlich und allgemein üblich sind, insbesondere wird der Kunde (a) die notwendigen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Empfang der Leistungen schaffen, vor allem die erforderliche Datenfernverbindung zwischen dem Übergabepunkt und seinem IT-System herstellen und aufrechterhalten. Die für die Nutzung der luckycloud-Produkte erforderliche Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Wir werden den Kunden vor Vertragsschluss auf die jeweiligen technischen Anforderungen an die digitale Umgebung des Kunden („Kompatibilitätsanforderungen“) hinweisen. (b) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung treffen. Hierzu zählt unter anderem, dass der Kunde regelmäßig – außerhalb unserer Cloud-Infrastruktur – vollständige Sicherungskopien von seinen bei uns gehosteten Datenbeständen anfertigt und seine Daten und Informationen („Kundeninhalte“) vor deren Speicherung auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten überprüft und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzt; (c) notwendige und ihm mögliche Mitwirkungshandlungen vornehmen, damit wir im Rahmen einer erforderlichen Mangelsuche feststellen können, ob unsere Kompatibilitätsanforderungen vom Kunden erfüllt werden. Dies gilt nur, wenn wir zwecks vorgenannter Feststellung ein technisches Mittel einsetzen, das für den Kunden den geringsten Eingriff darstellt; (d) uns sämtliche für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Rechte an den gespeicherten Kundeninhalten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung, einräumen; (e) seine Zugangsdaten (Benutzername | Passwort) vertraulich behandeln. Er darf sie unbefugten Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde hat uns unverzüglich zu kontaktieren, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben (zwecks Sperrung des betroffenen Accounts etc.). (f) dafür Sorge tragen, dass von den Kundeninhalten keine Gefährdung für die Sicherheit und Integrität unserer Infrastruktur sowie der darauf befindlichen Daten ausgeht. Hegt der Kunde den Verdacht, dass ein solcher Fall eingetreten ist, hat er uns unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Besteht der begründete ...
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 9.1 Der Kunde unterstützt NETWORK ASSISTANCE bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für NETWORK ASSISTANCE kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar,  rechtzeitig alle von NETWORK ASSISTANCE zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln,  bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplätze, Drucker, Rechnerzeit, Testdaten) zur Verfügung stellen,  NETWORK ASSISTANCE bzw. den von NETWORK ASSISTANCE Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder den vereinbarten Leistungserbringungszeiten den Zugang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen, und  seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit NETWORK ASSISTANCE bzw. deren Beauftragten anhalten. Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind gegebenenfalls in den nachstehenden Abschnitten zu den einzelnen Leistungen von NETWORK ASSISTANCE oder im Angebot bezeichnet. 9.2 Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde NETWORK ASSISTANCE diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen. NETWORK ASSISTANCE wird diese beachten. 9.3 Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen NETWORK ASSISTANCE unverzüglich mitteilen. Dies hat innerhalb einer Frist von zehn Werktagen zu erfolgen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieser Fehler und Mängel verliert.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 11.1 Der Kunde unterstützt BLUE bei der Erbringung der verein- barten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zu- mutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für BLUE kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zu- mutbar, ▪ rechtzeitig alle von BLUE zur vertragsgemäßen Leis- tungserbringung benötigten Unterlagen und Informatio- nen übermitteln, ▪ bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwen- dige IT-Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplätze, Drucker, Rechnerzeit, Testdaten) zur Verfügung stellen, ▪ BLUE bzw. den von BLUE Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten den Zugang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen, und ▪ seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit BLUE bzw. deren Beauftragten anhalten. Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind ggf. im An- gebot bezeichnet. 11.2 Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betrieb- liche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde BLUE diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen. 11.3 Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen BLUE unverzüglich mitteilen.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung durch Jazzunique nach Ziff. 3.1 wesentlichen Daten, Produktinformationen, Projektpläne und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. 4.2 Soweit der Kunde Jazzunique Vorlagen und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen und Informationen berechtigt ist. 4.3 Den gemäß Ziff. 3.1 detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlag hat der Kunde innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, anzunehmen oder abzulehnen. 4.4 Kostenvoranschläge sind auch ohne Unterzeichnung rechtsverbindlich. 4.5 Nimmt der Kunde den von Jazzunique vorgeschlagenen Kostenvoranschlag an, so gilt dies als Genehmigung der darin enthaltenen Vertragsparameter. 4.6 Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Vertragsverpflichtungen. Einhaltung der Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen von Jazzunique, insbesondere bei Fixgeschäften, setzt die rechtzeitige und fristgerechte Übermittlung von relevanten Unterlagen und Informationen des Kunden voraus. Kommt der Kunde seinen Verpflichtunge nicht nach, so ist Jazzunique berechtigt, Ersatz des daraus entstandenen Schadens zu verlangen.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 5.1 Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen unentgeltlich und ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Anbieter. Die Parteien können in den Anlagen zu diesem Vertrag Fristen für die Erbringung von Mitwirkungsleistungen festlegen. Die Mitwirkungsleistungen sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden. 5.2 Der Kunde erbringt während der Laufzeit dieses Vertrags unter anderem folgende Mitwirkungsleistungen: 5.2.1 Bestellen eines Ansprechpartners Der Kunde ist verpflichtet einen qualifizierten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 10.1. Der Kunde unterstützt INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar, • rechtzeitig alle von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln, • bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur (z.B. PC-Arbeitsplätze, Server in geeigneter Dimensionierung nach Vorgaben von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH, geeignetes Netzwerk, notwendige Internetbandbreite, Drucker, Rechnerzeit, System- und Umgebungsvoraussetzungen, Testdaten usw.) zur Verfügung stellen, • INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH bzw. den von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder den vereinbarten Leistungserbringungszeiten den Zugang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen, • seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH bzw. deren Beauftragten anhalten, und • falls gefordert, ein Testsystem bereitstellen Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind gegebenenfalls in den nachstehenden Abschnitten zu den einzelnen Leistungen von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH oder im Angebot bezeichnet. 10.2. Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen. INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH wird diese beachten. Einen gegebenenfalls damit verbundenen Mehraufwand trägt der Kunde. 10.3. Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH mitteilen. Dies hat innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Freigabe durch INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH zur Prüfung durch den Kunden zu erfolgen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieser Fehler und Mängel verliert.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, SIMUFACT bei der Erbringung der Dienstleistungen zu unterstützen. Zu diesen Voraussetzungen zählen insbesondere, dass der Kunde (a) die zur Vervollständigung der Projektpläne und Spezifikationen notwendigen Informationen und Unterstützung liefert, (b) geeignete Räumlichkeiten für die Mitarbeiter von SIMUFACT einschließlich der erforderlichen Infrastruktur (insbesondere Strom, Telefon und Internetzugang) bereit stellt und (c) im Falle von Programmierarbeiten Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. 3.2 Der Kunde bezeichnet schriftlich oder per E-Mail für jedes Projekt einen Ansprechpartner, der für den Kunden bindende Erklärungen abgeben und entgegennehmen kann und den Mitarbeitern von SIMUFACT während der Durchführung der Dienstleistungen zur Verfügung steht. 3.3 Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung von Mitwirkungsleistungen des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall auch verpflichtet, SIMUFACT solche Aufwendungen zu ersetzen und solche zusätzlich erforderliche Arbeitsleistungen und Wartezeiten (soweit sich Wartezeiten nicht durch einen anderweitigen Einsatz der Mitarbeiter von SIMUFACT vermeiden ließen) gemäß der dann gültigen Preisliste von SIMUFACT zu vergüten, die auf nicht oder verspätet erbrachte Mitwirkungsleistungen des Kunden zurückzuführen sind.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. (1) Die vertragsgemäße, insbesondere fristgerechte Erbringung der Leistungen von THE DIGITALE setzt die vertragsgemäße, insbesondere fristgerechte Erbringung erforderlicher Mitwirkungsleistungen durch den Kunden voraus. Soweit der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt und es THE DIGITALE aufgrund dessen nicht möglich oder wirtschaftlich zumutbar ist, geschuldete Leistungen zu erbringen, entfällt die Verpflichtung von THE DIGITALE zur Erbringung solcher Leistungen in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem deren Erbringung von der vorherigen Erbringung der jeweiligen Mitwirkungsleistungen des Kunden abhängt. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten, soweit diese daraus resultieren, dass er seine Mitwirkungsleistungen nicht erbringt. (2) Zu den Mitwirkungsleistungen gehören insbesondere folgende Leistungen des Kunden: 1. Der Kunde stellt sicher, dass THE DIGITALE rechtzeitig alle erforderlichen Informationen vorliegen sowie Mitwirkungsleistungen und Beistellungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für THE DIGITALE erbracht werden. 2. Der Kunde ist im erforderlichen Umfang für die rechtzeitige Bereitstellung von zu verarbeitenden Daten und für deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie für die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Arbeitsergebnissen verantwortlich. 3. Der Kunde wird Mängel der Leistungen von THE DIGITALE in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich geltend machen und dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, dessen Auswirkungen sowie das Erscheinungsbild des Mangels angeben. 4. Soweit THE DIGITALE sich nicht zur Übernahme der Speicherung von Daten zur Datensicherung oder Datenarchivierung für den Kunden verpflichtet, obliegt dem Kunden selbst nach dem Stand der Technik die Datensicherung, und zwar in anwendungsadäquaten Abständen, so dass er die Daten mit angemessenem Aufwand wiederherstellen kann.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 1. Der Kunde wird Asprova umgehend schriftlich den Erhalt der für den Download erforderlichen Informationen bestätigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zwanzig (20) Arbeitstagen nach Zurverfügungstellung der Download-Informationen mitteilt, dass der Download nicht durchgeführt werden konnte, gilt die Asprova-Soft- ware als abgeliefert. 2. Vor dem Einsatz der Asprova-Software wird der Kunde angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen. Vor dem operativen Einsatz wird der Kunde die Asprova-Software gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen. Zudem wird der Kunde seine Daten nach dem aktuellen Stand der Technik sichern und sicherstellen, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbe- ständen mit vertretbarem und ihm zumutbarem Aufwand reproduzierbar sind. Außerdem trifft der Kunde an- gemessene Maßnahmen, um die Asprova-Software vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 3. Sofern der Kunde im Rahmen der Nutzung den virtuellen eProtector verwendet, wird er einmal im Jahr eine Verlängerung des virtuellen eProtectors beantragen, die der Kunde spätestens vier Wochen vor Lizenzablauf bei Asprova schriftlich anzeigen muss, damit die Asprova-Software weiterhin ohne Unterbrechung genutzt werden kann. Asprova liefert dem Kunden die für die Verlängerung der Laufzeit des virtuellen eProtector er- forderliche Lizenzdatei.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 10.1 Der Kunde unterstützt ACS bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für ACS kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar, 10.2 Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde ACS diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen. ACS wird diese beachten. 10.3 Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen ACS unverzüglich mitteilen. Dies hat innerhalb einer Frist von zehn Werktagen zu erfolgen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieser Fehler und Mängel verliert.