Mitwirkungsleistungen des Kunden Musterklauseln

Mitwirkungsleistungen des Kunden. 6.1 Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch uns erforderlich und allgemein üblich sind, insbesondere wird der Kunde
Mitwirkungsleistungen des Kunden. Der Kunde wird sämtliche Mitwirkungsleistungen erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 5.1 Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen unentgeltlich und ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Anbieter. Die Parteien können in den Anlagen zu diesem Vertrag Fristen für die Erbringung von Mitwirkungsleistungen festlegen. Die Mitwirkungsleistungen sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung durch Jazzunique nach Ziff. 3.1 wesentlichen Daten, Produktinformationen, Projektpläne und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 4.1. Die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das Projektberichtswesen obliegt dem Kun- den. Der Projektleiter des Kunden trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Reali- sierung des Projekts. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für FREICON kostenfrei erbracht werden. Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von FREICON. Er- füllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. Der Kunde erbringt die – z.B. im Hauptvertrag oder in den Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Überlassung von Hardware und Software (Kaufmodell oder Mietmodell) und zur Erbringung von Serviceleistungen – vertraglich vereinbarten und auch im Übrigen sämtliche erforderliche Mitwirkungsleistungen. Zu den Mitwirkungsleistungen des Kunden gehören folgende Leistungen: • Der Kunde hat jede Störung unverzüglich per Telefon oder per E-Mail dem Servicepartner mitzuteilen. • Der Kunde wird dem Servicepartner zur Vornahme von Leistungen nach diesen Bedingungen ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen. • Der Kunde wird vor der Durchführung von Arbeiten des Servicepartners eine gesonderte Datensicherung vornehmen. • Der Kunde erhält die Arbeitsumgebung der Geräte, die in dieser Leistungsbeschreibung einbezogen sind und bei Erwerb nach den Vorgaben des Lieferanten oder Herstellers herzurichten waren, aufrecht. • Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, dass die Geräte nicht störungsfrei arbeiten oder Leistungen vom Lieferanten nicht vereinbarungsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Umfang rekonstruiert werden können. • Auf Anforderung des Servicepartners stellt der Kunde bei der Vertragserfüllung Lagerraum, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten trägt der Kunde. • Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Der Kunde ermöglicht dem Lieferanten Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. • Der Kunde wird zusammen mit den Geräten nur Datenträger, Zubehör, Betriebs- und Verbrauchsmaterial verwenden, die dem geforderten Qualitätsniveau des Geräteherstellers entsprechen. • Der Kunde benennt einen sachkundigen Mitarbeiter, der zur Durchführung des Vertrages erforderliche Auskünfte erteilt und als Ansprechpartner für den Servicepartner dient.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 10.1 Der Kunde unterstützt NECOTEK bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für NECOTEK kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar,
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 3.1 Damit FCG den Auftrag vereinbarungsgemäß erfüllen kann, verpflichtet sich der Kunde, FCG unverzüglich über Ereignisse, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, zu informieren.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 10.1. Der Kunde unterstützt INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar, • rechtzeitig alle von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln, • bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur (z.B. PC-Arbeitsplätze, Server in geeigneter Dimensionierung nach Vorgaben von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH, geeignetes Netzwerk, notwendige Internetbandbreite, Drucker, Rechnerzeit, System- und Umgebungsvoraussetzungen, Testdaten usw.) zur Verfügung stellen, • INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH bzw. den von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder den vereinbarten Leistungserbringungszeiten den Zugang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen, • seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH bzw. deren Beauftragten anhalten, und • falls gefordert, ein Testsystem bereitstellen Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind gegebenenfalls in den nachstehenden Abschnitten zu den einzelnen Leistungen von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH oder im Angebot bezeichnet.
Mitwirkungsleistungen des Kunden. 10.1 Der Kunde unterstützt codecentric bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforder- lich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwor- tungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für code- centric kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar, • rechtzeitig alle von codecentric zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterla- gen und Informationen übermitteln, • bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbrin- gung notwendige IT-Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplätze, Drucker, Rechnerzeit, Testdaten) zur Verfü- gung stellen, • codecentric bzw. den von codecentric Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten den Zu- gang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen, und • seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit codecentric bzw. deren Beauftragten anhalten. Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind ggf. im Angebot bezeichnet.