Common use of Leistungsfreiheit des Versicherers Clause in Contracts

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.fv.de, www.vivema.de, www.asspario.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen des Beitrages eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: sv-makler.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 § 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.janitos.de, www.janitos.de, www.janitos.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.ostangler.de, www.kuenstler-fairsicherung.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.xxv24.de, www.photovoltaikforum.com

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fäl- ligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.uvw.de, www.uvw.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach gemäß Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits- zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. 1.Fälligkeit

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Samples: www.asspario.de, www.versicherung-online.net

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige einmali- ge Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese die- se Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte ge- sonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: hbfek.de, hbfek.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.alte-leipziger.de, www.alte-leipziger.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmali- gen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fäl- ligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Bei- trages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.mvk-versicherung.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 17.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen des Beitrags einge- tretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: cdn.website-editor.net

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn Ist der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Beitrag bei Eintritt des Versi­ cherungsfalls nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch Der Versicherer wird nicht einleistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer Versi­ cherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.debeka.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen auf- fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 21 Dauer und Ende des Vertrages

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Samples: service.comfortplan.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits- zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen auffälli- gen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: rhion.digital

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: wohnmobilschutzbrief.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem rechtzeitig nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Ziffer 18.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, wenn dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht Nicht- zahlung zu vertreten hat.

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Samples: dema-makler.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 22.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitra- ges aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: agentur-ketelhut.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 § 14.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: degenia.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen ei- nen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: besserberater.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie ein- maligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall Versicherungs- fall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cher-ungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechtsfol- ge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Gesamt Jahresbeitrag

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.continentale.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht einist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Abschnitt 6.3.1.1 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.allianzagrar.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: besserberater.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach § 22 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung Zah- lung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht ge- macht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.helvetia.com

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis Hin- weis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie Nicht- zahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.asspario.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem rechtzeitig nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Ziffer 25.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, wenn dass er den Versicherungsnehmer Versicherungs­ nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, Fax oder E­Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.wgv.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maftgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: cdn.website-editor.net

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie ein- maligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgebendem Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall Versi- cherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi- cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.

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Samples: cdn.website-editor.net

Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits- zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.uvw.de