Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Hausrat Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung, Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen des Beitrages eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 § 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige einmali- ge Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese die- se Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Fahrrad/E Bike Vollkaskoversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Fahrrad/E Bike Vollkaskoversicherung Top Vit Plusn
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fäl- ligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen ei- nen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmali- gen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fäl- ligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Bei- trages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Abschnitt 6.3.1.1 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Pflanzenversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie ein- maligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall Versicherungs- fall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cher-ungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer E.4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitra- ges aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Reiseversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Bei- trag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen des Beitrags ein- getretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer Ver- sicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige einma> lige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt maSgebenden Fäl> ligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versicherungs> fall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi> cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text> form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche> rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver> treten hat.. § 5 Folgeprämie
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits- zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen auffälli- gen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Inhaltsversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder die einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 5 Folgeprämie
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie ein- maligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgebendem Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall Versi- cherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi- cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Bei- trag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam des Beitrags auf- merksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits- zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen auffäl- ligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 5 Folgebeitrag
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechtsfol- ge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Sv Kundenschließfachversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder
Appears in 1 contract
Samples: Hagel /Mehrgefahren Versicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 2.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versicherungs- fall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie Prä- mie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 § 14.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige einma- lige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi- cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einma- ligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fäl- ligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maftgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronikversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen auf- fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 5 Folgebeitrag
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 5 Folgebeitrag
Appears in 1 contract
Samples: Glasversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn Ist der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht einist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem rechtzeitig nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Ziffer 9.5.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, wenn dass er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi- cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmali- gen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Nr 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie Zah- lung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie ein- maligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall Versicherungs- fall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Bei- trages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Bei- trag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder die einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung Zah- lung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen autfälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.. § 5 Folgeprämie
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 6.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis Hin- weis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie Nicht- zahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 1. maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. Brief, Fax oder EMail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versiche rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Glasversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 17.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen des Beitrags einge- tretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Service Agreement
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen des Beitrages eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht einist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn Ist der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Beitrag bei Eintritt des Versi cherungsfalls nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch Der Versicherer wird nicht einleistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer Versi cherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits- zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrages aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 § 2.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem rechtzeitig nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Ziffer 18.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, wenn dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht Nicht- zahlung zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Nummer 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 22.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrages eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitra- ges aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie den ersten Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 § 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 5 Folgebeitrag
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige einma- lige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fäl- ligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versicherungs- fall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung Nicht- zahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.. § 5 Folgeprämie
Appears in 1 contract