Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.qualitypool.de, www.swu.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.)
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: ssl.askuma.de, ssl.askuma.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.helvetia.com, www.huettener-versicherungsverein.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer Versi- cherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Prä- mie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie Prä- mie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: amex-online.de, www.kvd-versicherungen.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Text- form Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.agentur-ketelhut.de, www.kvs-versicherungsmakler.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 § 2.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: degenia.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2. maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: cdn.website-start.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn Hat der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall eingetretenen Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.flugschulen.at
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Prä- mie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen ein- getretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht ge- macht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.heb.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen ein- getretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- xxxxxx auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: makler.keinesorgen.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.xxv24.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam auf- merksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.conceptif.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi-cherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechtsfol- ge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch je-doch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: cdn2.hubspot.net
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung Nicht- zahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: feger-finanz.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer Ist die einmalige oder die erste oder einmalige Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht einist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.smarteo.cz
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Nummer 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.bavariadirekt.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmali- gen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 Nr 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Zah- lung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.lvd-online.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige ein- malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall eingetretenen Ver- sicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung in Text- form Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.
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Samples: www.volkswohl-bund.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.asspario.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor der Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: moat.schleswiger-ag.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer DieLeistungsfreiheittrittjedochnichtein,wennderVersicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.clickvers.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem unverzüglich nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Ab lauf von zwei Wochen nach Zugang des Versi cherungsscheins zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson derte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht zahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.recura.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: cdn.pepxpress.com
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer Ver- sicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.fvv.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige ein- malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall eingetretenen Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam aufmerk- sam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.
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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi- cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch je- doch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: f.hubspotusercontent30.net
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Bei- trag nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam des Beitrags auf- merksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.diebayerische.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Bei- trag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: makler.continentale.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: ferien-camps.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen ein- getretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung Nichtzah- lung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.innofima.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.xxv24.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Ver sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch Versicherungsnehmerdurch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.qualitypool.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.helvetia.com
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer Ist die einmalige oder die erste oder einmalige Prämie bei Eintritt des Versiche- rungsfalls nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte gesonder- te Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht einist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.smarteo.cz
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Prä- mie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht ge- macht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.helberg.info
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 2.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall eingetretenen Versicherungs- fall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie Prä- mie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: moat.schleswiger-ag.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: hausratversicherungen.check24.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 6.3 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.allstern.com
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht ge- macht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.universa.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Prä- mie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: www.universa.de
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen einge- tretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: makler.keinesorgen.de