Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.)
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Samples: Montageversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte ge- sonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige einmali- ge Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese die- se Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung Nicht- zahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch Versicherungsnehmerdurch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi-cherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechtsfol- ge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch je-doch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Rahmen Leasing Vertrag
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn Hat der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall eingetretenen Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits- zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen auffäl- ligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Insurance Agreement
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Prä- mie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 6.3 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen ein- getretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- xxxxxx auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Prä- mie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtetver- pflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer Ist die einmalige oder die erste oder einmalige Prämie bei Eintritt des Versiche- rungsfalls nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte gesonder- te Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht einist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. .Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer Ist die einmalige oder die erste oder einmalige Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahltgezahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht einist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Yacht Insurance Policy
Leistungsfreiheit des Versicherers. 821/08_2018/54321/ABRK Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer Versi- cherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam auf- merksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Reparaturkosten Versicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige ein- malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall eingetretenen Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam aufmerk- sam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Autoinhaltsversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeits zeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis tung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Ver sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen ein- getretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung Nichtzah- lung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2. maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Pflanzenversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi- cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch je- doch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Fahrradversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Ver sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht ge- macht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam auf- merksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer DieLeistungsfreiheittrittjedochnichtein,wennderVersicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung Nichtzah- lung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsneh- mer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Fahrrad Vollkaskoversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Prä- mie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht ge- macht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie Prä- mie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen ein- getretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht ge- macht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam auf- merksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor der Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Reifenversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Photovoltaik Programm
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige ein- malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 2 maßgeben- den Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall eingetretenen Ver- sicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung in Text- form Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeit- punkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Reiserücktrittskostenversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige ein- malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen Versicherungsfall eingetretenen Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Fahrrad Diebstahlversicherung (Flottenversicherung) Für Gewerbliche Räder
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetre- tenen einge- tretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text- form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung