Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach § 22 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zah- lung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam ge- macht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach § 22 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer Versi- cherer für einen vor Zah- lung Zahlung der Prämie eingetretenen eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte gesonder- te Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam ge- macht gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 16 Folgeprämie
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach § 22 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer Versi- cherer für einen vor Zah- lung Zahlung der Prämie eingetretenen eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte gesonder- te Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam ge- macht gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 21 Folgeprämie
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach § 22 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer Versi- cherer für einen vor Zah- lung Zahlung der Prämie eingetretenen eingetrete- nen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen auffäl- ligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam ge- macht aufmerk- sam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 17 Folgeprämie
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach § 22 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zah- lung Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam ge- macht gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. § 11 Folgeprämie
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Samples: Leasing Framework Agreement
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige einma- lige Prämie nicht zu dem nach § 22 Nr13 Ziff. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zah- lung Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall Versi- cherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versi- cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam ge- macht gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief