Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einma> lige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fäl> ligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungs> fall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versi> cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text> form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht> zahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre> ten hat. § 3 Dauer und Ende des Vertrages
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Samples: Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Camper Inhaltsschutz Bedingungen
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einma> lige einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fäl> ligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungs> fall Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versi> cherungsnehmer Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text> form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht> zahlung Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre> ten vertreten hat. § 3 Dauer und Ende des Vertrages
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Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einma> lige einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fäl> ligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungs> fall Versicherungsfall nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn er den Versi> cherungsnehmer Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung in Text> form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht> zahlung Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre> ten vertreten hat. § 3 Dauer und Ende des Vertrages
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einma> lige einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fäl> ligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungs> fall Versiche- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versi> cherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Text> form Textform oder durch einen auffälligen auf- fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht> zahlung Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre> ten vertreten hat. § 3 21 Dauer und Ende des Vertrages
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit des Versicherers. Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einma> lige ein- malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 Abschnitt B, Ziffer 4.1 maßgebenden Fäl> ligkeitszeitpunkt Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungs> fall eingetre- tenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versi> cherungsnehmer Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text> form Textform oder durch einen auffälligen Hinweis Hin- weis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht> zahlung Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertre> ten vertreten hat. § 3 Dauer und Ende des Vertrages.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien