Common use of Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung Clause in Contracts

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.qualitypool.de, moat.schleswiger-ag.de, www.asspario.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a(1) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.ecclesia.de, www.union-paritaet.de, www.zist.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de, www.koepper-klaus.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist Zah- lungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zah- lungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rückstän- digen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten fristgerech- ten Zahlung hinweist.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de, www.conceptif.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten Kos- ten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung Zah- lung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen be- stimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: grafschmidt.com, www.grafschmidt.com, www.innofima.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen Zin- sen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.uvw.de, www.uvw.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen - Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.xxv24.de, www.photovoltaikforum.com

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist Zah- lungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung Mah- nung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.Rechtsfolgen

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie Folge- prämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksamwirk- sam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rückstän- digen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Rechtsfol- gen - Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund - auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: media.barmenia.de, media.barmenia.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie Zah- lung eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rückständi- gen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem außer-dem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten Kos- ten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: feger-finanz.de, feger-finanz.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rück- ständigen Beträge des Beitrages, der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.asspario.de, www.versicherung-online.net

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem außer- dem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de, www.universa.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungs- aufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: makler.continentale.de, makler.continentale.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern auffor> dern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen be> stimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen Einzel> nen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: esv-schwenger.de, kunden.interlloyd.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens min- destens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen be- stimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen Einzel- nen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung Zah- lung hinweist.

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Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.continentale.de, www.aig.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungs- aufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen - Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.vivema.de, cdn.website-start.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags, der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

Appears in 2 contracts

Samples: hbfek.de, hbfek.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung Mah- nung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem außer- dem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.alte-leipziger.de, www.alte-leipziger.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a(1) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitra- ges auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten Kos- ten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern autfordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsautforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert bezitfert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten frist- gerechten Zahlung hinweist.

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Samples: lsh-versicherung.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde-rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündi-gungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten fristgerech- ten Zahlung hinweist.

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Samples: cdn2.hubspot.net

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform Text- form zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens min- destens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem außer- dem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Te- lefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge Be- träge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen Einzel- nen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund - auf- grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern auffor> dern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen be> stimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer Versiche> rer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämiePrä> mie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auSerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten fristge> rechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.interlloyd.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit und Kündigungsrecht aufgrund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: ssl.askuma.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern auf- fordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.swu.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern auffor- dern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern auf- fordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksamwirk- sam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen Rechtsfol- gen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.fvv.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.bestimmen

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Samples: huebener-ag.eu

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist Zahlungs- frist von mindestens zwei Wochen ab Zugang Zu- gang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rück- ständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.innofima.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie Fol- geprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern auf- fordern und eine Zahlungsfrist von mindestens mindes- tens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungs- aufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer Ver- sicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen des- sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag Ver- trag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.xxv24.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Ver- sicheres kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen des- sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.fv.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen des­ sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform Text- form zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens min- destens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten frist- gerechten Zahlung hinweist.

Appears in 1 contract

Samples: www.heb.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie Folge- prämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens min- destens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: makler.keinesorgen.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen des­ sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag Ver­ trag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht ­ aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen Ein- zelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.ostangler.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rück- ständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer bei nicht rechtzeitiger rechtzeiti- ger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung Zah- lung auffordern und eine Zahlungsfrist Zahlungs- frist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

Appears in 1 contract

Samples: amex-online.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen des- sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: axa-art.cdn.axa-contento-118412.eu

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) 23.3.1 Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folge- beitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung Zah- lung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens mindes- tens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund auf Grund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: agentur-ketelhut.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) a. Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit (Leis- tungsfreiheit und Kündigungsrecht – Kündigungsrecht) aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.allianzagrar.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags, der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem au- ßerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisthin- weist.

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Samples: www.asspario.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund auf- grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.uvw.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern auffor- dern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen be- stimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer Versiche- rer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämiePrä- mie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.interlloyd.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem au- ßerdem auf die Rechtsfolgen - Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – Kündi- gungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisthin- weist. An Mahngebühren erhebt der Versicherer € 5,00.

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Samples: www.helvetia.com

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern auffor- dern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsauf- forderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer Ver- sicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem außer- dem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.asspario.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten Kos- ten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen - Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.policenwerk.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsauf- forderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.lvm.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen des- sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag Ver- trag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.lvd-online.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform Text- form zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen bestim- men (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen - Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund - auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.jugendherberge.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen des­ sen Kosten in Textform (z.B. Brief, Fax oder E­Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens mindes­ tens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs­ recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisthin­ weist.

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Samples: www.wgv.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen des- sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag Ver- trag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisthin- weist.

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Samples: www.walslebe.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen des- sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang Zu gang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens min- destens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen be- stimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen Ein- zelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit - Leistungs- freiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.diebayerische.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitra- ges auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – Kündi- gungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen des- sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.wwk.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie Folgeprömie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen - Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten frist- gerechten Zahlung hinweist.

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Samples: constantia-versicherungen.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger rechtzeiti- ger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen Wo- chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisthin- weist.

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Samples: www.huettener-versicherungsverein.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger rechtzei- tiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (MahnungMah- nung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag Ver- trag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: service.comfortplan.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Bei- trags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem aufterdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leistungs- freiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: cdn.website-editor.net

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform Text- form zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: wohnmobilschutzbrief.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rück- ständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: besserberater.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten frist- gerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.bdv-service.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. (a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen - Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.xxv24.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten frist- gerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.clickvers.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist Zah- lungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.helberg.info

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsauf- forderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.lvm.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten frist- gerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.fv.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang Zu- gang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rück- ständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: besserberater.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen Ein- zelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund auf- grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: cdn.website-editor.net

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie Folge- prämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund auf Grund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: media.barmenia.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten Kos- ten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.juergen-link.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) 6.3.1 Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündigungs- recht aufgrund auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.jugendherberge.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: makler.continentale.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform Text form zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens min- destens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten frist- gerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.heb.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie Folge- prämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: makler.keinesorgen.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der PrämieBeiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger rechtzeiti- ger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen Wo- chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisthin- weist.

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Samples: www.bavariadirekt.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsauf- forderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform Text- form zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens mindes- tens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen Zin- sen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund auf- grund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: ssl.askuma.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger rechtzei- tiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (MahnungMah- nung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit - Lei- stungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten fristge- rechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.flugschulen.at

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrages auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.uvw.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – Kündigungs- recht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: cdn.pepxpress.com

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens min- destens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zah- lungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer Ver- sicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen rückstän- digen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen des- sen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämiedes Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: rhion.digital

Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.

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Samples: f.hubspotusercontent30.net