Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. 5.3.1. Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzei- tiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
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Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung. 5.3.1. Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzei- tiger Zahlung einer Folgeprämie eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform (z. B. E- E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist Zah- lungs-frist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungs-auf- forderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rück- ständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen - Leistungsfreiheit und Kündigungs- recht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
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