Leistungsinhalt. 3.1. Der Leistungsinhalt und -umfang ergibt sich aus dem Vertrag und den darin genannten Unterlagen sowie diesen AEKB. Alle beim Lieferan- ten im Zuge der Leistungserbringung entstehenden Arbeitsergeb- nisse wie Ideen, Entwürfe, Modelle und Muster sind Teil der mit Zah- lung des vereinbarten Preises abgegoltenen Auftragsleistung. 3.2. Der Lieferant wird alle ihm zur Ausführung eines Vertrages überlas- senen Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Infor- mationen sowie Beistellungen, Teile und sonstige Materialien auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung hinsichtlich des von WAY und deren Endkunden angestrebten Zwecks überprüfen. Zeigt sich hier- bei, dass Abweichungen oder Korrekturen erforderlich oder zweck- mäßig sind, so hat der Lieferant dies WAY unverzüglich schriftlich mit- zuteilen. XXX wird den Lieferanten im Nachgang schriftlich davon unterrichten, ob und welche Änderungen der Lieferant vorzunehmen hat. 3.3. Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass ihm alle für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedeutsamen Informationen und Umstände sowie die von WAY beabsichtigte Verwendung seiner Lieferung rechtzeitig bekannt sind. Auf das Fehlen notwendiger Un- terlagen kann sich der Lieferant nur berufen, sofern er die Unterlagen rechtzeitig schriftlich angefordert und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat. 3.4. Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen mit ausreichenden und angemessenen Betriebsmit- teln und mit hinreichend qualifiziertem und erfahrenem Personal er- füllt. Sollte das zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten eingesetzte Personal im Vertrag benannt sein, ist der Lie- ferant nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis von WAY berechtigt, das im Vertrag benannte Personal auszutauschen. Der Lieferant ist verpflichtet, Personal, das aus Sicht von WAY nicht hin- reichend qualifiziert ist, unverzüglich zu ersetzen. 3.5. Der Lieferant ist verpflichtet, WAY sofort mitzuteilen, wenn Personal aufgrund von Krankheit, Kündigung, etc. ersetzt werden muss. Der Lieferant hat geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verzöge- rungen oder anderen Störungen für WAY vorzuschlagen. Zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, die auf einem Wechsel des eingesetzten Personals beruhen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Wird Personal des Lieferanten in den Räumlichkeiten von WAY oder von deren End- kunden tätig, ist der Lieferant verpflichtet sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter alle betriebsinternen und gesetzlichen Regelungen und Vorschriften beachten. 3.6. Der Lieferant wird bei der Leistungserbringung alle einschlägigen Normen, Gesetze und Rechtsvorschriften von Behörden, Berufsge- nossenschaften und Fachverbänden, insbesondere die einschlägigen Sicherheits-, Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallver- hütungsvorschriften, beachten sowie die allgemein anerkannten si- cherheitstechnischen Regeln und die entsprechenden Vorgaben von WAY und des Endkunden einhalten. Soweit im Einzelfall Abweichun- gen von diesen Vorschriften erforderlich sind, muss der Lieferant die vorherige schriftliche Zustimmung von WAY einholen. Die übrigen Verpflichtungen, einschließlich etwaiger Garantien für die Beschaf- fenheit der Leistung oder des Werks werden durch diese Zustimmung nicht berührt. 3.7. Der Lieferant garantiert, dass er WAY für einen Zeitraum von 5 Jah- ren, beginnend mit der Lieferung der Vertragsgegenstände, mit wei- teren Vertragsgegenständen oder Teilen hiervon als Ersatzteile belie- fern kann. Ist WAY gegenüber ihren Endkunden für einen längeren Zeitraum zur Belieferung mit Ersatzteilen verpflichtet, gilt dies auch für den Lieferanten gegenüber WAY. WAY wird den Lieferanten hier- über informieren.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Leistungsinhalt. 3.1. 2.1 Der Leistungsinhalt und -umfang ergibt sich aus dem Vertrag der jeweiligen Bestellung (nachfolgend
2.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit äußerster Sorgfalt sowie unter Beachtung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik und der anwendbaren Gesetze und Verordnungen, Sicherheitsvorschriften der Behörden und Fachverbände, insbesondere unter Beachtung von DIN- oder ISO- Zertifizierungsbestimmungen, insoweit diese seine Leistungen betreffen. Weiterhin erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen in Übereinstimmung mit den darin genannten Unterlagen technischen Spezifikationen, Erfordernissen, Vorschriften und Richtlinien des Bestellers, dessen Kunden sowie diesen AEKBseinen eigenen vorhandenen oder während der Erbringung der Leistungen erzielten Erkenntnisse und Erfahrungen.
2.3 Im Fall von Dienstleistungen bzw. Alle beim Lieferan- ten im Zuge Fall einer Werkleistungsbestellung ist der Leistungserbringung entstehenden Arbeitsergeb- nisse wie IdeenAuftragnehmer verpflichtet, Entwürfevor Arbeitsbeginn alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen, Modelle einschließlich der Bedingungen am Aufstellungs-/ Montageort, einzuholen. Dies gilt insbesondere für die zu verwendenden EDV- Systeme und Muster sind Teil Programme. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bedenken hinsichtlich der mit Zah- lung des Art und Weise der Erbringung der Leistungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und Änderungen vorzuschlagen, die er für erforderlich hält, insbesondere um die vereinbarten Preises abgegoltenen AuftragsleistungSpezifikationen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
3.2. 2.4 Der Lieferant Auftragnehmer wird auf Anforderung des Bestellers alle ihm zur Ausführung eines Vertrages überlas- senen Spezifikationenerforderlichen Angaben über die Zusammensetzung der Leistungen machen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Infor- mationen sowie Beistellungen, Teile und sonstige Materialien auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung hinsichtlich des von WAY und deren Endkunden angestrebten Zwecks überprüfen. Zeigt sich hier- bei, dass Abweichungen oder Korrekturen erforderlich oder zweck- mäßig sind, so hat der Lieferant soweit dies WAY unverzüglich schriftlich mit- zuteilen. XXX wird den Lieferanten im Nachgang schriftlich davon unterrichten, ob und welche Änderungen der Lieferant vorzunehmen hat.
3.3. Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass ihm alle für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedeutsamen behördlicher Auflagen sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen im In- und Ausland erforderlich ist.
2.5 An Software, die zum Leistungsumfang gehört, einschließlich ihrer Dokumentation, hat der Besteller neben dem Recht zur Nutzung in dem gesetzlich zulässigen Umfang das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen und in dem für eine vertragsgemäße Verwendung der Leistungen erforderlichen Umfang. Der Besteller darf auch ohne ausdrückliche Vereinbarung Kopien erstellen.
2.6 Durch die Zustimmung des Bestellers zu Zeichnungen und Berechnungen und anderen technischen Unterlagen werden die Mängelhaftungs- und Garantieverpflichtungen des Auftragnehmers nicht berührt. Dies gilt auch für vom Auftragnehmer übernommene Vorschläge und Empfehlungen des Bestellers.
2.7 Der Besteller ist berechtigt, die vom Auftragnehmer übersandten Unterlagen und Informationen in gleicher oder abgewandelter Form im Rahmen der Weiterverarbeitung und Umstände sowie die Weiterveräußerung der Leistungen frei zu benutzen und Dritten, insbesondere Kunden des Bestellers, zugänglich zu machen.
2.8 Die Anerkennung von WAY beabsichtigte Verwendung seiner Lieferung rechtzeitig bekannt sind. Auf das Fehlen notwendiger Un- terlagen kann Mehr- oder Minderlieferungen behält sich der Lieferant nur berufen, sofern er die Unterlagen rechtzeitig schriftlich angefordert und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hatBesteller in Einzelfällen vor.
3.4. Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen mit ausreichenden und angemessenen Betriebsmit- teln und mit hinreichend qualifiziertem und erfahrenem Personal er- füllt. Sollte das zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten eingesetzte Personal im Vertrag benannt sein, ist der Lie- ferant nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis von WAY berechtigt, das im Vertrag benannte Personal auszutauschen. Der Lieferant ist verpflichtet, Personal, das aus Sicht von WAY nicht hin- reichend qualifiziert ist, unverzüglich zu ersetzen.
3.5. Der Lieferant ist verpflichtet, WAY sofort mitzuteilen, wenn Personal aufgrund von Krankheit, Kündigung, etc. ersetzt werden muss. Der Lieferant hat geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verzöge- rungen oder anderen Störungen für WAY vorzuschlagen. Zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, die auf einem Wechsel des eingesetzten Personals beruhen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Wird Personal des Lieferanten in den Räumlichkeiten von WAY oder von deren End- kunden tätig, ist der Lieferant verpflichtet sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter alle betriebsinternen und gesetzlichen Regelungen und Vorschriften beachten.
3.6. Der Lieferant wird bei der Leistungserbringung alle einschlägigen Normen, Gesetze und Rechtsvorschriften von Behörden, Berufsge- nossenschaften und Fachverbänden, insbesondere die einschlägigen Sicherheits-, Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallver- hütungsvorschriften, beachten sowie die allgemein anerkannten si- cherheitstechnischen Regeln und die entsprechenden Vorgaben von WAY und des Endkunden einhalten. Soweit im Einzelfall Abweichun- gen von diesen Vorschriften erforderlich sind, muss der Lieferant die vorherige schriftliche Zustimmung von WAY einholen. Die übrigen Verpflichtungen, einschließlich etwaiger Garantien für die Beschaf- fenheit der Leistung oder des Werks werden durch diese Zustimmung nicht berührt.
3.7. Der Lieferant garantiert, dass er WAY für einen Zeitraum von 5 Jah- ren, beginnend mit der Lieferung der Vertragsgegenstände, mit wei- teren Vertragsgegenständen oder Teilen hiervon als Ersatzteile belie- fern kann. Ist WAY gegenüber ihren Endkunden für einen längeren Zeitraum zur Belieferung mit Ersatzteilen verpflichtet, gilt dies auch für den Lieferanten gegenüber WAY. WAY wird den Lieferanten hier- über informieren.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Leistungsinhalt. 3.1. 3.1 Der Leistungsinhalt und -umfang ergibt sich aus dem Vertrag und den darin genannten Unterlagen sowie diesen AEKB. Alle beim Lieferan- ten Lieferanten im Zuge der Leistungserbringung entstehenden Arbeitsergeb- nisse Arbeitsergebnisse wie Ideen, Entwürfe, Modelle und Muster sind Teil der mit Zah- lung Zahlung des vereinbarten Preises abgegoltenen Auftragsleistung.
3.2. 3.2 Der Lieferant wird alle ihm zur Ausführung eines Vertrages überlas- senen überlassenen Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Infor- mationen Informationen sowie Beistellungen, Teile und sonstige Materialien auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung hinsichtlich des von WAY Semcon und deren Endkunden angestrebten Zwecks überprüfen. Zeigt sich hier- beihierbei, dass Abweichungen oder Korrekturen erforderlich oder zweck- mäßig zweckmäßig sind, so hat der Lieferant dies WAY Semcon unverzüglich schriftlich mit- zuteilenmitzuteilen. XXX Semcon wird den Lieferanten im Nachgang schriftlich davon unterrichten, ob und welche Änderungen der Lieferant vorzunehmen hat.
3.3. 3.3 Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass ihm alle für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedeutsamen Informationen und Umstände sowie die von WAY Semcon beabsichtigte Verwendung seiner Lieferung rechtzeitig bekannt sind. Auf das Fehlen notwendiger Un- terlagen Unterlagen kann sich der Lieferant nur berufen, sofern er die Unterlagen rechtzeitig schriftlich angefordert und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.
3.4. 3.4 Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen mit ausreichenden und angemessenen Betriebsmit- teln Betriebsmitteln und mit hinreichend qualifiziertem und erfahrenem Personal er- füllterfüllt. Sollte das zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten eingesetzte Personal im Vertrag benannt sein, ist der Lie- ferant Lieferant nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis von WAY Semcon berechtigt, das im Vertrag benannte Personal auszutauschen. Der Lieferant ist verpflichtet, Personal, das aus Sicht von WAY Semcon nicht hin- reichend hinreichend qualifiziert ist, unverzüglich zu ersetzen.
3.5. Der Lieferant ist verpflichtet, WAY Semcon sofort mitzuteilen, wenn Personal aufgrund von Krankheit, Kündigung, etc. ersetzt werden muss. Der Lieferant hat geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verzöge- rungen Verzögerungen oder anderen Störungen für WAY Semcon vorzuschlagen. Zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, die auf einem Wechsel des eingesetzten Personals beruhen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Wird Personal des Lieferanten in den Räumlichkeiten von WAY Semcon oder von deren End- kunden Endkunden tätig, ist der Lieferant verpflichtet sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter alle betriebsinternen und gesetzlichen Regelungen und Vorschriften beachten.
3.6. 3.5 Der Lieferant wird bei der Leistungserbringung alle einschlägigen Normen, Gesetze und Rechtsvorschriften von Behörden, Berufsge- nossenschaften Berufsgenossenschaften und Fachverbänden, insbesondere die einschlägigen Sicherheits-, Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallver- hütungsvorschriftenUnfallverhütungsvorschriften, beachten sowie die allgemein anerkannten si- cherheitstechnischen sicherheitstechnischen Regeln und die entsprechenden Vorgaben von WAY Semcon und des Endkunden einhalten. Soweit im Einzelfall Abweichun- gen Abweichungen von diesen Vorschriften erforderlich sind, muss der Lieferant die vorherige schriftliche Zustimmung von WAY Semcon einholen. Die übrigen Verpflichtungen, einschließlich etwaiger Garantien für die Beschaf- fenheit Beschaffenheit der Leistung oder des Werks werden durch diese Zustimmung nicht berührt.
3.7. 3.6 Der Lieferant garantiert, dass er WAY Semcon für einen Zeitraum von 5 Jah- renJahren, beginnend mit der Lieferung der Vertragsgegenstände, mit wei- teren weiteren Vertragsgegenständen oder Teilen hiervon als Ersatzteile belie- fern beliefern kann. Ist WAY Semcon gegenüber ihren Endkunden für einen längeren Zeitraum zur Belieferung mit Ersatzteilen verpflichtet, gilt dies auch für den Lieferanten gegenüber WAYSemcon. WAY Semcon wird den Lieferanten hier- über hierüber informieren.
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