Leistungsumfang und Vergütung Musterklauseln

Leistungsumfang und Vergütung. Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmal- vergütung überlassen: Lfd. Produktbezeichnung Menge EXP1 Anzahl Zu lie- Abwei- Bei vereinbartem Nr. und -beschreibung Produkt-Nr. erlaubter Sicherungs- fernde Version2 chende Nutzungs- Pauschalfestpreis lediglich im Feld kopien rechte „Summe“ den Anteil gemäß am Pauschalfest- Nutzungs- preis angeben4 rechtsmat- rix Anlage Einzel- Gesamt- Nr. (Mus- preis preis ter 3)3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Summe 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Lieferung* aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Leistungsumfang und Vergütung. (1) Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Auf- wand mit Höchstbegrenzung (Gesamtnetto) oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der zur Anwendung kommende Vergütungssatz werden im je- weiligen Auftrag angegeben.
Leistungsumfang und Vergütung. Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*: Lfd. Produkt- Men- E X P 1 Anzahl Zu Abwei- Mindest- Abw.
Leistungsumfang und Vergütung. Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergü- tung überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaubter Sicherungs- kopien Zu lie- fernde Version2 Abwei- chende Nutzungs- rechte ge- mäß Nut- zungs- rechts- matrix An- lage Nr. (Muster 3)3 Bei vereinbartem Pauschalfestpreis le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfest- preis angeben4 Einzel- preis Gesamt- preis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX Summe 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Lieferung* aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Leistungsumfang und Vergütung. Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*: Lfd. Nr. Produkt- bezeich- nung und -beschrei bung, Produkt- Nr. Men- ge E X P 1 Anzahl erlaubter Siche- rungsko- pien Zu lie- fern- de Ver- s 2 ion Abwei- chende Nutzungs- rechte (Muster 4 3 ) Anlage Nr. Mindest- vertrags- dauer in Monaten Abw. Miet- be- gin 4 n Miet- dauer in Mona- ten (feste Lauf- zeit) Abw. Kündi- gungs- frist 5 Automatische Verlängerung um Anzahl Monate6 Monatlicher Miet- preis Einzel- preis Gesamt- preis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Monatlicher Gesamtmietpreis 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Leistungsumfang und Vergütung. 2.1 Art, Inhalt und Umfang der vom Pflegedienst zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der ärztlichen Verordnung bzw. vereinbarten Beschreibung der Leistungen und der Preis- und Leistungsvereinbarung, siehe Anlage 1. Für Pflegeleistungen, die nach Leistungskomple- xen abgerechnet werden, wird das Entgelt geschuldet, sobald der wesentliche Inhalt eines Leistungskomplexes erbracht wurde.
Leistungsumfang und Vergütung. Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalver- gütung auf Dauer überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopien Zu liefernde Version2 Abweichen- de Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix Anla- ge Nr. (Mus- ter 4)3 Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4 Einzel- preis Gesamt- preis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 ##wird vor Zuschlag ergänzt Summe 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Leistungsumfang und Vergütung. Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergü- tung auf Dauer überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopien Zu liefernde Version2 Abwei- chende Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix An- lage Nr. (Muster 4)3 Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4 Einzel- preis Gesamt- preis 1 Zentrale Mobilitätsplatt- form und Hintergrund- system [ERG ÄNZU NG NACH ZUSC HLAG ] [ERGÄNZU NG NACH ZUSCHLAG ] [ERGÄN ZUNG NACH ZUSCH LAG] [ERGÄNZ UNG NACH ZUSCHLA G]
Leistungsumfang und Vergütung. 1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. Mehraufwand des Auftragnehmers, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
Leistungsumfang und Vergütung. 6.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur. Mehraufwand der Agentur, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird gemäß den vereinbarten Stun- densätzen, ersatzweise zu den Preislisten der Agentur, berechnet.