Leistungsumfang und Vergütung. Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergü- tung überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaubter Sicherungs- kopien Zu lie- fernde Version2 Abwei- chende Nutzungs- rechte ge- mäß Nut- zungs- rechts- matrix An- lage Nr. (Muster 3)3 Bei vereinbartem Pauschalfestpreis le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfest- preis angeben4 Einzel- preis Gesamt- preis Summe 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Lieferung* aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Leistungsumfang und Vergütung. (1) Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand mit Höchstbegrenzung (Gesamtnetto) oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der auf Basis der Skill-Level zur Anwendung kommende Vergütungssatz für den jeweiligen Leistungsteil ergeben sich aus der Preisliste oder werden im je- weiligen Auftrag angegeben. Der Gesamtpreis des Auftrages gilt als nicht überschreitbarer Höchstbetrag.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle betroffenen Einkaufs- bereiche des Auftraggebers unaufgefordert und unverzüglich darauf hinzuweisen, falls er oder von ihm für die Erbringung der Leistungen eingesetzte Kräfte (Mitarbeiter bzw. etwaige Unter- auftragnehmer) während des Beauftragungszeitraums zeit- gleich auch für andere parallel laufende Projekte im Konzern Deutsche Telekom tätig werden bzw. dies geplant ist. Dabei hat der Auftragnehmer über sämtliche Projekte, deren genauen Umfang, deren Laufzeit, die zugehörigen SAP-Bestellnummern und die jeweiligen telekomseitigen Ansprechpartner zu infor- mieren. Sollte der Auftragnehmer dieser Hinweispflicht nicht genügen, so behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Überprüfung sämtlicher von Einheiten des Konzerns Deutsche Telekom geleisteten Zahlungen für solche parallel laufenden Projekte zu veranlassen und diesbezüglich Rückforderungen geltend zu machen.
(3) Werden zur Abrechnung der effektiv erbrachten Leistungen Zeiteinheiten zugrunde gelegt, sind diese dem Auftraggeber nachzuweisen. Dazu sind vom Auftragnehmer bezogen auf die konkreten Leistungen detaillierte Belege vorzulegen, die dem jeweiligen Skill-Level des eingesetzten Personals zuordenbar sind. Die Vergütung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber be- stätigten Leistungsnachweise. Nacht-, Wochenend- und Feier- tagszuschläge werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung ge- stellt.
(4) Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Aufwendungen abge- golten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragneh- mer, sämtliche Nebenkosten, Kosten für Nutzungsrechte und Modellrechte, Reisekosten, Reise- und Wartezeiten. Der Auf- tragnehmer hat anzugeben, auf welche seiner eigenen Leistun- gen der Auftraggeber eine Künstlersozialabgabe zu entrichten hat.
(5) Vorzeitige Leistungen und/oder nicht vertraglich vereinbarte Teilleistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung des Auftraggebers. Eine vor dem vereinbarten Ter- min vorgenommene Leistung begründet keinen an diesen Ter- ...
Leistungsumfang und Vergütung. Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmal- vergütung überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaubter Sicherungs- kopien Zu liefern- de Versi- 2 on Abweichen- de Nut- zungsrechte gemäß Nutzungs- Bei vereinbartem Pau- schalfestpreis lediglich im Feld „Summe― den Anteil am Pauschalfestpreis angeben4 rechtsmatrix Anlage Nr. (Mus- ter 3)3 Einzel- preis Gesamtpreis 1 PC-Betriebssystem Windux-Altimate ,Sangvogel (siehe Anla- gen Nr.1 und Nr. 2), 100 US A 4 2 Office-Paket light, Xxxxxxxx (xxxxx Xxxxxxx Xx. 0 und Nr.2) 100 US A 5 3 Server-Software, Smart inkl. 120 Client Zugriffs- rechten, Wallux (siehe Anlagen Nr. 1 und Nr.2) 1 US Version 2010 6 4 Finanzsoftware „Doppik leicht gemacht, Stephan- Systems (siehe Anlagen Nr.1 und Nr. 2) 1 8.2 7 Summe Siehe Preisblatt in Anlage Nr.3 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Lieferung* aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Leistungsumfang und Vergütung. Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*: Lfd. Produkt- Men- E X P 1 Anzahl Zu Abwei- Mindest- Abw.
Leistungsumfang und Vergütung. 1 Die Abgeltung der Leistungen erfolgt in drei Stufen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a – c:
2 Die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt für die ersten 10 Minuten, danach in 5-Minuten-Schritten. Die ersten 10 Minuten dürfen einmal pro Einsatz und Patient verrechnet werden
3 Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der durchschnittliche Aufwand während der ge- samten Dauer der Akut- und Übergangspflege nicht über 2 Stunden pro 24 Stunden liegt.
4 Mit der Bezahlung der Kosten gemäss Art. 7b Abs. 1 KLV sind sämtliche krankenversiche- rungsrechtlichen Leistungen für Pflegemassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 KLV abgegolten.
5 Während einer Abrechnungsperiode können keine zusätzlichen Leistungen der stationären oder der ambulanten Krankenpflege verrechnet werden. Dies gilt nicht für den Ein- und Aus- trittstag.
6 Ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände gemäss Anhang 2 KLV (Liste der Mittel und Ge- genstände), welche vom Leistungserbringer abgegeben werden, dürfen maximal zum MiGeL- Höchstvergütungsbetrag abzüglich 15% verrechnet werden. Die Abrechnung erfolgt detailliert, inkl. MiGeL-Positionsnummer und Kalendarium
7 Der Leistungserbringer darf keine Medikamente zu Lasten der obligatorischen Krankenpflege- versicherung verrechnen.
Leistungsumfang und Vergütung. Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*: Lfd. Nr. Produkt- bezeich- nung und -be- schrei- bung, Produkt- Nr. Men- ge E X P 1 Anzahl erlaubter Siche- rungsko- pien Zu lie- fernd e Ver- sion2 Abwei- chende Nutzungs- rechte (Muster 4)3 Anlage Nr. Mindest- vertrags- dauer in Monaten Abw. Miet- be- ginn4 Miet- dauer in Mona- ten (feste Lauf- zeit) Abw. Kündi- gungs- frist 5 Automatische Verlängerung um Anzahl Monate6 Monatlicher Miet- preis Einzel- preis Gesamt- preis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Monatlicher Gesamtmietpreis 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Leistungsumfang und Vergütung. Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalver- gütung auf Dauer überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopien Zu liefernde Version2 Abweichen- de Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix Anla- ge Nr. (Mus- ter 4)3 Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4 Einzel- preis Gesamt- preis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 ##wird vor Zuschlag ergänzt Summe 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Leistungsumfang und Vergütung. 2.1 Art, Inhalt und Umfang der vom Pflegedienst zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der ärztlichen Verordnung bzw. vereinbarten Beschreibung der Leistungen und der Preis- und Leistungsvereinbarung, siehe Anlage 1. Für Pflegeleistungen, die nach Leistungskomple- xen abgerechnet werden, wird das Entgelt geschuldet, sobald der wesentliche Inhalt eines Leistungskomplexes erbracht wurde.
Leistungsumfang und Vergütung. Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergü- tung auf Dauer überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopien Zu liefernde Version2 Abwei- chende Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix An- lage Nr. (Muster 4)3 Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4 Einzel- preis Gesamt- preis 1 Zentrale Mobilitätsplatt- form und Hintergrund- system [ERG ÄNZU NG NACH ZUSC HLAG ] [ERGÄNZU NG NACH ZUSCHLAG ] [ERGÄN ZUNG NACH ZUSCH LAG] [ERGÄNZ UNG NACH ZUSCHLA G]
Leistungsumfang und Vergütung. (entfällt)