Leistungsumfang. a Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden. b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung. c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages. d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen. e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen. f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Leistungsverpflichtung Winterdienst
Leistungsumfang. a 3.1. Die Räumung WGFM verpflichtet sich, die vertraglich präzisierten und Streuung vom Auftraggeber überprüften Flächen in der vereinbarten Flächen erfolgt nach Zeit vom 1. November des laufenden Jahres bis zum 15. April des Folgejahres entsprechend den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (nach Bedarf und wirtschaftlicher Zumutbarkeit von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu bestreuen.
3.2. Die WGFM verpflichtet sich ausschließlich ordnungsgemäß angemeldete Mitarbeiter zu beschäftigen. Des Weiteren garantiert die WGFM alle Steuern und Abgaben sowie die Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter vollständig und zeitgerecht abzuführen.
3.3. Die Leistungserbringung erfolgt in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Sohin werden iSd § 93 AbsStVO die vertragsgegenständlichen Flächen während der Saison zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Glatteis bestreut. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei Bei anhaltenden Schneefällen erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von 5-5 bis 7 StundenStunden nach Bedarf. Im Übrigen ist der Einsatzbeginn binnen 4 Stunden ab Liegenbleiben des Schnees bzw. ab Auftreten von Glatteis vorgesehen.
b 3.4. Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtSchneesäuberung und Bestreuung erfolgt im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgtnicht anders schriftlich vereinbart wurde: d.h. Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite ihrer Gesamtbreite, mindestens jedoch 1,51,5 m, wo dies möglich ist. Gehsteige ; im Bereich von Kreuzungen, Schutzwegen und Haltestellen der ganze Gehsteig, in Fußgängerzonen 11 m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (PrivatstraßePrivatstraßen) 2,52,5 m breit; Haus- und Müllzugänge 1 m breit (vgl. Haus-dazu die VO des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Reinigung von Gehsteigen, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung Gehwegen und die Übernahme der Haftung einer gesonderten VereinbarungStiegenanlagen, W 500-260).
c 3.5. Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche Schneelagerfläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee verpflichtet, Xxxxxx höher als 8080 cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation3.6. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreutvon Glatteis erfolgt eine prophylaktische Bestreuung. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die eine Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Streusplitt ist in der Regel bis zu 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die Xxxx des Streumaterials bleibt der WGFM vorbehalten und ist in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Winterdienst-VO.
3.7. Die gründliche Streusplittentfernung (Einkehrpflicht gem § 8 Abs 2 Winterdienst-VO) wird von der WGFM am Saisonende durchgeführt. Zwischenkehrungen erfolgen nur bei Schönwetterperioden von mindestens vier Tagen durchgehend Temperaturen über 6 Grad (Tag und Nacht) und wenn keine Niederschläge (Schnee, Glatteis) vorhergesagt werden. Die WGFM ist aber nicht verpflichtet, Xxxxxxxx aus den Grünflächen zu entfernen.
3.8. Die WGFM ist nicht verpflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. defekte Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachlawinen, Straßenräumgeräte, usw.), zu entfernen und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Ebenso unterbleibt die Reinigung, wenn Verkehrsflächen im Zuge des Reinigungsvorganges nicht begehbar sind (z.B. durch abgestellte Fahrzeuge, Mülltonnen, fehlende Schlüssel, usw.). Die Entfernung dieser oa. Eis- bzw. Schneemengen ist gesondert in Auftrag zu geben.
3.9. Die WGFM ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewächten und Eisbildung auf Dächern (muss von einem Fachunternehmen, z.B. Dachspengler, durchgeführt werden). Hierfür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
3.10. Eine Auftragsübernahme nach dem Auftragnehmer überlassen1. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendetNovember erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu betreuenden Flächen um 22:00 Uhr des Vortages gereinigt waren.
3.11. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt Die WGFM erbringt die vereinbarte Leistung mit eigenen Betriebsmitteln und steht ihm die Ablaufgestaltung hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und konkreter Durchführung der Auftragnehmer keiner HaftungLeistung frei. Der Auftraggeber hat diesbezüglich kein Weisungsrecht.
3.12. Die WGFM kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen oder zur Wahrung von Rechten oder Obliegenheiten Dritter bedienen.
3.13. Die WGFM wird ihre Leistungen nur erbringen, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Pflichten nicht in Verzug ist.
3.14. Die WGFM erbringt ihre Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitskräfteüberlassung), wobei WGFM sich ihres Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt ‒ ausgenommen bei Gefahr im Verzug ‒ ausschließlich bei der WGFM.
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Leistungsumfang. a Die Räumung 6.1. Durch den Vertragsabschluss hat der Xxxx im gebuchten Zeitraum Anspruch auf die Nutzung der allgemeinen Infrastruktur und Streuung der Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitäranlagen, Stromversorgung, Sonnenwaldbad, etc.) des Campingplatzes sowie des ihm zugewiesenen Stellplatzes im vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften Umfang (§ 93 AbsZelt, Wohnwagen bzw. 1 Straßenverkehrsordnung 1960Wohnmobil); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet 6.2. Der Stellplatz darf maximal durch die Personenanzahl genutzt werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mdie angemeldet wurden. Der Besuch von Gästen des Gastes („Tagesgäste“) ist gegen eine Tagesbesuchspauschale gestattet. Tagesgäste haben den Campingplatz bis spätestens 22:00 Uhr zu verlassen. Nächtigungen von Tagesgästen sind in der Verwaltung anzumelden und die hierfür fälligen Nächtigungsgebühren zu bezahlen.
6.3. Etwaige Beanstandungen am Zustand des Stellplatzes oder des Campingplatzes sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. Dem Betreiber kommt zur Behebung allfälliger Mängel eine angemessene Frist zu.
6.4. Die Weitergabe des dem Xxxx zugewiesenen Stellplatzes oder sonstiger Rechte aus dem Vertrag an Dritte ist nicht gestattet.
6.5. Im Fall einer Unbenutzbarkeit des Stellplatzes oder des Campingplatzes aufgrund von höherer Gewalt oder behördlichen Sperren (z.B. Naturkatastrophen, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen Epidemien, etc.), darf der Xxxx seinen Stellplatz für die Dauer der behördlichen Anordnung bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der bis zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird Wiedereröffnung durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreutBetreiber nicht in Anspruch nehmen und hat den Campingplatz in diesem Zeitraum zu verlassen. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Ansprüche – welcher Art auch immer – können vom Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftungnicht abgeleitet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a 3.1 Die Räumung Osterholzer Stadtwerke übergeben am Hausübergabepunkt (HÜP) Rundfunksignale für: - Radio- und Streuung Fernsehprogramme, die von technischen Rundfunksendern ausgesendet werden und am Ort der vereinbarten Flächen erfolgt zentralen Empfangseinrichtungen von den Osterholzer Stadtwerke mit herkömmlichem Antennenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind (Grundversorgung). - die Erweiterung um zusätzliche analoge und digitale Programme, sowie Pay-TV-Programme und interaktive Dienste je nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 AbsVertragstyp. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 StundenEin Anspruch auf Ausstrahlung eines bestimmten Programms außerhalb der Grundversorgung besteht nicht.
b 3.2 Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werdenOsterholzer Stadtwerke übermitteln die Programme nur derart und solange, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mihnen dies die Bindung an Gesetze, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1nationale und internationale Vereinbarungen, Verträge und Entscheidungen Dritter (z.B. Landesmedien- anstalten und Programmanbieter/-veranstalter) ermöglichen.
3.3 Sofern die Osterholzer Stadtwerke Pay-TV-Programme und Video-on-Demand- Dienste anbieten, erfolgt die Nutzung durch den Kunden nur gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den jeweils gültigen Preislisten.
3.4 Die Osterholzer Stadtwerke behalten sich aus zwingenden technischen oder betrieblichen Gründen das Recht vor, im breit. Zufahrten jeweils unbedingt erforderlichen und dem Kunden zumutbaren Umfang das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-ergänzen, Müllzugänge 1m breitzu erweitern oder zu verändern. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und Einstellung eines Senderbetriebes kann es zu unangekündigten Kürzungen des Programmangebotes kommen. In diesem Fall werden sich die Übernahme der Haftung einer gesonderten VereinbarungOsterholzer Stadtwerke um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer 3.5 Für den Empfang digitaler Programme ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertragesein entsprechender Receiver mit digitalem Empfangsteil oder ein Fernsehgerät mit integriertem digitalem Empfangsteil erforderlich.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an 3.6 Entspricht die Kundenanlage gemäß Ziff. 4.1 der WettersituationHausanschluss-AGB nicht den technischen Anschlussbedingungen gemäß Ziff. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 58 der Hausanschluss-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnenAGB, so sind die Osterholzer Stadtwerke für ein reduziertes Programmangebot (analoge und digitale Programme, Pay-TV-Programme, Video-on-Demand-Dienste) nicht verantwortlich.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen3.7 Die Osterholzer Stadtwerke sind berechtigt, den Betrieb des Kundenanschlusses vorübergehend einzustellen, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten (z.B. Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten), zur Behebung/Vermeidung von Störungen oder aus Gründen öffentlicher Sicherheit erforderlich ist.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a 3.1 Der AG überträgt dem AN die Archivverwaltung durch bestandsverantwortliche Aufbewahrung im Archiv und Transport zur jeweiligen vom AG benannten Ablieferungsstelle innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Im Einzelnen geht es um: • Übernahme und Erfassung der Sicherungsgüter • Einlagerung und Datenverwaltung • Zugriff (Retrieval) auf die Sicherungsgüter • Vernichtung nach Beendigung der Aufbewahrungsfrist Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
3.2 Der AN verpflichtet sich, das Sicherungsgut sachgerecht zu behandeln und insbesondere vor äußeren Einflüssen und dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.
3.3 Die Räumung Aufbewahrung und Streuung Identifikation des Sicherungsgutes erfolgt anhand einer Barcodenummer, die der AN dem AG nach Einlagerung bekannt gibt.
3.4 Der Der AN ist berechtigt und auf Verlangen des AG verpflichtet, das Sicherungsgut an vom AG schriftlich bevollmächtigte und benannte Personen auszuhändigen Bei Auslieferung des Sicherungsgutes durch den AN bzw. durch ein vom AN beauftragtes Transportunternehmen, ist der AG verpflichtet, ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen.
3.5 Die Bereitstellung des Sicherungsgutes ab Sicherheitslager erfolgt werktags innerhalb der betriebsüblichen Geschäftszeiten. Falls nicht anders vereinbart, werden bis 12.00 Uhr eines Arbeitstages abgeforderte Sicherungsgüter noch am selben Tag, spätestens jedoch am darauf folgenden Arbeitstag zur Abholung durch den AG oder den Versand durch den AN bereitgestellt. Werden die Sicherungsgüter nicht während der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 AbsZeit vom AG abgeholt, lagert der AN die Sicherungsgüter auf Kosten des AG wieder ein. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 StundenDie Reaktionszeit bis zur Bereitstellung kann sich verlängern, falls der AN gleichzeitig eine größere Anzahl an Sicherungsgütern abfordert.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich ist3.6 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist teilt der AG dem AN die Barcodenummern der zur Vernichtung anstehenden Sicherungsgüter mit. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß Nach Bestätigung des Vernichtungsauftrages durch den AG erfolgt die Auslagerung der durchzuführenden Reinigung Sicherungsgüter und die Übernahme der Haftung einer gesonderten VereinbarungBereitstellung zur Vernichtung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Archivdienstleistungen
Leistungsumfang. a 3.1. Die Räumung durch die Pauschale abgegoltenen Leistungen sind: 5. Allgemeine Bedingungen - Übersendung der jeweils jüngsten Fassung der im 5.1. Änderungen und Streuung Ergänzungen des Vertrages und sonstigen Rahmen des Lizenzvertrages erworbenen Software. Vereinbarungen bedürfen der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 AbsSchriftform. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen - Übersendung vorhandener Dokumentationsunterlagen 5.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. - Hotline Unterstützung allerdings exklusive Support in Intervallen von 5-7 Stunden.
b 5.3. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam Zusammenhang mit Hardware, Betriebssystemsoftware, werden sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages Netzwerke, Datenbanken und sonstigen Softwarewerk- und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtunwirksame zeugen. Die telefonische Unterstützung setzt das Fach- Bestimmung ist durch die jeweilige gesetzliche Regelung zu wissen und eine ausreichende Benutzerschulung des ersetzen. Anwenders der Software voraus. ProSoft kann sach- 5.4. Allfällige Gebühren und Steuern, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet welche die Vertragsparteien kundige Dritte mit der Übernahme der Supportfunktion nicht bedacht haben und welche gesetzlich vorgeschrieben beauftragen. werden, stehen in der alleinigen Zahlungsverpflichtung jenes - Diese Leistungen sind allerdings mit der Höhe der Vertragspartners, welcher einer Abgaben- bzw. Steuer- oder vereinbarten Stundenbank kostenfrei begrenzt. Gebührenschuld zugrundeliegenden Bestimmung dazu Ein Mehraufwand wird in Rechnung gestellt. verpflichtet ist
3.2. Darüber hinaus kann der Auftraggeber folgende nach 5.5. Gerichtsstand ist der Firmensitz der ProSoft GmbH. Aufwand berechnete Leistungen in Anspruch nehmen: 5.6. Die Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des - Installation der nach Punkt 3.1. übersandten jüngsten Fachverbands für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung Fassung oder Änderung der Software der Wirtschaftskammer Österreich“ finden auf diesen Vertrag - Anpassung der Software nach individuellen Wünschen Anwendung, sofern nichts Gegenteiliges in diesem Vertrag des Auftraggebers. vereinbart ist. - Beseitigung von Xxxxxxx die nicht durch ProSoft zu 5.7. Die Hotlinezeiten lauten wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mvertreten sind. Montag: 9.30 - 12.30 / 14.00 - 17.00 Uhr - Durchführung von Nachschulungen, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen die aufgrund von Dienstag-Donnerstag: 9.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr Verbesserungen bzw. Garagen Änderungen der Software Xxxxxxx: 9.00 - 12.00 / 14.00 - 15.00 Uhr notwendig sind. (PrivatstraßeNM 0676/84667751) 2,5m breit- Notwendige Anpassungen an der Software aufgrund von Änderungen der bestehenden Hardware- und Betriebssystemsoftware-Umgebung. Haus-- Notwendige Anpassungen an der Software aufgrund - Anpassungen von Datenbeständen an neuen Bedarf. - Leistungen die sich auf Hardware, Müllzugänge 1m breitBetriebssysteme, Netzwerke, Datenbanken und sonstige Softwarewerk- zeuge beziehen.
3.3. Durch die Wartungspauschale nicht abgedeckt sind Änderungen aufgrund neuer Vorschriften und Regelungen, die sich nur durch teilweise oder vollständige Neu- programmierung der betroffenen Standardsoftware realisieren lassen. In diesem Fall kann ProSoft eine angemessene zusätzliche Gebühr unter Berücksichtigung aller Auftraggeber, welche die Neuprogrammierung be- nötigen und beauftragen, verlangen. Lehnt der Auftrag- geber die Beauftragung ab, kann ProSoft den Wartungs- vertrag aus wichtigen Grund kündigen.
3.4. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß Bedarf stellt der durchzuführenden Reinigung und Auftraggeber der Firma ProSoft die Übernahme der Haftung einer gesonderten VereinbarungMöglichkeit eines Remotezugriffes für eine Fernwartung zur Verfügung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Software Maintenance Agreement
Leistungsumfang. a Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen 4.1 Sämtliche Transportleistungen innerhalb des DER KURIER-Systems werden durch DER KURIER-Partner oder durch einen von 5DER KURIER oder einem DER KURIER-7 StundenPartner beauftragten selbständige Frachtführer ausgeführt.
b 4.2 Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtunter 4.1 genannten Unternehmen sind nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet.
4.3 Die Abholung der Sendung erfolgt gegen Empfangsbescheinigung. In der Empfangsbescheinigung wird nur die Anzahl und Art der Packstücke bestätigt, nicht jedoch deren Inhalt, Wert oder Gewicht. Bei Massengütern, Wagenladungen und dergleichen enthält die Empfangsbescheinigung im Zweifel keine Bestätigung des Rohgewichts oder der Anzahl der Packstücke.
4.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst der Auftrag zur Durchführung der Beförderung nicht die Verpackung, Verwiegung, Untersuchung, Kennzeichnung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes.
4.5 Die Ablieferung einer Sendung erfolgt werktags gemäß der zuvor vereinbarten Ablieferzeit. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten die Regellaufzeiten entsprechend den jeweils gültigen Preislisten als vereinbart.
4.5.1 Der abliefernde DER KURIER - Partner unternimmt einen zweiten Zustellversuch, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich eine entsprechende Beauftragung durch Versender (auftraggebender Systempartner) nach einem gescheiterten ersten Zustellversuch erfolgt ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße 4.5.2 Die Ablieferung erfolgt beim Empfänger an der Posteingangsstelle oder der Warenannahme gegen Unterschrift des Empfängers. Sie kann auch in den Briefkasten des Empfängers erfolgen, wenn dies mit dem Auftraggeber zuvor vereinbart wurde.
4.5.3 Eine alternative Zustellung ist im DER KURIER System grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, diese wird ausdrücklich von dem Versender und dem DER KURIER-Partner, der den Auftrag von dem Versender annimmt, freigegeben. Die Freigabe ist dann sowohl in dem Datensatz, als auch dem Label selbst deutlich gekennzeichnet. In diesem Fall gewährleistet der DER KURIER-Partner, der den Auftrag von dem Versender annimmt, dass die Ablieferung – nach erfolglosem Zustellversuch bei dem Empfänger – auch gegen Unterschrift eines Nachbarn erfolgen kann. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Die alternative Zustellung kann auch an einem definierten Ablageort oder in den Briefkasten erfolgen, sofern für die Ablage schriftlich eine Freigabe erteilt wurde. Der DER KURIER-Partner, der den Auftrag von dem Versender annimmt, gewährleistet, dass die Ablieferung – nach erfolglosem Zustellversuch bei dem Empfänger – in dieser Art erfolgen kann.
4.5.4 Ablieferungsquittungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Weisung des Versenders eingeholt.
4.5.5 Im Fall von Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen wird der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumtVersender unverzüglich unterrichtet, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb angemessener Frist zu erlangen, so kann DER KURIER oder der jeweilige DER KURIER-Partner diejenigen Maßnahmen ergreifen, welche im Interesse des Versenders angemessen und geeignet erscheinen, insbesondere kann die Sendung an den Versender zurückbefördert werden. In diesem Falle ist der Versender zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bzw. Zahlung einer angemessene Vergütung verpflichtet, wenn das Hindernis nicht dem Risikobereich des DER KURIER - Systems zuzurechnen ist.
4.5.6 Die DER KURIER-Partner ziehen im Rahmen des Nachnahme-Services den Nachnahmebetrag lediglich für den Versender ein und sind nicht berechtigt, den Versender zu verpflichten oder im Namen des Versenders Vereinbarungen mit dem Empfänger des Nachnahme-Paketes zu schließen. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren DER KURIER-Partner sind verpflichtet, die zur Bekämpfung der Geldwäsche bestehenden Verpflichtungen gemäß den anwendbaren Gesetzen einzuhalten und gilt nicht als Gegenstand des Vertrageshaben sicherzustellen, dass den Versender die gleiche Verpflichtung trifft.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a Die Räumung 44.1. SWOM übergibt am Hausübergabepunkt (HÜP) Rundfunksignale für:
a) Hör- und Streuung Fernsehprogramme, die von technischen Rundfunksendern ausgesendet werden und am Ort der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zentralen Empfangseinrichtungen von SWOM mit herkömmlichem Antennenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960Grundversorgung); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtb) die Erweiterung um zusätzliche analoge und digitale Programme, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werdensowie Pay-TV-Programme und interaktive Dienste je nach Vertragstyp.
44.2. SWOM übermittelt die verfügbaren Programme im Sinne einer Durchleitung nur derart und solange, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mihr dies die Bindung an Gesetze, wo dies möglich istnationale und internationale Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z.B. Landesmedienanstalten und Programmanbieter/ -veranstalter) ermöglichen.
44.3. Gehsteige Sofern SWOM zusätzlich Pay-TV-Programme und Video-on-demand-Dienste anbietet, erfolgt die Nutzung durch den Kunden nur gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den jeweils gültigen Preislisten.
44.4. SWOM behält sich vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle nach billigem Ermessen zu ergänzen, zu erweitern, zu kürzen oder in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten sonstiger Weise zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breitverändern. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten VereinbarungEinstellung eines Senderbetriebes kann es zu unangekündigten Kürzungen des Programmangebotes kommen. In diesem Fall wird sich SWOM um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt44.5. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer Für den Empfang digitaler Programme ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertragesein entsprechender Kabelreceiver mit digitalem Empfangsteil oder ein Fernsehgerät mit integriertem digitalem Empfangsteil erforderlich.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation44.6. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm Entspricht die Kundenanlage nicht den technischen Anschlussbedingungen des Hausanschlusses, so ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5SWOM für ein dadurch reduziertes Programmangebot (analoge und digitale Programme, Pay-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnenTV-Programme, Video-on-demand-Dienste) nicht verantwortlich.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Leistungsumfang. a Die Räumung Gegenstand dieses Vertrages ist der 1. Bauabschnitt (BA). Er dient der Ertüchtigung des Denkmals zur Nutzung als liegendes Schiff. Messungen von Außenhaut und Streuung Boden haben ergeben, dass der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen gesamte Xxxxx im Unterwasserschiff von 5-7 Stunden.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich Lochkorrosion betroffen ist. Gehsteige in Fußgängerzonen Die Aussenhaut soll im 1m breit. Zufahrten Bauabschnitt bis zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung einer Höhe von 1150 mm über Basis unter weitestgehender Beibehaltung des Spantsystems komplett erneuert und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringertkonserviert werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmenhat das Schiff auf seine Kosten und Gefahr vom derzeitigen Werftstandort in Köln (Kölner Schiffswerft Deutz GmbH & Co. KG, Xxxxxxx 000, 00000 Xxxx) an seinen Standort zu verholen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert Der Rücktransport des Schiffes an einen vom Auftraggeber noch zu vereinbaren benennenden Liegeplatz in Köln gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Gleiches gilt für gegebenenfalls erforderliche Brandwachen und gilt nicht als Gegenstand die Versicherung des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert Schiffes während der Bauzeit. Beginnen muss der Auftragnehmer mit dem digitalen Aufmaß der vorhandenen Schiffsform. Die gewonnenen Daten können zur Verformung der neu erforderlichen Platten verwendet werden. Die Daten (3D-Modell des Rumpfes in einem anerkannten Datenformat) sind weiterhin dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Um den Eingriff in die Struktur so gering wie möglich zu gestalten, wird die Teilerneuerung von der Basis des Schiffes (Kiellinie) bis ca. 1,15 m darüber verfolgt. Hiermit werden alle kritischen Bereiche erneuert und in einen dauerhaft sicheren Zustand gebracht, der die Gefahr des Wassereinbruchs verhindert und das technische Denkmal dauerhaft sichert. Die Blechstärken der Außenhaut würden sich an der Wettersituationden dokumentierten Materialdicken bzw. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung vorhandenen Bauzeichnungen orientieren. Der Hauptspant des Schiffes Zeichnung 114905 weist eine Außenhaut von 5mm und einem Boden im Zeitraum Maschinenraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen8mm aus. Die Xxxx des Streumaterials bleibt Materialwahl würde mit dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftungheute üblichen und verfügbaren Schiffbaustahl GL-A (S235JRS1) ausgeführt.
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Samples: Werkvertrag
Leistungsumfang. a Die Räumung 44.1. SWP übergibt am Hausübergabepunkt (HÜP) Rundfunksignale für:
a) Hör- und Streuung Fernsehprogramme, die von technischen Rundfunksendern ausgesendet wer- den und am Ort der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zentralen Empfangseinrichtungen von SWP mit herkömmlichem Anten- nenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960Grundversorgung); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtb) die Erweiterung um zusätzliche analoge und digitale Programme, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werdensowie Pay-TV-Pro- gramme und interaktive Dienste je nach Vertragstyp.
44.2. SWP übermittelt die verfügbaren Programme im Sinne einer Durchleitung nur derart und solange, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mihr dies die Bindung an Gesetze, wo dies möglich istnationale und internationale Vereinbarun- gen und Entscheidungen Dritter (z.B. Landesmedienanstalten und Programmanbieter/ -ver- anstalter) ermöglichen.
44.3. Gehsteige Sofern SWP zusätzlich Pay-TV-Programme und Video-on-demand-Dienste anbietet, erfolgt die Nutzung durch den Kunden nur gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den jeweils gültigen Preislisten.
44.4. SWP behält sich vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle nach billigem Ermessen zu ergänzen, zu erweitern, zu kürzen oder in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten sonstiger Weise zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breitverändern. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten VereinbarungEinstellung eines Senderbetriebes kann es zu unange- kündigten Kürzungen des Programmangebotes kommen. In diesem Fall wird sich SWP um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt44.5. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer Für den Empfang digitaler Programme ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertragesein entsprechender Kabelreceiver mit digi- talem Empfangsteil oder ein Fernsehgerät mit integriertem digitalem Empfangsteil erforder- lich.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation44.6. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm Entspricht die Kundenanlage nicht den technischen Anschlussbedingungen des Haus- anschlusses, so ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5SWP für ein dadurch reduziertes Programmangebot (analoge und digitale Programme, Pay-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnenTV-Programme, Video-on-demand-Dienste) nicht verantwortlich.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Multimediadienste
Leistungsumfang. a 2.1. Die Räumung vertragliche Leistung des Vermieters umfasst die Überlassung des Mietobjektes an den Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung. Sofern ein Full-Service vereinbart wurde, die Bereitstellung der zum Betrieb des Mietobjektes erforderlichen Verbrauchsmaterialien (mit Ausnahme von Heftklammern, Papier und Streuung anderen Trägermedien), sowie die Instandhaltung des Mietobjektes durch den im Mietvertrag angegebenen oder dem Kunden vom Vermieter mitgeteilten anderen Servicepartner während dessen üblicher Servicezeiten. Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr Xxxxxxx von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr).
2.2. Folgende Leistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten:
a. Kosten für Anlieferung und Installation, Abbau, Umzug und Rücktransport der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Mietobjekte;
b. Leistungen, die der Vermieter zur Nutzung des Mietobjektes in der Netzwerkarchitektur des Kunden erbringt, wie z.B. Aufspielen zusätzlicher Software, Änderung des Betriebssystems, Beseitigung von Treiberkonflikten, Änderungen in der Netzwerkarchitektur, Anpassung an neue Arbeitssituationen etc.;
c. Instandhaltungsarbeiten, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der gemäß Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen 2.1. der Mietbedingungen maßgeblichen Servicezeiten ausgeführt werden;
d. Beseitigung von 5-7 StundenStörungen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Behandlung oder Aufstellung (z.B. Bedienungsfehler, Verwendung ungeeigneter Trägermedien, Standortänderung, Einbringen von Fremdkörpern oder -flüssigkeiten) des Mietobjektes oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen;
e. der Austausch von Netzteilen, Elektronischen Baugruppen, Gehäuse- und Verkleidungsteile, das Bedienpult, das Vorlagenglas, Zubehörteile wie Kassetten, Unterschrank, Festplatten, Netzwerkkarten, Zusatzmodule und falls nicht explizit genannt, andere Anbauteile.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt2.3. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer Bereitstellung von Versorgungsanschlüssen für den Betrieb des Mietobjektes, z.B. von elektrischen Anschlüssen oder Internetanschlüssen, ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des VertragesMietvertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Mietvertrag
Leistungsumfang. a Die Räumung Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften des Landes NRW oder von Kommunen untergebracht sind, sollen eine Untersuchung zum Ausschluss einer Infektion mit Tuberkulose erhalten. Leistungsumfang im Sinne dieses Vertrages ist die dafür in Einzelfällen erforderliche ärztliche Untersuchung sowie ggf. die Röntgenuntersuchung, sofern diese Leistungen nicht über staatliches oder kommunales Personal abge- deckt werden können. In den Gemeinschaftseinrichtungen des Landes NRW gehört die Durchführung einer ärztlichen Erstun- tersuchung (Gesundheitscheck und Streuung Untersuchung auf übertragbare Krankheiten) sowie die Unterbreitung eines Impfangebotes ebenfalls zum Gegenstand dieses Vertrages. Teilnehmen können alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, Medizini- sche Versorgungszentren, ermächtigte Ärztinnen und Ärzte, angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Ein- richtungen gemäß § 95 des Sozialgesetzbuchs V, die einen Teilnahmeantrag bei der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften KV Nordrhein einge- reicht haben (§ 93 AbsAnlage 2a). 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen Auch Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht in Intervallen von 5-7 Stunden.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtder vertragsärztlichen Versorgung befinden, können an diesem Vertrag teilnehmen, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werdenSie einen Antrag zur Teilnahme (Anlage 2c) einreichen. Für die Teilnahme reichen die Approbation und eine abgeschlossene Gebietsweiterbildung aus; wenn diese Nachweise der KV Nord- rhein nicht vorliegen, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mbitten wir Sie, wo dies möglich dem Teilnahmeantrag eine Kopie beizufügen. Die KV Nordrhein erteilt dann eine entsprechende Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass die Erbringung radiologischer Leistungen für einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, ausgeschlossen ist. Gehsteige Nach dem Sie Ihren Teilnahmeantrag bei der KV Nordrhein eingereicht haben, werden wir anschließend das Land NRW über Ihre Teilnahme informieren, sodass sich die jeweilige Einrichtung mit Ihnen in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung Verbin- dung setzen und die Übernahme Organisation der Haftung einer gesonderten VereinbarungLeistung vor Ort abstimmen kann.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Flüchtlingsvertrag
Leistungsumfang. a Die Räumung 3.1 Der im Einkaufsvertrag jeweils vereinbarte Preis ist ein Fest- preis und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Absschließt die Lieferung „frei Bestimmungsort“ ein. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen Mit dem Preis sind sämtliche Transport-, Versicherungs-, Verpackungs- und sonstige Nebenkosten und Entgelte bis zur Anlieferung / Aufstellung in Intervallen betriebsfähigem Zustand am von 5-7 Stundenreputatio benannten Bestim- mungsort abgegolten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt3.2 Der von reputatio benannte Bestimmungsort ist der rechtliche Erfüllungsort für die Leistung.
3.3 Im Preis sind die Kosten für eventuell anfallende Installations-, wenn Integrations- und Transferierungsarbeiten, die vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werdenAuftragnehmer ohne Störung des laufenden Betriebs bei reputatio, wie folgterforderlichen- falls auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, zu erbringen sind, enthalten.
3.4 Für die Nutzung relevante Anleitungen für Betrieb, Bedienung, Gebrauch und Service oder sonstige Dokumente sind in deutscher Sprache mitzuliefern und mit dem Preis abgegolten. V100 1384/0612/01. Änderungen vorbehalten Stand: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m01/2010
3.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-die Bestimmungen des Geset- zes über das Inverkehrbringen, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung die Rücknahme und die Übernahme umweltverträgli- che Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) einzuhal- ten und die sich daraus für reputatio ergebenden Verpflichtungen wahr- zunehmen und – soweit diese nicht übertragbar sind – reputatio bei de- ren Erfüllung zu unterstützen. Er verpflichtet sich diesbezüglich insbesondere, für reputatio kostenfrei die Herstellerkennzeichnung ge- mäß § 7 Satz 1 ElektroG nach der Haftung einer gesonderten VereinbarungVorgabe von reputatio auf den Vertrags- gegenstand aufzubringen sowie den jeweiligen Vertragsgegenstand mit dem Symbol gemäß § 7 Satz 2 ElektroG in Verbindung mit Anlage 2 des ElektroG nach der Vorgabe von reputatio zu kennzeichnen.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. 3.6 Der Auftragnehmer ist zur unentgeltlichen Rücknahme und zum fachgerechten Abholen und Entsorgen von Verpackungsmaterial ver- pflichtet. Auf Verlangen ist ein Nachweis über die gesetzeskonforme Entsorgung zu führen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflich- tung nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport nach, ist gesondert reputatio berechtigt, das Abholen und Entsorgen auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrageslassen.
d 3.7 Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an Auftragnehmer versichert, sämtliche Pflichten, die die Ver- ordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18.12.2006 (Verordnung zur Re- gistrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, „REACH-VO“) ihm und reputatio innerhalb ihres Geltungsbe- reichs auferlegt, nach den Vorgaben der WettersituationREACH-VO auf eigene Kosten zu erfüllen. Bei Schneehöhen bis Soweit die REACH-VO einer Übertragung von Pflichten entgegensteht, wird der Auftragnehmer reputatio hierüber unverzüg- lich informieren und reputatio bei der Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten vollumfänglich unterstützen. Hat der Auftragnehmer sei- nen Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, so hat er auf seine Kosten einen Vertreter mit Sitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu 10 cm bestellen, der die Verpflichtungen nach Artikel 8 der REACH-VO erfüllt, und reputatio entsprechend zu informieren.
3.8 Jeder Lieferung ist mit ein Lieferschein beizufügen. Lieferscheine und, soweit vereinbart, Versandanzeigen müssen enthalten: Nummer, Geschäftszeichen und Datum der Bestellung, Nummer einer Betreuung etwaigen Teillieferung, Nummer und Datum des Lieferscheins, Datum der Absendung, Angaben über Art und Umfang der Lieferung sowie im Zeitraum Auftrag vermerkte Materialnummern und Positionsnummern, Versandart und Hersteller- Serialnummer
3.9 Ist die Abrechnung von 5-7 Stunden Leistungen nach Beginn der Niederschläge zu rechnenStundensätzen verein- bart, werden Reise- und Wartezeiten sowie Reisekosten nicht geson- dert vergütet.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Einkaufsvertrag
Leistungsumfang. a Die Räumung 9.1. Das Leistungsangebot der KMU Akademie & Management AG umfasst, dies in Kooperation mit der Middlesex University (London), die Bereitstellung von einschlägigen Vorträgen und Streuung Lernbehelfen auf einem oder mehreren Datenträgern bzw. online im Internet; die Versendung, Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen; die Beratung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960)StudentInnen; bei anhaltenden Schneefällen Vorliegen der Voraussetzungen die Graduierung der Stu- dentInnen; die Ausrichtung einer Graduierungsfeier; Erstellen und Versenden von Studienbestätigungen, diese können von der KMU Akademie & Management AG zur Verfügung gestellt und von den StudentInnen gemäß den Bestimmungen ihrer bestehenden Verträge in Intervallen Anspruch genommen werden. Hoheitliche Änderungen des Studienablaufes seitens der Kooperationspartner bleiben vorbehalten. Die KMU Akademie & Management AG behält sich vor, die Inanspruchnahme von 5-7 Stundenneuen Diensten von Zusatzvereinbarungen bzw. Entgelten abhängig zu machen. Es entsteht mit der Anmeldung zum Studium zum Doctor of Business Administration kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Studien- platzes. Sollte kein Advisor bzw. kein Studienplatz von der KMU Akademie & Management AG zur Verfügung gestellt werden können, so ist die Studiengebühr nicht fällig und die Anmeldung ohne gegenseitige Ansprüche hinfällig, bereits bezahlte Beträge werden rückerstattet.
b 9.2. KMU Akademie & Management AG behält sich das Recht vor, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere Gesell- schaft zu übertragen. Der/Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtStudentIn erteilt dazu ausdrücklich seine/ihre Zustimmung. Die KMU Akademie & Management AG wird dafür Sorge tragen, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werdendass die übernehmende Gesellschaft ihren Verpflichtungen vertragskonform nachkommt. Die StudentInnen werden hiervon von der übernehmenden Gesellschaft in geeigneter Form informiert. Im Falle einer Insolvenz der KMU Akademie & Management AG hat sich der Kooperationspartner, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mim Rahmen der kooperativen Studiengänge verpflichtet, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten sämtliche Obliegenheiten aus diesem Vertrag zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarungerfüllen.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach 9.3. In den Studiengebühren nicht enthalten sind: Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel wie z.B. PC Hard- und Software, Gesetztestexte, Nachschlagewerke, die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumtTeilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Veranstaltungen. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung Prüfungsgebühren im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung Falle eines Wiederholungsantrittes in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.Höhe von
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Samples: Widerrufs Und Kündigungsrecht
Leistungsumfang. a Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); , bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden.
b Stunden und nach den gesetzlichen Vorschriften der Winterdienstverordnung. Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite ihrer Gesamtbreite, mindestens jedoch 1,51,5 m, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 11 m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (PrivatstraßePrivatstraßen) 2,52,5 m breit. Haus-, Müllzugänge 11 m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c . Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche Schneelagerfläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee verpflichtet, Xxxxxx höher als 8080 cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d vereinbaren. Der jeweilige Einsatzbeginn EINSATZBEGINN orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 10cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung . SCHWARZRÄUMUNG ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis. GLATTEIS: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die eine Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Streusplitt ist in der Regel bis zu 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streumaterial wird Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner keine Haftung. Die gründliche Streusplitt Entfernung bzw. Reinigung werden vom Auftragnehmer am Saisonende durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt. Zwischenkehrungen erfolgen nur bei längeren Schönwetterperioden, wenn mindestens vier Tage durchgehend Temperaturen über 6 Grad (Tag und Nacht) herrschen und keine Niederschläge (Schnee, Glatteis) vorhergesagt werden. Zwischenkehrungen werden auch gesondert in Rechnung gestellt. EXTREMSITUATIONEN: im Falle höherer Gewalt, z. B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extremen Schneemengen, Schneeverwehungen, andauerndem, gefrierendem Regen kann eine termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Die vereinbarten Arbeiten werden spätestens 4 Stunden nach Normalisierung des Verkehrs, erforderlichenfalls im eingeschränkten Ausmaß, durchgeführt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. defekte Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachlawinen, Straßenräumgeräte, usw.), zu entfernen und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Ebenso unterbleibt die Reinigung, wenn Verkehrsflächen im Zuge des Reinigungsdurchganges nicht begehbar sind (z.B. durch abgestellte Fahrzeuge, Mülltonnen, fehlende Schlüssel, usw.). Die Entfernung dieser o.a. Eis- bzw. Schneemengen ist gesondert in Auftrag zu geben. Der Auftragnehmer ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und Eisbildung auf Dächern (muss von einem Fachunternehmen, z.B. Dachspengler, durchgeführt werden). TAUWETTERKONTROLLE: Muss gesondert beauftragt werden. Dieses Service erfolgt 1x täglich an Tagen ohne natürlichen Niederschlag, wenn die Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder abgegangene Dachlawinen möglich erscheint. Der Auftragnehmer ist zur Beseitigung dieser Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, usw.) nicht verpflichtet. Nach Beistellung von Schneestangen (2 Stück je Hauszeile) durch den Auftraggeber (kann nicht bei Firma BETONTRANSPORT bezogen werden), werden diese zur Warnung aufgestellt und nach Entspannung der Gefahrensituation wieder entfernt. Zur Befestigung der Warnstangen ist das Versetzen von 2 Stück Dübeln je Hausseite erforderlich. Hierfür wird ein gesonderter Vertrag abgeschlossen. Bei AUFTRAGSÜBERNAHME NACH DEM 1. NOVEMBER geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die zu betreuenden Flächen um 22.00 Uhr des Vortages gereinigt waren. Auf die ARBEITSWEISE, ZEIT UND AUSFÜHRUNG der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber keinerlei Einfluss.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Schneeräumung
Leistungsumfang. a 2.1. Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen Leistungserbringung erfolgt nach in Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (Bestimmungen. Sohin werden iSd § 93 AbsStVO die vertragsgegenständlichen Flächen während der Saison zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Glatteis bestreut. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei Bei anhaltenden Schneefällen erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von 5-5 bis 7 StundenStunden nach Bedarf. Im Übrigen ist der Einsatzbeginn binnen 4 Stunden ab Liegenbleiben des Schnees bzw. ab Auftreten von Glatteis vorgesehen.
b 2.2. Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtSchneesäuberung und Bestreuung erfolgt im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgtnicht anders schriftlich vereinbart wurde: d.h. Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite ihrer Gesamtbreite, mindestens jedoch 1,51,5 m, wo dies möglich ist. Gehsteige ; im Bereich von Kreuzungen, Schutzwegen und Haltestellen der ganze Gehsteig, in Fußgängerzonen 11 m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (PrivatstraßePrivatstraßen) 2,52,5 m breit; Haus- und Müllzugänge 1 m breit (vgl. Haus-dazu die VO des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Reinigung von Gehsteigen, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung Gehwegen und die Übernahme der Haftung einer gesonderten VereinbarungStiegenanlagen, W 500-260).
c 2.3. Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche Schneelagerfläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee verpflichtet, Xxxxxx höher als 8080 cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation2.4. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreutvon Glatteis erfolgt eine prophylaktische Bestreuung. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die eine Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Streusplitt ist in der Regel bis zu 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassenvorbehalten und ist in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Winterdienst-VO.
2.5. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein Die gründliche Streusplittentfernung (Einkehrpflicht gem § 8 Abs 2 Winterdienst-VO) wird vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendetAuftragnehmer am Saisonende durchgeführt. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt Zwischenkehrungen erfolgen nur bei Schönwetterperioden von mindestens vier Tagen durchgehend Temperaturen über 6 Grad (Tag und Nacht) und wenn keine Niederschläge (Schnee, Glatteis) vorhergesagt werden. Der Auftragnehmer ist aber nicht verpflichtet, Xxxxxxxx aus den Grünflächen zu entfernen.
2.6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. defekte Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachlawinen, Straßenräumgeräte, usw.), zu entfernen und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Ebenso unterbleibt die Reinigung, wenn Verkehrsflächen im Zuge des Reinigungsvorganges nicht begehbar sind (z.B. durch abgestellte Fahrzeuge, Mülltonnen, fehlende Schlüssel, usw.). Die Entfernung dieser oa. Eis- bzw. Schneemengen ist gesondert in Auftrag zu geben.
2.7. Der Auftragnehmer ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewächten und Eisbildung auf Dächern (muss von einem Fachunternehmen, z.B. Dachspengler, durchgeführt werden). Hierfür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
2.8. Eine Auftragsübernahme nach dem 1. November erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu betreuenden Flächen um 22:00 Uhr des Vortages gereinigt waren.
2.9. Der Auftragnehmer keiner Haftungerbringt die vereinbarte Leistung mit eigenen Betriebsmitteln und steht ihm die Ablaufgestaltung hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und konkreter Durchführung der Leistung frei. Der Auftraggeber hat diesbezüglich kein Weisungsrecht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a Die Räumung ESeG führt als eigenständige Organisationseinheit im Eigenen Namen und Streuung für Rechnung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR im breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung Rahmen einer so genannten unechten Betriebsführung -das Hallenmanagement und die Übernahme gastronomische Versorgung der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach ENNI Eventhalle. -Das Hallenmanagement und die gastronomische Versorgung im ENNI Sportpark inklusive der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumtPark Lounge, des Kulturzentrums und der Swingolfanlage. Das Hallenmanagement beschränkt sich in den Multifunktionshallen im ESP auf das Belegungsmanagement ausserhalb der von der Stadt fest vorgeblockten Sport- und Schulstunden. Ab Freitags Mittag um 14 Uhr bis Montags morgens um 6 Uhr wird das gesamte Management der Multifunktionshallen einschließlich der vollumfänglichen Bedienung der technischen Anlagen über die ESeG organisiert und gesteuert. Zudem organisiert die ESeG die wirtschaftliche Verwertung von max. 10 % der Hallengesamt- stunden für aussersportliche Nutzungen. Die zu reinigende Fläche Grund- und Zwischenreinigung, die technische Unterhaltung und Instandsetzung wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringertverantwortlich über die ENNI Sport und Bäder Niederrhein innerhalb der Woche organisiert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmenHierfür steht der normale Werkzeitraum von Mo 6 Uhr bis Fr 14 zur Verfü- gung Für Notfälle am Wochenende wird ein Bereitschaftsdienst durch die ENNI Sport und Bäder Niederrhein vorgehalten. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren -Das Veranstaltungsmanagement, die gastronomische Versorgung und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der WettersituationSchlitt- schuhverleih in der ENNI Eiswelt. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung -Das Veranstaltungsmanagement und die Gastronomische Versorgung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnenFrei- und Aktivbad Solimare.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Betriebsführungsvertrag
Leistungsumfang. a Messstellenbetrieb Die Räumung Beauftragung der OGE mit der Durchführung des Messstellenbetriebes umfasst folgende Tätigkeiten: • Überwachung der Einhaltung eichrechtlicher Vorgaben (Termine, Fehlergrenzen, Bedingungen gemäß der Bauartzulassung bzw. Baumusterprüfbescheinigung), der PTB- Anforderungen, der ermittelten Regeln und Streuung Erkenntnisse des Regelermittlungsaus- schusses, des DVGW-Regelwerks und damit im Zusammenhang stehender Vorgaben. • Pflege des Datenbuches in der vereinbarten Flächen erfolgt Messanlage. • Jährliche Prüfung der dem Messstellenbetrieb unterliegenden Messtechnik inklusive Übergabe der Dokumentation mit den Prüfungsergebnissen an den Anschlussnehmer. • Jährliche Kontrollablesungen bei Zählerstandsnachbildung (Konsistenzprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685). • OGE informiert den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 AbsAnschlussnehmer über erforderliche Arbeiten an der Messtechnik, für deren Vornahme OGE gesetzlich im Rahmen des Messstellenbetriebes verpflichtet ist und die über den Leistungsumfang Messstellenbetrieb gemäß dieser Ziffer 2 hinausgehen. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen OGE wird dem Anschlussnehmer ein entsprechendes Angebot vorlegen. Näheres ist in Intervallen von 5-7 Stunden.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet Ziffer 3 geregelt. • Falls Maßnahmen gemäß Ziffer 3 nicht durch OGE oder einen durch OGE beauftragten Dritten durchgeführt werden, sind folgende Tätigkeiten enthalten: o Prüfung der Qualifikation eines vom Anschlussnehmer ggf. beauftragten Dritten (Freigabe durch OGE). o Überprüfung und Abnahme der Maßnahmen. • Pflege der Stammdaten der Messtechnik. • Auslesung von Lastgangdaten entsprechend den jeweils gültigen Marktregeln, inklusive Vorhaltung der dazu benötigten Hard- und Software für die Datenfernauslesung. • Datenweitergabe, Rohwertsicherung und Archivierung gemäß den gültigen Marktregeln (wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mu.a. den Wechselprozessen im Messwesen – WiM), wo dies möglich istinklusive Vorhaltung der dazu benötigten Hard- und Software. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breitOGE übergibt alle Dokumente der Prüfung der Messtechnik an den Anschlussnehmer. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-Für den Fall, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß dass eine Eichgültigkeitsverlängerung gemäß den geltenden eichrechtlichen Vorgaben erfolgen soll, obliegt dem Anschlussnehmer die Vorhaltung der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumterforderlichen lückenlosen Dokumentation. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand unter Ziffer 2 aufgeführten Leistungen sind mit Zahlung des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung Entgeltes für Messstellenbetrieb durch den Transportkunden, veröffentlicht im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn jeweils gültigen Preisblatt der Niederschläge zu rechnenOGE auf der Internetseite xxx.xxx.xxx, abgegolten.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Netzanschlussvertrag
Leistungsumfang. a a) Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften Aufwendungen für stationäre Heilbehandlung (§ 93 4 Abs. 10 b) AVB) werden nach Vorleistung einer ge- setzlichen Krankenkasse zu 100% erstattet (s. hierzu auch § 5 Abs. 8 AVB), und zwar nach Tarifstufe KGZ 1: Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung Tarifstufe KGZ 2: Zweibettzimmer1 mit privatärztlicher Behandlung. Wird weder das Ein-/Zweibettzimmer noch die privatärztliche Behandlung in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR für Tarifstufe KGZ 1 Straßenverkehrsordnung 1960und von 20 EUR für Tarifstufe KGZ 2 gezahlt. Für Kinder wird das Krankenhaustagegeld in halber Höhe gezahlt. Bei teilstationärer Behandlung wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt (vgl. § 4 Abs. 13 d) AVB); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 Stunden.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt1 Wählt der Versicherte gesondert berechenbare Unterkunft im Einbettzimmer, wenn ist der Unterkunftszuschlag für ein Zwei- bettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses erstattungsfähig. Zählt die Unterkunft im Zweibettzimmer zu den allgemei- nen Krankenhausleistungen, ist der Zuschlag für das Einbettzimmer zu 60 % erstattungsfähig. 50064362 B 527 (1.15) BDK72142 1/2
b) Verbleiben nach Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung nach § 4 Abs. 10 Buchst. a AVB er- stattungsfähige Aufwendungen, werden diese ebenfalls zu 100% erstattet. Zu den Vorleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gehören auch die dem Personenkreis mit ei- nem Anspruch auf Teilkostenerstattung nach § 14 Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch (V) von ihrem Ar- beitgeber zu erbringenden Beihilfeleistungen. Wird keine Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen, kommt nur eine Erstattung nach 3. a) infrage.
c) Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen nicht die vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich istVersicherten kraft Gesetzes zu übernehmenden Zu- zahlungen.
d) Bei einer ambulanten Operation wird eine Pauschale in Höhe von 200 EUR gezahlt. Gehsteige Als ambulante Operationen gelten die in Fußgängerzonen 1m breitdem umfangreichen Verzeichnis des Tarifs (vgl. Zufahrten zu Stellplätzen bzwDruckstück B 500/3) aufgeführten Leistungen. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß Dazu zählen z.B. die Entfernung der durchzuführenden Reinigung Rachenmandeln und die Übernahme Entfernung der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach Nasen-/Kehlkopfpolypen. Keine Pauschale wird gezahlt - für ambulante Operationen in den folgenden Bereichen: Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Augenheilkunde, Zahnheilkunde, Chirurgie der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumtKörperoberfläche sowie - für ambulante Hand- und Fußoperationen. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren 50064362 B 527 (1.15) BDK72142 2/2 DKV Deutsche Krankenversicherung AG Verzeichnis ambulanter Operationen für die BestMed Eco Tarife BME / 1-2, die BestMed Komfort Tarife BMK / 0-3, den BestMed Uni Tarif BMUNI, das BeihilfeMed Tarifsystem, die KombiMed Krankenhaus Tarife XXX, XX0, XX0 sowie für die Tarife SD 9, SM 9 und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an GZ1 Ambulante Operationen Prävention Transabdominale Blutentnahme aus der Wettersituation. Bei Schneehöhen Nabelschnur unter Ultraschallsicht Fruchtwasserentnahme durch Amniozentese unter Ultraschall Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe, unter Ultraschallsicht Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (sonstige Hilfen) Operative Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs unter medizinischer oder kriminologischer Indikation bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.zur
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Samples: Private Krankenversicherung
Leistungsumfang. a Die Räumung 20.3.1. SWMS übergibt am Hausübergabepunkt (HÜP) Rundfunksignale für: • Radio- und Streuung Fernsehprogramme, die von tech- nischen Rundfunksendern ausgesendet werden und am Ort der vereinbarten Flächen erfolgt zentralen Empfangseinrichtun- gen von der SWMS mit herkömmlichem Anten- nenaufwand in technisch ausreichender Quali- tät empfangbar sind (Grundversorgung). • die Erweiterung um zusätzliche analoge und di- gitale Programme, sowie Pay-TV- Programme und interaktive Dienste soweit diese je nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 AbsVertragstyp von der SWMS angeboten werden. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5-7 StundenEin Anspruch auf Ausstrahlung eines bestimmten Programms außerhalb der Grundversorgung be- steht nicht.
b 20.3.2. Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werdenSWMS übermittelt die Programme nur derart und solange, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mihm dies die Bindung an Ge- setze, wo dies möglich istnationale und internationale Vereinbarungen, Verträge und Entscheidungen Dritter (z. X. Xxxxxx- medienanstalten und Programmanbieter/ -veranstal- ter) ermöglichen.
20.3.3. Gehsteige in Fußgängerzonen 1Nutzbare Pay-TV-Programme Dritter (z. B. Sky) regelt der Kunden eigenverantwortlich mit dem Anbieter der Leistung.
20.3.4. Die SWMS behält sich aus zwingenden tech- nischen oder betrieblichen Gründen das Recht vor, im breit. Zufahrten jeweils unbedingt erforderlichen und dem Kunden zumutbaren Umfang das Programmangebot, die ein- zelnen Kanäle, sowie die Nutzung der einzelnen Ka- näle zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-ergänzen, Müllzugänge 1m breitzu erweitern, oder zu verändern. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und Einstellung eines Senderbetriebes kann es zu unangekündigten Kürzungen des Programmange- botes kommen. In diesem Fall wird sich die Übernahme der Haftung einer gesonderten VereinbarungSWMS um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt20.3.5. Für den Empfang digitaler Programme ist ein entsprechender Receiver (DVB-C) mit digitalem Empfangsteil oder ein Fernsehgerät mit integriertem digitalem Empfangsteil (DVB-C) erforderlich.
20.3.6. Entspricht die Kundenanlage nicht den tech- nischen Anschlussbedingungen, so ist die SWMS für ein reduziertes Programmangebot (analoge und digitale Programme, Pay-TV-Programme) nicht ver- antwortlich.
20.3.7. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer SWMS ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand berechtigt, den Betrieb des VertragesKundenanschlusses vorübergehend einzustellen, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten (z. B. Wartungs-, Installations- oder Um- bauarbeiten), zur Behebung/ Vermeidung von Stö- rungen oder aus Gründen öffentlicher Sicherheit erforderlich ist.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: General Terms and Conditions
Leistungsumfang. a 3.1 Die Räumung Stadtwerke übergeben am Hausübergabepunkt (HÜP) des jeweili- gen Netzbetreibers Rundfunksignale für:
a) Hör- und Streuung Fernsehprogramme, die von technischen Rundfunksen- dern ausgesendet werden und am Ort der vereinbarten Flächen zentralen Empfangseinrichtungen der Stadtwerke mit herkömmlichem Antennenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfang- bar sind (Grundversorgung),
b) die Erweiterung um zusätzliche analoge und digitale Programme, sowie Pay-TV-Programme und interaktive Dienste je nach Ver- tragstyp
3.2 Die Stadtwerke übermitteln die Programme nur derart und solange, wir ihr dies die Bindung an Gesetze, nationale und internationale Verein- barungen und Entscheidungen Dritter (z.B. Landesmedienanstalten und Programmanbieter/ -veranstalter ermöglichen.
3.3 Sofern die Stadtwerke Pay-TV-Programme und Video-on-Demand-Diens- te anbieten, erfolgt nach die Nutzung durch den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (Kunden nur gegen ein ge- sondertes Entgelt gemäß den jeweils gültigen Preislisten.
3.4 Die Stadtwerke behalten sich vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zu ergänzen, zu erwei- tern, zu kürzen oder in sonstiger Weise zu verändern. Bei Einstellung eines Senderbetriebes kann es zu unangekündigten Kürzungen des Pro- grammangebotes kommen. In diesem Fall werden sich die Stadtwerke um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
3.5 Für den Empfang digitaler Programme ist ein entsprechender Kabel- receiver mit digitalem Empfangsteil oder ein Fernsehgerät mit integrier- tem digitalem Empfangsteil erforderlich.
3.6 Entspricht die Kundenanlage gemäß § 93 4 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5der Netzanschluss-7 StundenAGB nicht den technischen Anschlussbedingungen gemäß § 8 der Netzan- schluss-AGB, so sind die Stadtwerke für ein reduziertes Programmange- bot (analoge und digitale Programme, Pay-TV-Programme, Video-on-De- mand-Dienste) nicht verantwortlich.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5m, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen bzw. Garagen (Privatstraße) 2,5m breit. Haus-, Müllzugänge 1m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Samples: Telecommunications
Leistungsumfang. a Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH erbringt ihre Leistungen im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (Bestimmungen. Sohin werden iSd § 93 AbsStVo Abs 1 und 1a die vertragsgegenständliche Flächen während der Saison zwischen 6.00 und 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Glatteis bestreut. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei - Bei anhaltenden Schneefällen erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von 5-6 bis 7 StundenStunden bzw. je nach Bedarf. Im Übrigen beginnt der Winterdienst längstens sieben Stunden ab Einsetzen des Niederschlages. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ist nicht verpflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. defekte Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachlawinen, Straßenräumgeräte usw.
b Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgt) zu entfernen und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Ebenso unterbleibt die Reinigung, wenn vom Auftraggeber keine anderen Ausmaße angeordnet werdenVerkehrsflächen im Zuge des Reinigungsvorganges nicht begehbar, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mverstellt oder sonst unzugänglich sind (z.B. durch abgestellte Fahrzeuge, wo dies möglich istMülltonnen, fehlende Schlüssel usw.). Gehsteige in Fußgängerzonen 1m breit. Zufahrten zu Stellplätzen Die Entfernung dieser vorstehend angeführten Eis- bzw. Garagen Schneemengen ist gesondert in Auftrag zu geben. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewächte und Eisbildung auf Dächern. Hierfür hat der Kunde Sorge zu tragen. Diese Leistungen werden von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH durch gesonderte Vereinbarung übernommen (Privatstraße) 2,5m breitsiehe Pkt. Haus-6 dieser AGB). - Der Kunde ist verpflichtet, Müllzugänge 1m breitdurch die Wahrnehmung seiner Informations-, Auskunfts- und Warnungspflicht, Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen, damit eine reibungslose und effiziente Leistungserbringung durch Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ermöglicht wird. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß - Die Reinigung von Innenflächen ist nur möglich, wenn Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH der durchzuführenden Reinigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße Zugang zu den Innenflächen ermöglicht wird, z.B. durch Übergabe von Schlüssel etc. Die Innenflächen werden zudem nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche Schneelagerfläche geräumt. - Ist aufgrund der zur räumenden Schneemenge die Inanspruchnahme zusätzlicher Schneelagerflächen notwendig, verringert sich die vereinbarungsgemäß zu räumende Fläche dementsprechend. - In Extremwettersituationen wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen und andauerndem Schneefall oder gefrierenden Regen kann Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH eine termingerechte Räumung und Streuung innerhalb des oben angeführten Intervalls nicht gewährleisten. Derartige Fälle sind als Fälle der höheren Gewalt zu werten, die eine Haftung von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ausschließen. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (Fremdleistung). - Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung Beauftragung von Dritten im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnenRahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen des Kunden. Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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Leistungsumfang. a a) Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften Aufwendungen für ambulante Heilbehandlung (§ 93 4 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960); bei anhaltenden Schneefällen 7 Buchst. c AVB) und für zahnärztliche Behand- lung (§ 4 Abs. 9 AVB) in Intervallen von 5-7 StundenDeutschland werden wie folgt erstattet:
aa) Heilmittel: 80% der Restkosten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Ohne Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Erstattungsanspruch.
b ab) Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen): • Personen mit Anspruch auf Leistungen für Sehhilfen gegenüber der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV): Nach Vorleistung der GKV werden 80% der Restkosten, max. bis zu einem Höchstbe- trag von 190 EUR pro Jahr, erstattet. • Personen ohne Anspruch auf Leistungen für Sehhilfen gegenüber der GKV: Die Verkehrsflächenbetreuung erfolgtAufwendungen für Sehhilfen werden zu 80%, max. bis zu einem Höchstbetrag von 190 EUR pro Jahr, erstattet. Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erst, wenn vom Auftraggeber eine Veränderung der Sehschärfe von wenigstens 0,5 Dioptrien auf einem Auge eingetreten ist.
ac) Zahnersatz: 20% des Rechnungsbetrages, einschl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse höchstens 90% des Rechnungsbetrages. Kein Erstattungsanspruch besteht bei implantologischen Leistungen. Wird bei Zahnersatz keine anderen Ausmaße angeordnet Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht oder wird der Versi- cherte privatzahnärztlich behandelt, gilt Folgendes: Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: • Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen), mit Ausnahme implantologischer Leistungen, • Vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen, die unmittelbar zur Versorgung mit unter Versicherungsschutz stehendem Zahnersatz erforderlich werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 Ihrer Gesamtbreite mindestens jedoch 1,5mmit Ausnahme funktions- analytischer und funktionstherapeutischer Leistungen, wo dies möglich ist• Erstellen eines Heil- und Kostenplanes, soweit abweichend von § 5 Abs. Gehsteige in Fußgängerzonen 16 AVB die Gebühren im breit. Zufahrten zu Stellplätzen Rahmen der Regelhöchstsätze der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Garagen Zahnärzte liegen (Privatstraße2,3-facher Satz für persönliche Leistungen, 1,8-facher Satz bzw. 1,15-facher Satz für so genannte medizinisch-technische Leistungen), • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen des Tarifs GE (Anlage) 2,5aufgeführt und im breit. Haus-, Müllzugänge 1m breitRahmen der dort genannten Höchstsätze berechnet sind. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß Zahnkronen und Brücken ist der durchzuführenden Reinigung Versicherungsschutz auf eine metallische Ausführung mit Ver- blendung bis jeweils zum Zahn 5 begrenzt, ab Zahn 6 auf eine metallische Ausführung ohne Verblen- dung. Bei den Leistungen für Zahnersatz ist vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen. Nach Prüfung des Heil- und Kostenplans durch den Versicherer erhält der Versicherungs- nehmer eine Mitteilung über die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.
c Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumtVersicherungsleistung. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schnee höher als 80cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderlicher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren und gilt nicht als Gegenstand des Vertrages20% erstattet.
d Der jeweilige Einsatzbeginn orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.
e Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und es besteht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Dauermittel erfolgen.
f Glatteis: bei entsprechender Vorhersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt die Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Als Streumittel werden Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Xxxxxxx übernimmt der Auftragnehmer keiner Haftung.
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