Common use of Leistungsverbesserungs-Garantie Clause in Contracts

Leistungsverbesserungs-Garantie. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum Sorglos-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen gemäß § 28 a gelten etwaige Leistungsverbesserungen, für die kein Mehrbeitrag berechnet wird, auch für be- stehende ungekündigte Verträge. Eine Beitragsanpassung gemäß § 10 bleibt hiervon unberührt. Die Leistungsverbesserungen werden wirksam ab dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Versicherungsbe- dingungen und gelten für danach eintretende Rechts- schutzfälle. Eine zusätzliche Wartezeit besteht insoweit nicht.

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Leistungsverbesserungs-Garantie. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum Sorglos-Rechtsschutz für Selbstständige land- und Firmen forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 28 27 a gelten etwaige LeistungsverbesserungenLeistungsver- besserungen, für die kein Mehrbeitrag berechnet wird, auch für be- stehende bestehende ungekündigte Verträge. Eine Beitragsanpassung Beitrags- anpassung gemäß § 10 bleibt hiervon unberührt. Die Leistungsverbesserungen werden wirksam ab dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Versicherungsbe- dingungen Versicherungsbedin- gungen und gelten für danach eintretende Rechts- schutzfälleRechtsschutz- fälle. Eine zusätzliche Wartezeit besteht insoweit nicht.

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Leistungsverbesserungs-Garantie. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum SorglosPrivat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen Privat- kunden gemäß § 28 a 26 gelten etwaige LeistungsverbesserungenLeistungsverbesse- rungen, für die kein Mehrbeitrag berechnet wird, auch für be- stehende bestehende ungekündigte Verträge. Eine Beitragsanpassung Beitragsan- passung gemäß § 10 bleibt hiervon unberührt. Die Leistungsverbesserungen werden wirksam ab dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Versicherungsbe- dingungen und gelten für danach eintretende Rechts- schutzfälle. Eine zusätzliche Wartezeit besteht insoweit nicht.

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Leistungsverbesserungs-Garantie. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum Sorglos-Pauschalen Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen gemäß § 28 a gelten etwaige Leistungsverbesserungen, für die kein Mehrbeitrag berechnet wird, auch für be- stehende bestehende ungekündigte Verträge. Eine Beitragsanpassung gemäß § 10 bleibt hiervon unberührt. Die Leistungsverbesserungen werden wirksam ab dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Versicherungsbe- dingungen und gelten für danach eintretende Rechts- schutzfälle. Eine zusätzliche Wartezeit besteht insoweit nicht.

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Leistungsverbesserungs-Garantie. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum Sorglos-Rechtsschutz für Selbstständige Eigentümer und Firmen Xxxxxx von Wohnungen und Grundstücken gemäß § 28 a 29 gelten etwaige LeistungsverbesserungenLeistungs- verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag berechnet wird, auch für be- stehende bestehende ungekündigte Verträge. Eine Beitragsanpassung gemäß § 10 bleibt hiervon unberührtunbe- rührt. Die Leistungsverbesserungen werden wirksam ab dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Versicherungsbe- dingungen Versicherungs- bedingungen und gelten für danach eintretende Rechts- schutzfälle. Eine zusätzliche Wartezeit besteht insoweit nicht.

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Leistungsverbesserungs-Garantie. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum Sorglos-Rechtsschutz für Selbstständige Eigentümer und Firmen Xxxxxx von Wohnungen und Grundstücken gemäß § 28 a 29 gelten etwaige LeistungsverbesserungenLeistungs- verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag berechnet wird, auch für be- stehende bestehende ungekündigte Verträge. Eine Beitragsanpassung gemäß § 10 bleibt hiervon unberührt. Die Leistungsverbesserungen werden wirksam ab dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Versicherungsbe- dingungen und gelten für danach eintretende Rechts- schutzfälle. Eine zusätzliche Wartezeit besteht insoweit nicht.. RS-10-2021-10 50/63

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