Leistungsvoraussetzung. Die Versicherung leistet, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen geboten ist und von Personen durchgeführt wird, die dafür vom Versicherer anerkannt sind. Die Versicherung leistet bei stationärer Behandlung, wenn die Behandlung in einem Listen- oder Vertragsspital erfolgt. Die Behandlung muss von Leis- tungserbringern durchgeführt werden, die dafür gemäss KVG anerkannt sind.
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Leistungsvoraussetzung. Die Versicherung leistet, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen geboten ist und von Personen durchgeführt wird, die dafür vom Versicherer anerkannt sind. Die Versicherung leistet bei stationärer Behandlung, wenn die Behandlung in einem Listen- oder Vertragsspital erfolgt. Die Behandlung muss von Leis- tungserbringern Leistungserbrin- gern durchgeführt werden, die dafür gemäss KVG anerkannt sind.
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Leistungsvoraussetzung. Die Versicherung leistet, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen geboten ist und von Personen durchgeführt wird, die dafür vom Versicherer anerkannt sind. Die Versicherung leistet bei stationärer Behandlung, wenn die Behandlung sie in einem Listen- oder Vertragsspital erfolgt. Die Behandlung muss von Leis- tungserbringern Leistungserbrin- gern durchgeführt werden, die dafür gemäss KVG anerkannt sind. fall besteht volle Kostendeckung. Ein Unfall und dessen Folgen sind versichert, wenn sich der Unfall während der Dauer der Versicherungsdeckung ereignet hat.
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