Leistungsvorbehalt. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, interne Bonitätsprüfungen durchzuführen und erstellt aufgrund dessen einen Dispositionsrahmen für jeden Kunden. Bei Überschreitung des internen Dispositionsrahmens ist die Bank berechtigt, die Ausführung der Order des Kunden ganz oder teilweise abzulehnen.
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