Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder ge- lieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen Erd- leitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in Ziffer der Ziff. 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten herge- stellten oder ge- lieferten gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten herge-stellten oder ge- lieferten gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen Oberleitun- gen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder ge- lieferten Arbeiten gelieferten Arbei- ten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische unterirdi- sche Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen Oberleitun- gen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten her- gestellten oder ge- lieferten gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus dar- aus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in der Ziffer 1.2 AHB (ErfüllungsansprücheErfüllungsansprü- che) und in der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder ge- lieferten gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.beste- hen
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere LeitungenLeitun- gen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in Ziffer der Ziff. 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder ge- lieferten gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder ge- lieferten gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in Re- gelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder ge- lieferten gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Die Selbstbeteiligung beträgt je ersatzpflichtigem Schaden 100 Euro.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungenWasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten herge- stellten oder ge- lieferten gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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Leitungsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasser- leitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen in Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und in Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder ge- lieferten gelie- ferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.
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