Common use of Leitungsschäden Clause in Contracts

Leitungsschäden. 15.1 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdlei- tungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und Oberleitungen. 15.2 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.7 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 15.3 Auf die Bestimmungen in Ziffer 1.2 SVAHB (Erfüllungsansprü- che) wird hingewiesen. 15.4 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Leitungsschäden. 15.1 12.1 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdlei- tungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und Oberleitungen. 15.2 12.2 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.7 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 15.3 12.3 Auf die Bestimmungen in Ziffer 1.2 SVAHB (Erfüllungsansprü- che) wird hingewiesen. 15.4 12.4 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Haftpflichtversicherung Für Photovoltaik

Leitungsschäden. 15.1 5.1 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdlei- tungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und Oberleitungen. 15.2 5.2 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.7 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 15.3 5.3 Auf die Bestimmungen in Ziffer 1.2 SVAHB (Erfüllungsansprü- che) wird hingewiesen. 15.4 5.4 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren

Leitungsschäden. 15.1 11.1 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdlei- tungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und Oberleitungen. 15.2 11.2 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.7 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 15.3 11.3 Auf die Bestimmungen in Ziffer 1.2 SVAHB (Erfüllungsansprü- che) wird hingewiesen. 15.4 11.4 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen

Leitungsschäden. 15.1 8.1 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdlei- tungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und Oberleitungen. 15.2 8.2 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.7 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 15.3 8.3 Auf die Bestimmungen in Ziffer 1.2 SVAHB (Erfüllungsansprü- che) wird hingewiesen. 15.4 8.4 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Sv Vereinspolice