Common use of Leitungsschäden Clause in Contracts

Leitungsschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 und Ziffer 7.10.2 AHB – die gesetzli- che Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und / oder Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben bestehen. Versicherungssumme (und / oder Selbstbeteiligung) siehe Versicherungsschein. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkungen umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht- Versi- cherung.

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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung

Leitungsschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 und Ziffer 7.10.2 AHB – die gesetzli- che gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und / oder Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben bestehenbeste- hen. Versicherungssumme (und / oder Selbstbeteiligung) siehe VersicherungsscheinVersicherungs- schein. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkungen umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht- Versi- cherung.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Leitungsschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 und Ziffer 7.10.2 AHB die gesetzli- che gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und / und/oder Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben bestehen. Versicherungssumme (und / und/oder Selbstbeteiligung) Selbstbeteiligung siehe Versicherungsschein. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkungen umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht- Versi- cherung.

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Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung

Leitungsschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 und Ziffer 7.10.2 AHB – die gesetzli- che gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an Erdleitungen (KabelnErdleitungen(Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und / und/oder Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben bestehen. Versicherungssumme (und / und/oder Selbstbeteiligung) Selbstbeteiligung siehe Versicherungsschein. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkungen umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht- Versi- cherungUmwelthaftpflicht-Versicherung.

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Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung