Leitungsschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 und Ziffer 7.10.2 AHB – die gesetzli- che Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und / oder Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben bestehen. Versicherungssumme (und / oder Selbstbeteiligung) siehe Versicherungsschein. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkungen umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht- Versi- cherung.
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Leitungsschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 und Ziffer 7.10.2 AHB – die gesetzli- che gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und / oder Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben bestehenbeste- hen. Versicherungssumme (und / oder Selbstbeteiligung) siehe VersicherungsscheinVersicherungs- schein. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkungen umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht- Versi- cherung.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Leitungsschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 und Ziffer 7.10.2 AHB – –die gesetzli- che gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und / und/oder Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben bestehen. Versicherungssumme (und / und/oder Selbstbeteiligung) Selbstbeteiligung siehe Versicherungsschein. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkungen umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht- Versi- cherung.
Appears in 1 contract
Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung
Leitungsschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 und Ziffer 7.10.2 AHB – die gesetzli- che gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an Erdleitungen (KabelnErdleitungen(Kabeln, unterirdischen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und / und/oder Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen oder Arbeiten) bleiben bestehen. Versicherungssumme (und / und/oder Selbstbeteiligung) Selbstbeteiligung siehe Versicherungsschein. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkungen umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht- Versi- cherungUmwelthaftpflicht-Versicherung.
Appears in 1 contract
Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung