Common use of Leitungsschäden Clause in Contracts

Leitungsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an Frei- und Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Abweichend von 7.7 AHB schließt der Versicherungsschutz auch die Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein. Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Policy

Leitungsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an Frei- und Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Abweichend von 7.7 AHB schließt der d er Versicherungsschutz auch die Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein. Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Leitungsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen (KabelErdleitungen, z. X. Xxxxx, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) Leitungen sowie an Frei- und Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Abweichend von 7.7 AHB schließt der Versicherungsschutz auch die Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein. Die Ausschlussbestimmungen gemäß laut 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Leitungsschäden. 8.1 Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen Leitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an Frei- und Oberleitungen und alle einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Folgeschäden. 8.2 Abweichend von Ziffer 7.7 AHB schließt umfasst der Versicherungsschutz auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein. Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe LeistungsübersichtLeitungen.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Contract