Leitungsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an Frei- und Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Abweichend von 7.7 AHB schließt der Versicherungsschutz auch die Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein. Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Policy
Leitungsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an Frei- und Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Abweichend von 7.7 AHB schließt der d er Versicherungsschutz auch die Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein. Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Leitungsschäden. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen (KabelErdleitungen, z. X. Xxxxx, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) Leitungen sowie an Frei- und Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Abweichend von 7.7 AHB schließt der Versicherungsschutz auch die Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein. Die Ausschlussbestimmungen gemäß laut 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leitungsschäden. 8.1 Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen Leitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an Frei- und Oberleitungen und alle einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Folgeschäden.
8.2 Abweichend von Ziffer 7.7 AHB schließt umfasst der Versicherungsschutz auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein. Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe LeistungsübersichtLeitungen.
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Samples: Insurance Contract