Lieferung, Gefahrenübergang Musterklauseln

Lieferung, Gefahrenübergang. 4.1 Wir liefern Free Carrier / frei Frachtführer FCA, Incoterms® 2020 (Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx).
Lieferung, Gefahrenübergang. Wir vertreiben hauptsächlich Produkte von Unternehmen, die nach IFS, BRC, FSSC 22000 oder einem anderen GFSI anerkannten Standard zertifiziert sind. Lieferungen von Conaxess erfolgen üblicherweise frei Haus, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder der Bestellwert beläuft sich auf weniger als € 200,00. Beläuft sich der Bestellwert auf weniger als € 200,-- (exkl. USt., Gebühren, Zoll, sonstige Abgaben), ist der Vertragspartner jedenfalls verpflichtet Conaxess pauschale Versandkosten (derzeit € 7,50) zu ersetzen. Wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde erfolgen Lieferungen binnen 4 Wochen ab Einlangen der Bestellung bei Conaxess. Erfüllungsort ist der Sitz von Conaxess. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen einschließlich Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitsmangel (auch infolge Arbeitskampfes, Krankheit und Krieg), der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Strom- oder Brennstoffmangel, Brandschäden und sonstige Umstände, die einen erheblichen Einfluss auf die Auslieferung des Vertragsgegenstandes haben können - auch wenn sie bei Lieferanten oder Subauftragnehmern von Conaxess oder deren Unterlieferanten und Subauftragnehmern auftreten – hat Conaxess auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und entbinden Conaxess von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung der vollständigen Auslieferung. Sofern die Beförderung durch Conaxess vereinbart wurde und keine Beförderungsart vereinbart ist, steht die Auswahl im freien Ermessen von Conaxess, welcher keiner Verpflichtung der Prüfung oder Xxxx der billigsten Beförderungsart unterliegt. Falls die Absendung versandbereiter Waren ohne Verschulden von Conaxess nicht möglich ist, vom Vertragspartner nicht gewünscht wird oder der Vertragspartner die Lieferung zurückweist, gehen alle Gefahren auf den Vertragspartner über, welcher auch für die Kosten der Bereitstellung einschließlich einer allfälligen Einlagerung aufzukommen hat; die vereinbarten Fälligkeiten werden dadurch nicht beeinflusst. Conaxess behält sich die Geltendmachung von Schäden die aus einer rechtsgrundlosen Untersagung der Versendung oder Verweigerung der Abnahme der Waren entstehen ausdrücklich vor. Conaxess Trade Austria GmbH fon +00 0000 000 00 - 0 UID-Nr. ATU 70553117 Bankverbindung Ared Straße 29/2/223 fax +00 0000 000 00 - 39 DVR-Nr. 0417858 Erste Bank 0000 Xxxxxxxxxxx xxxx.xx@xxxxxxxxxxxxx.xxx Firmenbuch Nr. 444078g IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 ...
Lieferung, Gefahrenübergang. 3.1. Die Gefahr geht an den Auftraggeber über, sobald die Lieferung vom Caterer oder einem vom Caterer beauftragten Dritten, an den Auftraggeber übergeben worden ist.
Lieferung, Gefahrenübergang. 6.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld).
Lieferung, Gefahrenübergang. 11.1 Die Lieferung versteht sich ab Werk X-00000 Xxxxxxx xx Xxxxxx und bei Lieferung durch ein von uns mit der Herstellung beauftragtes anderweitiges Unternehmen ab dessen jeweiliger Betriebsstätte.
Lieferung, Gefahrenübergang. 5.1. Ab einem Auftragswert von EURO 500,-- liefern wir versandkostenfrei. Bei Bestellungen unter diesem Auftragswert werden ein Fracht- und Verpackungs- beitrag sowie ein Mengenzuschuss von EURO 15,-- berechnet.
Lieferung, Gefahrenübergang. Wenn nicht anders vereinbart, sind Lieferungen vom Käufer ab Werk zu übernehmen, nachdem sie dort zur Verladung bereitgestellt wurden. Die Verladung erfolgt durch den Verkäufer. Die Art der Verladung ist zu überprüfen und wir übernehmen dafür keinerlei Gewähr oder Haftung. Mit Abschluss der Verladung der Ware geht Last und Gefahr auf den Käufer über. Lieferfristen sind, wenn nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, stets unverbindlich.
Lieferung, Gefahrenübergang. 5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort, erfolgt sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, oder die Sendung zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir den Transport selbst ausführen. Der Versendung „ab Werk“ steht die Versendung von einem dritten Ort, z.B. einem auswärtigen Lager oder dem des Herstellers gleich.
Lieferung, Gefahrenübergang. Prüfverpflichtung, Teilleistung
Lieferung, Gefahrenübergang. 4.1 Alle vom Mayerhofer genannten Fristen und Xxxxxxx, insbesondere Liefer- und Montagetermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart und von Xxxxxxxxxx schriftlich bestätigt wurden. Vor der Geltendmachung etwaiger gesetzlicher Rechte wegen Ablaufs verbindlicher Fristen ist der Kunde – vorbehaltlich entsprechender Beschränkungen durch diese AGB – verpflichtet, Xxxxxxxxxx zunächst eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.