Lieferung und Abnahme. 4.1 Mit Ausnahme des Falls, dass der Käufer und der Verkäufer vereinbaren, dass das Objekt vom Käufer abgeholt wird, ist der Verkäufer für die Versendung und Lieferung des Objektes an den Käufer laut Kaufvertrag und den vorher kommunizierten Bedingungen des Verkäufers verantwortlich. 4.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, das Objekt an den Käufer zu versenden, der den Zuschlag erhalten hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie der Verkäufer beim Anbieten des Objektes festgelegt hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, die verkauften Objekte innerhalb von drei (3) Werktagen, nachdem Xxxxxxxx die Zahlung erhalten und der Verkäufer von Xxxxxxxx eine Zahlungsbestätigung erhalten hat, sorgfältig verpackt an den Käufer zu senden, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Objekte 4.3 Bei Nichterfüllung der Lieferpflicht des Verkäufers aufgrund dieses Artikels, auch nach einer wirksamen Inverzugsetzung, ist der Verkäufer in Verzug und ist Xxxxxxxx berechtigt, den Kaufvertrag im Namen des Käufers aufzulösen. Die Inverzugsetzung und die Auflösungserklärung können von Xxxxxxxx im Namen des Käufers an den Verkäufer gesandt werden. Der Verkäufer ist dann unter anderem verpflichtet, den Schaden des Käufers zu ersetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, den bereits erhaltenen Kaufbetrag an Xxxxxxxx zurückzuzahlen. Xxxxxxxx erstattet dem Käufer den Kaufbetrag erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Rückzahlung vom Verkäufer. 4.4 Der Käufer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ist zur Abnahme des Objektes innerhalb der in der Beschreibung angegebenen Frist verpflichtet. Wenn keine Frist angegeben ist oder vereinbart wurde, ist der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist, die in keinem Fall mehr als vier Wochen betragen darf, zur Abnahme verpflichtet (zu rechnen ab dem Tag des Schließens der betreffenden OnlineAuktion). Wenn der Käufer das Objekt nicht rechtzeitig abnimmt, Absprachen mit dem Verkäufer nicht einhält und/oder sich weigert oder es unterlässt, Informationen weiterzugeben oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhält, die für die Lieferung des Objektes notwendig sind, hat Catawiki das Recht, nach einer Warnung per EMail an den Käufer, den Kaufbetrag (nach Abzug der Verkäuferprovision) an den Verkäufer auszuzahlen. Der Käufer kann in diesem Fall gegenüber Xxxxxxxx keinerlei Anspruch auf Rückzahlung der Kaufsumme oder eine anderweitige Kompensation mehr geltend machen. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, das Objekt zur Abnahme durch den Käufer zur Verfügung zu halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Abnahme. 4.1 Mit Ausnahme des Falls(1) Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer und die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist in einer Partie oder in Teilpartien, jedoch nicht unter 5.000 kg, abnimmt. Macht der Verkäufer vereinbarenxxxxxxx Xxxxxxxx, dass das Objekt vom so hat er dies dem Käufer abgeholt wird, ist der Verkäufer für die Versendung und Lieferung des Objektes an den Käufer laut Kaufvertrag und den vorher kommunizierten Bedingungen des Verkäufers verantwortlichrechtzeitig mitzuteilen.
4.2 (2) Es wird unterschieden
(a) “sofortige Lieferung“: Lieferung und Abnahme am dritten Geschäftstage nach Vertragsschluss.
(b) “prompte Lieferung“: Lieferung und Abnahme spätestens am achten Geschäftstage nach Vertragsschluss.
(c) “Lieferung auf Termin“: Beträgt die Lieferfrist hierbei mehr als einen Monat, kann Lieferung und Abnahme nur in monatlich gleichen Mengen und Raten von mindestens 5.000 kg verlangt werden.
(3) Die Vereinbarung anderer Lieferzeiten wird hiervon nicht berührt.
(4) Der Verkäufer Käufer ist verpflichtet, das Objekt an ausführbare Verladeverfügungen zu erteilen und zwar
(a) bei Verkäufen auf “sofortige Lieferung“ ohne Aufforderung sofort bei Vertragsschluss.
(b) bei Verkäufen auf “prompte Lieferung“ ohne Aufforderung innerhalb von vier Geschäftstagen nach Vertragsschluss.
(c) bei Verkäufen auf “Termin“ ohne Aufforderung spätestens vier Geschäftstage vor Ablauf der bedungenen Lieferfrist. Fordert der Verkäufer den Käufer zur Erteilung einer Verladeverfügung auf, so ist diese innerhalb von vier Geschäftstagen nach dem Zugang dieser Aufforderung zu versenden, der den Zuschlag erhalten hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie der Verkäufer beim Anbieten des Objektes festgelegt haterteilen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Liefertag mit einer fünftägigen Voranzeige festzulegen, wenn die verkauften Objekte Ware per Schiff geliefert wird und der Käufer verpflichtet ist, das Schiff an diesem Tage zu stellen.
(d) bei vereinbarter Lieferung aus “ankommendem Schiff“ sofort nach erster Andienung. Erteilte ausführbare Verladeverfügungen können nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer geändert werden.
(5) Ist der Verladeort im Vertrag nicht genannt, so ist die Ware anzudienen.
(6) Der Verkäufer ist bei rechtzeitig zugegangener Verladeverfügung verpflichtet, innerhalb von drei (3) Werktagen, nachdem Xxxxxxxx die Zahlung erhalten und der vereinbarten Lieferzeit zu liefern. Weicht der Verkäufer von Xxxxxxxx eine Zahlungsbestätigung erhalten hatder erteilten Verladeverfügung ab, sorgfältig verpackt an den Käufer so hat er dadurch entstehende Mehrkosten zu senden, es sei denn, es wurde vereinbart, dass tragen.
(7) Bei Lieferung oder Abholung im Silo ist das vom Verkäufer am Verladeort festgestellte metrische Gewicht und die Objekte
4.3 Bei Nichterfüllung der Lieferpflicht eingeladene Qualität maßgebend. Auf Wunsch des Verkäufers aufgrund dieses Artikels, auch nach einer wirksamen Inverzugsetzung, Käufers ist der Verkäufer Silo nach der Beendigung der Beladung unverzüglich in Verzug und ist Xxxxxxxx berechtigt, den Kaufvertrag im Namen des Käufers aufzulösengeeigneter Weise zu plombieren. Die Inverzugsetzung und die Auflösungserklärung können von Xxxxxxxx im Namen des Käufers an den Verkäufer gesandt werden. Der Verkäufer ist dann unter anderem verpflichtet, den Schaden des Käufers zu ersetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, den bereits erhaltenen Kaufbetrag an Xxxxxxxx zurückzuzahlen. Xxxxxxxx erstattet Verwiegungsunterlagen über das bei der Mühle eingeladene Gewicht sind dem Käufer den Kaufbetrag erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Rückzahlung vom Verkäuferauf Wunsch auszuhändigen.
4.4 Der Käufer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ist zur Abnahme des Objektes innerhalb der in der Beschreibung angegebenen Frist verpflichtet. Wenn keine Frist angegeben ist oder vereinbart wurde, ist der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist, die in keinem Fall mehr als vier Wochen betragen darf, zur Abnahme verpflichtet (zu rechnen ab dem Tag des Schließens der betreffenden OnlineAuktion). Wenn der Käufer das Objekt nicht rechtzeitig abnimmt, Absprachen mit dem Verkäufer nicht einhält und/oder sich weigert oder es unterlässt, Informationen weiterzugeben oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhält, die für die Lieferung des Objektes notwendig sind, hat Catawiki das Recht, nach einer Warnung per EMail an den Käufer, den Kaufbetrag (nach Abzug der Verkäuferprovision) an den Verkäufer auszuzahlen. 8) Der Käufer kann verlangen, dass bei der Verladung in diesem Fall gegenüber Xxxxxxxx keinerlei Anspruch auf Rückzahlung den Silo eine Musternahme und Gewichtsfeststellung durch einen rechtzeitig anwesenden vereidigten Probenehmer und Wäger erfolgt. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kaufsumme oder eine anderweitige Kompensation mehr geltend machenKäufer. Der Verkäufer ist Mängelrügen auch für versteckte Mängel, hinsichtlich in diesem Fall verpflichtetSilos verladener gelieferter Ware gelten nur dann als begründet und berechtigt, wenn das Objekt zur Abnahme durch den Käufer zur Verfügung zu haltennach Maßgabe dieses Absatzes am Verladeort entnommene Durchschnittsmuster die gerügten Mängel aufweist. Im Übrigen gelten die Regelungen in Abschnitt XV.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Lieferung und Abnahme. 4.1 Mit Ausnahme des Falls(1) Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer und die Ware innerhalb der verein- barten Lieferfrist in einer Partie oder in Teilpartien, abnimmt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Macht der Verkäufer vereinbarenvon seinem Recht zur Lieferung von Teilpartien Gebrauch, dass das Objekt vom so hat er dies dem Käufer abgeholt wird, ist rechtzeitig mitzuteilen. Teillie- ferungen gelten jeweils als teilweise Erfüllung der Verkäufer für die Versendung und Lieferung des Objektes an den Käufer laut Kaufvertrag und den vorher kommunizierten Bedingungen des Verkäufers verantwortlichLiefervereinbarung.
4.2 (2) Im Falle der Vereinbarung von ca.-Mengen stellt eine Mehr- oder Minderliefe- rungen von bis zu 2% der vereinbarten eine vertragsgemäße Erfüllung dar. Der Verkäufer Kaufpreis bestimmt sich nach der tatsächlichen Liefermenge.
(3) Es wird unterschieden
(a) sofortige Lieferung": Lieferung und Abnahme am dritten Geschäftstage nach Vertragsschluss.
(b) prompte Lieferung": Lieferung und Abnahme spätestens am achten Geschäftstage nach Vertragsschluss.
(c) Lieferung auf Termin": Beträgt die Lieferfrist hierbei mehr als einen Mo- nat, kann Lieferung und Abnahme nur in monatlich gleichen Mengen und Raten verlangt werden.
(4) Die Vereinbarung anderer Lieferzeiten wird hiervon nicht berührt.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, das Objekt an ausführbare Verladeverfügungen zu erteilen und zwar
(a) bei Verkäufen auf "sofortige Lieferung" ohne Aufforderung sofort bei Vertragsschluss.
(b) bei Verkäufen auf "prompte Lieferung" ohne Aufforderung innerhalb von vier Geschäftstagen nach Vertragsschluss.
(c) bei Verkäufen auf "Termin" ohne Aufforderung spätestens vier Ge- schäftstage vor Ablauf der bedungenen Lieferfrist. Fordert der Verkäufer den Käufer zur Erteilung einer Verladeverfügung auf, so ist diese inner- halb von vier Geschäftstagen nach dem Zugang dieser Aufforderung zu versenden, der den Zuschlag erhalten hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie der Verkäufer beim Anbieten des Objektes festgelegt haterteilen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Liefertag mit einer fünf- tägigen Voranzeige festzulegen, wenn die verkauften Objekte Ware per Schiff geliefert wird und der Käufer verpflichtet ist, das Schiff an diesem Tage zu stellen.
(d) bei vereinbarter Lieferung aus "ankommendem Schiff" sofort nach erster Andienung. Erteilte ausführbare Verladeverfügungen können nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer geändert werden.
(6) Ist der Verladeort im Vertrag nicht genannt, so ist die Ware anzudienen.
(7) Der Verkäufer ist bei rechtzeitig zugegangener Verladeverfügung verpflichtet, innerhalb von drei (3) Werktagen, nachdem Xxxxxxxx die Zahlung erhalten und der vereinbarten Lieferzeit zu liefern. Weicht der Verkäufer von Xxxxxxxx eine Zahlungsbestätigung erhalten hatder er- teilten Verladeverfügung ab, sorgfältig verpackt an den Käufer so hat er dadurch entstehende Mehrkosten zu senden, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Objektetra- gen.
4.3 (8) Bei Nichterfüllung der Lieferpflicht des Verkäufers aufgrund dieses Artikels, auch nach einer wirksamen Inverzugsetzung, ist der Verkäufer in Verzug und ist Xxxxxxxx berechtigt, den Kaufvertrag Lieferung oder Abholung im Namen Silo ist das vom Verkäufer am Verladeort fest- gestellte metrische Gewicht und die eingeladene Qualität maßgebend. Auf Wunsch des Käufers aufzulösenist das Silo nach der Beendigung der Beladung unverzüg- lich in geeigneter Weise zu plombieren. Die Inverzugsetzung und die Auflösungserklärung können von Xxxxxxxx im Namen des Käufers an den Verkäufer gesandt werden. Der Verkäufer ist dann unter anderem verpflichtet, den Schaden des Käufers zu ersetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, den bereits erhaltenen Kaufbetrag an Xxxxxxxx zurückzuzahlen. Xxxxxxxx erstattet Verwiegungsunterlagen über das bei der Mühle eingeladene Gewicht sind dem Käufer den Kaufbetrag erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Rückzahlung vom Verkäuferauf Wunsch auszuhändi- gen.
4.4 Der Käufer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ist zur Abnahme des Objektes innerhalb der in der Beschreibung angegebenen Frist verpflichtet. Wenn keine Frist angegeben ist oder vereinbart wurde, ist der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist, die in keinem Fall mehr als vier Wochen betragen darf, zur Abnahme verpflichtet (zu rechnen ab dem Tag des Schließens der betreffenden OnlineAuktion). Wenn der Käufer das Objekt nicht rechtzeitig abnimmt, Absprachen mit dem Verkäufer nicht einhält und/oder sich weigert oder es unterlässt, Informationen weiterzugeben oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhält, die für die Lieferung des Objektes notwendig sind, hat Catawiki das Recht, nach einer Warnung per EMail an den Käufer, den Kaufbetrag (nach Abzug der Verkäuferprovision9) an den Verkäufer auszuzahlen. Der Käufer kann verlangen, dass bei der Verladung in diesem Fall gegenüber Xxxxxxxx keinerlei Anspruch auf Rückzahlung den Silo eine Mustern- ahme und Gewichtsfeststellung durch einen rechtzeitig anwesenden vereidigten Probenehmer und Wäger erfolgt. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kaufsumme oder eine anderweitige Kompensation mehr geltend machenKäufer. Der Verkäufer ist Mängelrügen auch für versteckte Mängel, hinsichtlich in diesem Fall verpflichtetSilos verlade- ner gelieferter Ware gelten nur dann als begründet und berechtigt, wenn das Objekt zur Abnahme durch den Käufer zur Verfügung zu haltennach Maßgabe dieses Absatzes am Verladeort entnommene Durchschnitts- muster die gerügten Mängel aufweist. Im Übrigen gelten die Regelungen in Ab- schnitt XV.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Lieferung und Abnahme. 4.1 Mit Ausnahme des Falls1. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Vom Käufer genannte Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Lieferfristen beginnen mangels abweichender Vereinbarung mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch SWARCO beim Vertragspartner. Dies gilt auch für Abruftermine. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der dem Käufer obliegenden Mitwirkungspflichten voraus, anderenfalls wird sich diese angemessen verlängern. Behördliche und etwa für die Ausführung von Lieferungen oder Leistungen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
2. Die Einhaltung von Terminen und Fristen steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzender, angemessener Nachfrist (mindestens 8 Wochen) vom Vertrag zurücktreten. Zu Teillieferungen sind wir bei gleichen Konditionen berechtigt, ohne dass der Käufer und Tatbestand der Verkäufer vereinbaren, dass das Objekt vom Käufer abgeholt wird, ist der Verkäufer für die Versendung und Lieferung des Objektes an den Käufer laut Kaufvertrag und den vorher kommunizierten Bedingungen des Verkäufers verantwortlich.
4.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, das Objekt an den Käufer zu versenden, der den Zuschlag erhalten hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie der Verkäufer beim Anbieten des Objektes festgelegt hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, die verkauften Objekte innerhalb von drei (3) Werktagen, nachdem Xxxxxxxx die Zahlung erhalten und der Verkäufer von Xxxxxxxx eine Zahlungsbestätigung erhalten hat, sorgfältig verpackt an den Käufer zu senden, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Objekte
4.3 Bei Nichterfüllung der Lieferpflicht des Verkäufers aufgrund dieses Artikels, auch nach einer wirksamen Inverzugsetzung, ist der Verkäufer in Verzug und ist Xxxxxxxx berechtigt, den Kaufvertrag im Namen des Käufers aufzulösen. Die Inverzugsetzung und die Auflösungserklärung können von Xxxxxxxx im Namen des Käufers an den Verkäufer gesandt werden. Der Verkäufer ist dann unter anderem verpflichtet, den Schaden des Käufers zu ersetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, den bereits erhaltenen Kaufbetrag an Xxxxxxxx zurückzuzahlen. Xxxxxxxx erstattet dem Käufer den Kaufbetrag erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Rückzahlung vom Verkäufer.
4.4 Der Käufer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ist zur Abnahme des Objektes innerhalb der in der Beschreibung angegebenen Frist verpflichtet. Wenn keine Frist angegeben ist oder vereinbart wurde, ist der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist, die in keinem Fall mehr als vier Wochen betragen darf, zur Abnahme verpflichtet (zu rechnen ab dem Tag des Schließens der betreffenden OnlineAuktion). Wenn der Käufer das Objekt nicht rechtzeitig abnimmt, Absprachen mit dem Verkäufer nicht einhält und/oder sich weigert oder es unterlässt, Informationen weiterzugeben oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhält, die für die Lieferung des Objektes notwendig sind, hat Catawiki das Recht, nach einer Warnung per EMail an den Käufer, den Kaufbetrag (nach Abzug der Verkäuferprovision) an den Verkäufer auszuzahlenPflichtverletzung greift. Der Käufer kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung einer Teillieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der noch möglichen Teillieferung hat.
3. Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft, sofern der Käufer die Abnahme unberechtigt verweigert. Bei der Abnahme ist ein Übernahmeprotokoll anzufertigen und von allen Vertragsparteien zu unterfertigen. Erkennbare Mängel sind vom Käufer im Übernahmeprotokoll bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung zu vermerken. Nimmt der Käufer die Lieferungen und/oder Leistungen unberechtigt nicht frist- und ordnungsgemäß ab, gelten die Lieferungen und /oder Leistungen mit dem ursprünglich vorgesehenen Abnahmetermin als abgenommen. Wird der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- und Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerungen entstandenen Kosten berechnet.
4. Fertigungen erfolgen auf Basis der EN 12966 oder der EN 12368 in diesem Fall gegenüber Xxxxxxxx keinerlei Anspruch auf Rückzahlung der Kaufsumme oder eine anderweitige Kompensation mehr geltend machen. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, das Objekt zur Abnahme durch den Käufer zur Verfügung zu haltenjeweils gültigen Fassung.
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferung und Abnahme. 4.1 Mit Ausnahme des Falls, dass 4.1. Wenn in der Käufer und der Verkäufer vereinbaren, dass das Objekt vom Käufer abgeholt wird, ist der Verkäufer SOW Abnahmekriterien für die Versendung Liefergegenstände festgelegt werden, gelten folgende Bestimmungen:
(a) TR wird sich in angemessener Weise bemühen, die Liefergegenstände entsprechend dem Zeitplan fertigzustellen und Lieferung des Objektes an den Käufer laut Kaufvertrag und den vorher kommunizierten Bedingungen des Verkäufers verantwortlichdem Kunden zur Abnahmeprüfung zur Verfügung zu stellen.
4.2 (b) Der Verkäufer ist verpflichtetKunde wird die Liefergegenstände unverzüglich nach Übergabe testen, das Objekt um festzustellen, ob sie im Wesentlichen den Abnahmekriterien entsprechen. Die Abnahme der Liefergegenstände erfolgt am frühesten der nachstehenden Zeitpunkte: Der Zeitpunkt, an den Käufer zu versendendem, (i) der den Zuschlag erhalten hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie der Verkäufer beim Anbieten des Objektes festgelegt hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, die verkauften Objekte innerhalb von drei (3) Werktagen, nachdem Xxxxxxxx die Zahlung erhalten und der Verkäufer von Xxxxxxxx eine Zahlungsbestätigung erhalten hat, sorgfältig verpackt an den Käufer zu senden, es sei denn, es wurde vereinbartKunde TR schriftlich erklärt, dass die Objekte
4.3 Bei Nichterfüllung der Lieferpflicht des Verkäufers aufgrund dieses Artikels, auch nach einer wirksamen Inverzugsetzung, ist der Verkäufer in Verzug und ist Xxxxxxxx berechtigt, den Kaufvertrag Liefergegenstände im Namen des Käufers aufzulösen. Die Inverzugsetzung und Wesentlichen den Abnahmekriterien entsprechen oder sie von dem Kunden in anderer Form abgenommen werden;
(ii) die Auflösungserklärung können Abnahmefrist für Liefergegenstände abläuft, sofern der Kunde TR innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Abweichungen von Xxxxxxxx den Abnahmekriterien nach Ziffer 4.2 unten mitgeteilt hat, (iii) TR angemessen darlegt, dass die Liefergegenstände im Namen des Käufers an Wesentlichen den Verkäufer gesandt Abnahmekriterien entsprechen, oder (iv) die Liefergegenstände vom Kunden erstmalig in einer Produktionsumgebung genutzt werden. Der Verkäufer ist dann unter anderem verpflichtet, den Schaden des Käufers zu ersetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, den bereits erhaltenen Kaufbetrag an Xxxxxxxx zurückzuzahlen. Xxxxxxxx erstattet dem Käufer den Kaufbetrag erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Rückzahlung vom Verkäufer.
4.4 Der Käufer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ist zur Abnahme des Objektes innerhalb der in der Beschreibung angegebenen Frist verpflichtet. Wenn keine Frist angegeben ist oder vereinbart wurde, ist der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist, die in keinem Fall mehr als vier Wochen betragen darf, zur Abnahme verpflichtet (zu rechnen ab dem Tag des Schließens der betreffenden OnlineAuktion)4.2. Wenn der Käufer das Objekt Kunde feststellt, dass die Liefergegenstände im Wesentlichen nicht rechtzeitig abnimmtden Abnahmekriterien entsprechen, Absprachen muss er TR unverzüglich eine schriftliche Aufstellung aller betreffenden Abweichungen zusammen mit dem Verkäufer nicht einhält und/entsprechenden Nachweisen in einem, von TR nach billigem Ermessen bestimmten Format („Acceptance Test Report“) vorlegen.
4.3. Der Kunde wird TR in jedem Einzelfall die Abnahme erklären oder sich weigert oder es unterlässt, Informationen weiterzugeben oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhält, die für die Lieferung des Objektes notwendig sind, hat Catawiki das Recht, nach einer Warnung anderenfalls einen Acceptance Test Report per EMail E-Mail mit der Bezeichnung „Acceptance Test Report“ in der Betreffzeile an den KäuferCustomer Support und den Account Manager von TR an die von TR jeweils mitgeteilten E-Mail-Adressen übermitteln.
4.4. Ist die Abnahme der Liefergegenstände gemäß Ziffer 4.1 (b) nicht möglich, den Kaufbetrag wird TR die Liefergegenstände ändern und sie dem Kunden erneut zur Abnahme vorlegen. Die Ziffern 4.1 (nach Abzug b), 4.2 und 4.3 gelten im Falle einer erneuten Wiedervorlage entsprechend.
4.5. Wenn in der Verkäuferprovision) SOW keine Abnahmekriterien bestimmt werden, gelten die Liefergegenstände mit der Übergabe an den Verkäufer auszuzahlen. Der Käufer kann in diesem Fall gegenüber Xxxxxxxx keinerlei Anspruch auf Rückzahlung der Kaufsumme oder eine anderweitige Kompensation mehr geltend machen. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, das Objekt zur Abnahme durch den Käufer zur Verfügung zu haltenKunden als abgenommen.
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Samples: Professional Services
Lieferung und Abnahme. 4.1 Mit Ausnahme 3.1 Die Lieferverpflichtung des FallsVerkäufers steht unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer die Ware als Ganzes oder Bestandteile der Ware von einem Unterlieferanten bezieht. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbelieferung oder Verzögerung durch den Verkäufer verschuldet ist. Ein unverschuldetes Ausbleiben berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag.
3.2 Gefahr und Kosten einer Versendung der Ware ab Werk/Auslieferungslager (DAP / EXW) sowie die Kosten einer etwaigen Transportversicherung ab dem Verlassen des DEHAS Gebäudes trägt der Kunde. Das gilt auch, wenn der Transport durch ein von dem Verkäufer ausgewählten Unternehmen erfolgt.
3.3 Die Gefahr geht soweit nicht anders vereinbart – auch bei frachtfreier Lieferung –direkt ab Werk des Verkäufers auf den Kunden über. Die Standardversicherungssumme seitens DEHAS ist auf 500 Euro limitiert.
3.4 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzusendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf diesen über.
3.5 Der Kunde kann Mehr- oder Minderleistungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen. Die Beanstandung einer Mehr- oder Minderleistung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Bei Sonderanfertigungen behält der Verkäufer sich eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vor. Abgerechnet wird in jedem Fall ausschließlich die tatsächlich gelieferte Menge.
3.6 Der Kunde gerät auch dann bei Versandbereitschaft in Annahmeverzug, wenn ihm bei Lieferung EXW oder vereinbarter Abholpflicht die Lieferung durch den Verkäufer lediglich schriftlich angeboten wird oder der Kunde erklärt hat, dass der Käufer und der Verkäufer vereinbaren, dass das Objekt er die Lieferung nicht annehmen werde.
3.7 Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Xxxx muss vom Käufer abgeholt wird, Kunden unverzüglich abgenommen werden. Andernfalls ist der Verkäufer für berechtigt, die Versendung Ware auf Kosten und Lieferung Gefahr des Objektes an den Käufer laut Kaufvertrag und den vorher kommunizierten Bedingungen Kunden nach Xxxx des Verkäufers verantwortlichentweder zu versenden oder zu lagern und nach Ablauf einer Frist von einer Woche zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Abruffrist nicht oder nicht vollständig abgerufen wird.
4.2 Der Verkäufer ist verpflichtet3.8 Gerät der Kunde mit der Erfüllung der sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Verpflichtungen um mehr als einen Monat in Verzug, das Objekt an den Käufer zu versenden, der den Zuschlag erhalten hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie kann der Verkäufer beim Anbieten – unbeschadet weitergehender Rechte – vom Kunden statt der Vertragserfüllung eine Vertragsstrafe von 5 (fünf) vom Hundert des Objektes festgelegt hatRechnungswertes verlangen und die gegebenenfalls eingelagerte Ware anderweitig veräußern. Die Vertragsstrafe ist auf einen gegebenenfalls vom Kunden zu leistenden Schadensersatz anzurechnen. Ein auf Grund dieses Auftrages für frühere Lieferungen etwa gewährter Xxxxxxxxxxxx ist vom Kunden nachzuzahlen.
3.9 Der Verkäufer ist verpflichtetKunde hat die Verbringungsnachweise zu erbringen. Dazu hat er die Verbringung der Ware nachzuweisen, die verkauften Objekte indem er das entsprechende Original- Dokument innerhalb von drei (3) Werktagen, nachdem Xxxxxxxx die Zahlung erhalten und vier Wochen nach Abholung/ Versand der Verkäufer von Xxxxxxxx eine Zahlungsbestätigung erhalten hat, sorgfältig verpackt an den Käufer zu senden, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Objekte
4.3 Bei Nichterfüllung der Lieferpflicht des Verkäufers aufgrund dieses Artikels, auch nach einer wirksamen Inverzugsetzung, ist der Verkäufer in Verzug und ist Xxxxxxxx berechtigt, den Kaufvertrag im Namen des Käufers aufzulösen. Die Inverzugsetzung und die Auflösungserklärung können von Xxxxxxxx im Namen des Käufers Ware an den Verkäufer gesandt werdenschickt. Der Falls das Dokument nicht innerhalb dieser Frist bei dem Verkäufer ist dann unter anderem verpflichtet, den Schaden des Käufers zu ersetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, den bereits erhaltenen Kaufbetrag an Xxxxxxxx zurückzuzahlen. Xxxxxxxx erstattet dem Käufer den Kaufbetrag erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Rückzahlung vom Verkäufer.
4.4 Der Käufer, der das höchste Gebot abgegeben hateingeht, ist zur Abnahme des Objektes innerhalb der dieser berechtigt, dem Kunden die zu dieser Zeit geltende Umsatzsteuer vom Nettowarenwert in der Beschreibung angegebenen Frist verpflichtet. Wenn keine Frist angegeben ist oder vereinbart wurde, ist der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist, die in keinem Fall mehr als vier Wochen betragen darf, zur Abnahme verpflichtet (Rechnung zu rechnen ab dem Tag des Schließens der betreffenden OnlineAuktion). Wenn der Käufer das Objekt nicht rechtzeitig abnimmt, Absprachen mit dem Verkäufer nicht einhält und/oder sich weigert oder es unterlässt, Informationen weiterzugeben oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhält, die für die Lieferung des Objektes notwendig sind, hat Catawiki das Recht, nach einer Warnung per EMail an den Käufer, den Kaufbetrag (nach Abzug der Verkäuferprovision) an den Verkäufer auszuzahlen. Der Käufer kann in diesem Fall gegenüber Xxxxxxxx keinerlei Anspruch auf Rückzahlung der Kaufsumme oder eine anderweitige Kompensation mehr geltend machen. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, das Objekt zur Abnahme durch den Käufer zur Verfügung zu haltenstellen.
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Lieferung und Abnahme. 4.1 Mit Ausnahme des Falls(1.) Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer und die Ware inner- halb der Verkäufer vereinbarenvereinbarten Lieferfrist in einer Partie oder in Teilpartien, dass das Objekt vom Käufer abgeholt wirdabnimmt, ist der Verkäufer soweit dies für die Versendung und Lieferung des Objektes an den Käufer laut Kaufvertrag und den vorher kommunizierten Bedingungen des Verkäufers verantwortlichzumutbar ist. Macht der Ver- käufer von seinem Recht zur Lieferung von Teilpartien Gebrauch, so hat er dies dem Käufer rechtzeitig mitzuteilen. Teillieferungen gelten jeweils als teilweise Erfüllung der Liefervereinbarung.
4.2 (2.) Im Falle der Vereinbarung von ca.Mengen stellt eine Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 2 % der vereinbarten eine vertrags- gemäße Erfüllung dar. Der Verkäufer Kaufpreis bestimmt sich nach der tatsächlichen Liefermenge.
(3.) Es wird unterschieden
(a) „sofortige Lieferung“: Lieferung und Abnahme am dritten Geschäftstage nach Vertragsschluss.
(b) „prompte Lieferung“: Lieferung und Abnahme spätestens am achten Geschäftstage nach Vertragsschluss.
(c) „Lieferung auf Termin“: Beträgt die Lieferfrist hierbei mehr als einen Monat, kann Lieferung und Abnahme nur in monatlich gleichen Mengen und Raten verlangt werden.
(4.) Die Vereinbarung anderer Lieferzeiten wird hiervon nicht berührt.
(5.) Der Käufer ist verpflichtet, das Objekt an ausführbare Verladeverfügungen zu erteilen und zwar
(a) bei Verkäufen auf „sofortige Lieferung“ ohne Aufforderung sofort bei Vertragsschluss.
(b) bei Verkäufen auf „prompte Lieferung“ ohne Aufforderung innerhalb von vier Geschäftstagen nach Vertragsschluss.
(c) bei Verkäufen auf „Termin“ ohne Aufforderung spätestens vier Geschäftstage vor Ablauf der bedungenen Lieferfrist. For- dert der Verkäufer den Käufer zur Erteilung einer Verladeverfü- gung auf, so ist diese innerhalb von vier Geschäftstagen nach dem Zugang dieser Aufforderung zu versenden, der den Zuschlag erhalten hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie der Verkäufer beim Anbieten des Objektes festgelegt haterteilen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Liefertag mit einer fünftägigen Voranzeige festzulegen, wenn die verkauften Objekte Ware per Schiff geliefert wird und der Käufer verpflichtet ist, das Schiff an diesem Tage zu stellen.
(d) bei vereinbarter Lieferung aus „ankommendem Schiff“ sofort nach erster Andienung. Erteilte ausführbare Verladeverfügungen können nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer geändert wer- den.
(6.) Ist der Verladeort im Vertrag nicht genannt, so ist die Ware anzu- dienen.
(7.) Der Verkäufer ist bei rechtzeitig zugegangener Verladeverfügung verpflichtet, innerhalb von drei (3) Werktagen, nachdem Xxxxxxxx die Zahlung erhalten und der vereinbarten Lieferzeit zu liefern. Weicht der Verkäufer von Xxxxxxxx eine Zahlungsbestätigung erhalten hatder erteilten Verladeverfügung ab, sorgfältig verpackt an den Käufer so hat er dadurch entstehende Mehrkosten zu senden, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Objektetragen.
4.3 (8.) Bei Nichterfüllung der Lieferpflicht des Verkäufers aufgrund dieses Artikels, auch nach einer wirksamen Inverzugsetzung, ist der Verkäufer in Verzug und ist Xxxxxxxx berechtigt, den Kaufvertrag Lieferung oder Abholung im Namen Silo sind das vom Verkäufer am Verladeort festgestellte metrische Gewicht und die eingeladene Qualität maßgebend. Auf Wunsch des Käufers aufzulösenist das Silo nach der Beendigung der Beladung unverzüglich in geeigneter Weise zu plombieren. Die Inverzugsetzung und die Auflösungserklärung können von Xxxxxxxx im Namen des Käufers an den Verkäufer gesandt werden. Der Verkäufer ist dann unter anderem verpflichtet, den Schaden des Käufers zu ersetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, den bereits erhaltenen Kaufbetrag an Xxxxxxxx zurückzuzahlen. Xxxxxxxx erstattet Verwiegungsunterlagen über das bei der Mühle eingeladene Gewicht sind dem Käufer den Kaufbetrag erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Rückzahlung vom Verkäuferauf Wunsch auszuhändi- gen.
4.4 Der Käufer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ist zur Abnahme des Objektes innerhalb der in der Beschreibung angegebenen Frist verpflichtet. Wenn keine Frist angegeben ist oder vereinbart wurde, ist der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist, die in keinem Fall mehr als vier Wochen betragen darf, zur Abnahme verpflichtet (zu rechnen ab dem Tag des Schließens der betreffenden OnlineAuktion). Wenn der Käufer das Objekt nicht rechtzeitig abnimmt, Absprachen mit dem Verkäufer nicht einhält und/oder sich weigert oder es unterlässt, Informationen weiterzugeben oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhält, die für die Lieferung des Objektes notwendig sind, hat Catawiki das Recht, nach einer Warnung per EMail an den Käufer, den Kaufbetrag (nach Abzug der Verkäuferprovision9.) an den Verkäufer auszuzahlen. Der Käufer kann verlangen, dass bei der Verladung in diesem Fall gegenüber Xxxxxxxx keinerlei Anspruch auf Rückzahlung den Silo eine Musternahme und Gewichtsfeststellung durch einen rechtzei- tig anwesenden vereidigten Probenehmer und Wäger erfolgt. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kaufsumme oder eine anderweitige Kompensation mehr geltend machenKäufer. Der Verkäufer ist Mängelrügen auch für versteckte Mängel, hinsichtlich in diesem Fall verpflichtetSilos verladener gelieferter Ware gelten nur dann als begründet und berechtigt, wenn das Objekt zur Abnahme durch nach Maßgabe dieses Absatzes am Verladeort entnommene Durchschnittsmuster die gerügten Mängel aufweist. Im Übrigen gelten die Regelungen in den Käufer zur Verfügung zu haltenAbschnitten XIV. und XV.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Lieferung und Abnahme. 4.1 Mit Ausnahme 5.1. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine führen nicht zu einem Fixgeschäft, sofern dies von der Verkäuferin nicht ausnahmsweise schriftlich und ausdrücklich zugesagt wurde.
5.2. Alle Lieferfristen laufen ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Einigung über alle Einzelheiten des FallsAuftrages, dass frühestens aber ab dem Versanddatum der Käufer und Auftragsbestätigung.
5.3. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen der Verkäufer vereinbarenvom Kunden bestellten Ware berechtigt, dass das Objekt sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
5.4. Die Verkäuferin übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist daher berechtigt, vom Käufer abgeholt wirdVertrag mit dem Kunden zur Gänze oder teilweise zurückzutreten oder die angegebenen Liefertermine entsprechend anzupassen, soweit sie die Rohstoffe von ihren Vorlieferanten trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages nicht oder nicht rechtzeitig erhält oder sie aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Gebrechens bei der Produktion der bestellten Ware an dessen rechtzeitiger Lieferung gehindert ist. Die Verkäuferin wird den Kunden über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der bestellten Ware ohne unnötigen Aufschub informieren.
5.5. Gerät die Verkäuferin mit der Lieferung der bestellten Ware um mehr als zwei Wochen gegenüber dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin in Verzug, ist der Kunde berechtigt, der Verkäuferin schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Nachholung der Lieferung zu setzen. Die zweiwöchige Nachfrist beginnt mit der Setzung der Nachfrist durch den Kunden und deren schriftlicher Bestätigung durch die Verkäuferin zu laufen. Versendet die Verkäuferin die Ware nicht innerhalb dieser zweiwöchigen Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Kostenforderung zu stellen, sofern dem Verkäufer nicht grobe Fahrlässigkeit am Verzug nachgewiesen werden kann
5.6. Allfällige Ansprüche auf Ersatz eines durch verspätete oder unterbliebene Lieferung entstandenen Schadens stehen dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin zu. Die Beweislast für die Versendung und Lieferung das Vorliegen des Objektes an Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin trifft den Käufer laut Kaufvertrag und den vorher kommunizierten Bedingungen des Verkäufers verantwortlichKunden.
4.2 Der Verkäufer 5.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er die notwendige Mitwirkung bei der Lieferung der Ware, ist verpflichtetdie Verkäuferin berechtigt, das Objekt an den Käufer Ersatz des dadurch entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu versendenverlangen und sich von ihrer Lieferverpflichtung bei Annahmeverweigerung durch Einlagerung der Ware auf Gefahr und auf Kosten des Kunden zu befreien. Die Verkäuferin darf die Ware überdies jederzeit, der den Zuschlag erhalten hatauch ohne vorherige Androhung, und zwar zu den Bedingungen, wie sie der Verkäufer beim Anbieten auf Kosten des Objektes festgelegt hatKunden freihändig verkaufen.
5.8. Der Verkäufer ist verpflichtetKunde trägt ab dem Zeitpunkt, in dem er in Annahmeverzug gerät, die verkauften Objekte innerhalb Gefahr für den zufälligen Untergang, Beschädigung oder sonstige Wertminderung der bestellten Ware. Die Verkäuferin haftet in diesen Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast für das Vorliegen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin trifft den Kunden.
5.9. Der Kunde trägt das Risiko, dass sich die Xxxx aufgrund eines von drei (3) Werktagenihm zu verantwortenden Instandhaltungsmangels in einem Konsignationslager im Wert mindert, nachdem Xxxxxxxx die Zahlung erhalten und beschädigt wird oder untergeht.
5.10. Angesichts des Umstands, dass sich bei Produktion der Verkäufer von Xxxxxxxx eine Zahlungsbestätigung erhalten hatbestellten Ware aus technischen oder spezifikationsbedingten Gründen Mengentoleranzen nicht vermeiden lassen, sorgfältig verpackt an den Käufer zu senden, es sei denn, es wurde vereinbartstimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die ObjekteVerkäuferin in jedem Fall zur Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% gegenüber der Auftragsmenge berechtigt ist. Diese Mengentoleranz bezieht sich auf die Gesamtmenge des Auftrags in der Auftragsbestätigung, also die Summe der Einzelpositionen in dieser Auftragsbestätigung.
4.3 Bei Nichterfüllung 5.11. Verzögert sich die Lieferung aufgrund hoheitlicher Maßnahmen oder sonstiger Ereignisse höherer Gewalt, welche die Verkäuferin, ihre Vorlieferanten oder sonstige Unternehmen, die die Verkäuferin bei der Lieferpflicht des Verkäufers aufgrund dieses ArtikelsVertragserfüllung einsetzt, auch nach einer wirksamen Inverzugsetzungbetreffen, oder treten sonstige außergewöhnliche, nicht von der Verkäuferin verschuldete Umstände ein, welche eine erhebliche Betriebsstörung verursachen oder der Verkäuferin die Produktion oder Versendung der Ware unmöglich oder unzumutbar machen, so verlängert sich die Lieferzeit um einen angemessenen Zeitraum, zumindest jedoch um den Zeitraum, während dessen die oben genannten Ereignisse andauern. Dauert eine derartige Verzögerung länger als drei Monate an, so ist der Verkäufer in Verzug und ist Xxxxxxxx jede Partei berechtigt, den Kaufvertrag im Namen des Käufers aufzulösenvom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Die Inverzugsetzung und die Auflösungserklärung können In einem solchen Fall hat der Kunde der Verkäuferin schriftlich eine Nachfrist von Xxxxxxxx im Namen des Käufers an den Verkäufer gesandt werden. Der Verkäufer ist dann unter anderem verpflichtet, den Schaden des Käufers vier Wochen ab Zustellung seiner Rücktrittserklärung zu ersetzen, unbeschadet seiner anderen Rechte. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, den bereits erhaltenen Kaufbetrag an Xxxxxxxx zurückzuzahlen. Xxxxxxxx erstattet dem Käufer den Kaufbetrag erst nach dem tatsächlichen Erhalt der Rückzahlung vom Verkäufergewähren.
4.4 Der Käufer5.12. Höhere Gewalt bedeutet Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Verkäuferin, der das höchste Gebot abgegeben hateinschließlich (ohne darauf beschränkt zu sein):
a) Krieg, ist zur Abnahme des Objektes innerhalb der in der Beschreibung angegebenen Frist verpflichtet. Wenn keine Frist angegeben ist kriegerische Akte, Feindseligkeiten (ob mit oder vereinbart wurdeohne Kriegserklärung), ist der Käufer innerhalb einer angemessenen FristInvasion, Einfall feindlicher Truppen, Akte feindlicher Armeen, Nationen oder von Feinden;
b) Unruhen, Aufstände gegen die bestehende Staatsmacht, Aufruhr, Chaos;
c) Gesetze oder Akte von Regierungen, Behörden oder Gerichten, welche die Erfüllung dieser Vereinbarung, die in keinem Fall mehr als vier Wochen betragen darf, zur Abnahme verpflichtet (zu rechnen ab dem Tag des Schließens der betreffenden OnlineAuktion). Wenn der Käufer das Objekt nicht rechtzeitig abnimmt, Absprachen mit dem Verkäufer nicht einhält Lieferung und/oder sich weigert Bereitstellung und/oder es unterlässtDistribution von Rohstoffen und/oder Energie und/oder sonstigen Ressourcen stoppen, Informationen weiterzugeben behindern, verhindern, unterbrechen oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhältverletzen, die für gemäß dieser Vereinbarung erforderlich sind;
d) Überschwemmungen, Feuer, Brandstiftung, Sturm, Blitzschlag, Unwetter, Orkane, Unfälle;
e) Epidemien, Krankheiten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Terrorakte, Entführungen, Sabotageakte, Vandalismus und sonstige kriminelle Handlungen, die Lieferung des Objektes notwendig sindZerstörungen bewirken;
f) Beschädigung von Ausrüstungen, hat Catawiki das RechtMaschinen, nach einer Warnung per EMail an den KäuferStammmaterial oder Eigentum, den Kaufbetrag (nach Abzug der VerkäuferprovisionKnappheit von Betriebsmitteln oder Energie; oder
g) an den Verkäufer auszuzahlen. Der Käufer kann in diesem Fall gegenüber Xxxxxxxx keinerlei Anspruch auf Rückzahlung der Kaufsumme Tod, Verletzung oder eine anderweitige Kompensation mehr geltend machen. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, das Objekt zur Abnahme durch den Käufer zur Verfügung zu haltenKrankheit von Schlüsselpersonal.
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