Lieferung und Abnahme. 1. Wird die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden entweder einzulagern oder rückzuholen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. 2. Sofern wir Lieferzeiten zugesagt haben, beginnt der Lauf der Frist erst mit endgültigem Vertragsabschluss sowie völliger Klarstellung aller Erfüllungseinzelheiten. Dem Käufer stehen Rechte aus Lieferzeitüberschreitung erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. 3. Geraten wir in Nichterfüllung oder Lieferverzug, ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge beschränkt, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Auslieferung gekommen ist. Ist der Käufer seinerseits mit fälligen Zahlungen oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen im Rückstand, ruhen unsere Lieferfristen. 4. Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle seitens unserer Lieferanten, ferner Rohstoff - , Energie- oder Arbeitskräftemangel, weiterhin Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, unvorhergesehene Verkehrsstörungen, behördliche Akte oder Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störungen im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Sind wir unverschuldet außerstande, aus vorstehenden Gründen spätestens einen Monat nach Lieferzeitpunkt auszuliefern, steht uns das Recht auf Vertragsrücktritt zu.
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Lieferung und Abnahme. 1Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten unter dem Vorbehalt der jewei- ligen Liefermöglichkeiten. Wird die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht,solangederKäufermiteiner- fälligenZahlungimVerzug ist.Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt des Gefahrüberganges auf den Käufer. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluß weiterer Rechte nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden entweder einzulagern oder rückzuholen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung Ablauf einer von ihm schriftlich zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen setzenden angemessene Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
2zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Sofern wir Lieferzeiten zugesagt haben, beginnt Schaden- ersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder nicht Erfüllung sind jedoch der Lauf der Frist erst mit endgültigem Vertragsabschluss sowie völliger Klarstellung aller Erfüllungseinzelheiten. Dem Käufer stehen Rechte aus Lieferzeitüberschreitung erst Höhe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
3. Geraten wir in Nichterfüllung oder Lieferverzug, ist unsere Haftung beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge beschränktRechnungswert, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Auslieferung gekommen istgeliefert wird, soweit der Verkäufer wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht nach zwingenden Vorschriften unbeschränkt haftet. Ist der Käufer seinerseits mit fälligen Zahlungen oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen im Rückstand, ruhen unsere Lieferfristen.
4. BetriebsstörungenUnvorhergesehene Betriebstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle seitens unserer LieferantenLieferausfälle von Lieferanten des Verkäufers, ferner Rohstoff - Arbeitskräfte-, Energie- oder ArbeitskräftemangelRohstoffmangel, weiterhin Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, unvorhergesehene VerkehrsstörungenVerkehrsstörun- gen, behördliche Akte oder Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störungen Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Sind wir unverschuldet außerstandeWird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 1 Monat verzögert, aus vorstehenden Gründen spätestens einen Monat nach Lieferzeitpunkt auszuliefernso ist jede der Parteien unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche berechtigt, steht uns das Recht auf Vertragsrücktritt zuhinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
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Lieferung und Abnahme. 1. Wird die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden entweder einzulagern oder rückzuholen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
2. Sofern wir Lieferzeiten zugesagt haben, beginnt der Lauf der Frist erst mit endgültigem Vertragsabschluss sowie völliger Klarstellung aller Erfüllungseinzelheiten. Dem Käufer stehen Rechte aus Lieferzeitüberschreitung erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
3. Geraten wir in Nichterfüllung oder Lieferverzug, ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge beschränkt, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Auslieferung gekommen ist. Ist der Käufer seinerseits mit fälligen Zahlungen oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen im Rückstand, ruhen unsere Lieferfristen.
4. Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle seitens unserer Lieferanten, ferner Rohstoff - Rohstoff- , Energie- oder Arbeitskräftemangel, weiterhin Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, unvorhergesehene Verkehrsstörungen, behördliche Akte oder Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störungen im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Sind wir unverschuldet außerstande, aus vorstehenden Gründen spätestens einen Monat nach Lieferzeitpunkt auszuliefern, steht uns das Recht auf Vertragsrücktritt zu.
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Lieferung und Abnahme. 1Wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird sind Lieferfristen unverbindlich. Wird die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), Sie beginnen mit Vorliegen der Auftragsbestätigung und Einlangen einer allenfalls vereinbarten a conto Zahlung. Wir sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist können Sie unter Ausschluss weiterer Rechte nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden entweder einzulagern oder rückzuholen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung Ablauf einer von Ihnen schriftlich zu bestehen, oder nach Setzung einer setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zurücktreten oder Ersatz eines trotz Einhaltung der Schadensminderungsverpflichtung (welche mit uns abzustimmen ist) eingetretenen Schadens zu verwerten.
2verlangen. Sofern wir Lieferzeiten zugesagt haben, beginnt Ihre Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind der Lauf der Frist erst Höhe nach mit endgültigem Vertragsabschluss sowie völliger Klarstellung aller Erfüllungseinzelheiten. Dem Käufer stehen Rechte aus Lieferzeitüberschreitung erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
3. Geraten wir in Nichterfüllung oder Lieferverzug, ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge beschränkt10% des Netto- Rechnungsbetrages jener Warenmenge, die nicht rechtzeitig geliefert wird, beschränkt, soweit wir nicht darüber hinaus wegen Vorsatz oder nicht rechtzeitig zur Auslieferung gekommen istgrober Fahrlässigkeit haften. Ist der Käufer seinerseits mit fälligen Zahlungen oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen im Rückstand, ruhen unsere Lieferfristen.
4. Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle seitens Lieferausfälle unserer Lieferanten, ferner Rohstoff - Arbeitskräfte-, Energie- oder ArbeitskräftemangelRohstoffmangel, weiterhin Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, unvorhergesehene VerkehrsstörungenVerkehrs- und Versandstörungen, behördliche Akte oder Anordnungen und andere Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störungen im Störung und dem Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. AbnahmeAbnahme und verlängern entsprechend ihrer Dauer die Lieferfrist. Sind Unsere Lieferpflicht ruht, solange noch technische Unterlagen oder Finanzierungsvoraussetzungen von Ihnen beizubringen sind oder Vorgewerke verspätet ihr Gewerk fertigstellen. Unsere Lieferpflicht ruht weiters, solange Sie mit einer fälligen Zahlung in Verzug sind oder ein solcher aufgrund begründeten Zweifels an Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit befürchtet werden muss und Sie trotz Aufforderung nicht zur Vorauszahlung bereit sind. Ein Ruhen der Lieferpflicht aus den vorgenannten Gründen verlängert die Lieferfrist entsprechend. Sie sind verpflichtet die bestellte Ware binnen 14 Tage ab Verständigung abzuholen und abzunehmen, widrigenfalls Risken (Gefahrenübergang) und Kosten des Annahmeverzuges von Ihnen zu tragen sind. Nach Ablauf eines halben Jahres sind wir unverschuldet außerstande, aus vorstehenden Gründen spätestens einen Monat nach Lieferzeitpunkt auszuliefern, steht uns das Recht zur Vernichtung und Entsorgung der auf Vertragsrücktritt zuIhre Gefahr lagernden Ware berechtigt. Auch für den Fall des Annahmeverzuges sind Sie zur Erbringung Ihrer Leistungen verpflichtet.
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Lieferung und Abnahme. 1. Wird die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug)Solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, ruht unsere Lieferpflicht. Wir sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigtzu Teillieferungen berechtigt und der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, es sei denn, die Ware auf Kosten des Kunden entweder einzulagern oder rückzuholen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwertenTeillieferung ist für den Käufer nicht zumutbar.
2. Sofern wir Lieferzeiten zugesagt habenaufgrund unseres Verschuldens die Lieferfrist überschritten wird, beginnt kann der Lauf der Frist erst mit endgültigem Vertragsabschluss sowie völliger Klarstellung aller Erfüllungseinzelheiten. Dem Käufer stehen unter Ausschluss weiterer Rechte aus Lieferzeitüberschreitung erst nach Setzung Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist zu.
3vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Geraten Soweit wir in wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haften, sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung oder Lieferverzug, ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Rechnungswert der Warenmenge beschränktKaufgegenstände, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Auslieferung gekommen ist. Ist der Käufer seinerseits mit fälligen Zahlungen oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen im Rückstandgeliefert werden, ruhen unsere Lieferfristenbeschränkt.
43. BetriebsstörungenLiefertermine oder -fristen verschieben bzw. verlängern sich angemessen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle seitens unserer Lieferantenwenn Pur-Systems z.B. durch höhere Gewalt, ferner Rohstoff - aufgrund von Arbeitskämpfen, Energie- oder ArbeitskräftemangelRohstoffmangel, weiterhin Streiksunvorhersehbaren Betriebsstörungen, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, unvorhergesehene Verkehrsstörungen, behördliche Akte behördlichen Verfügungen oder Fälle höherer Gewalt befreien uns für aufgrund sonstiger nicht von Pur-Systems zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Erbringung der Leistung gehindert ist. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände beim Vorlieferanten eintreten. Für hieraus entstehende Schäden haftet Pur-Systems aus keinem Rechtsgrund. Dauert die Dauer Behinderung länger als 1 Monat, ist der Störungen im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzwKäufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Abnahme. Sind wir unverschuldet außerstande, aus vorstehenden Gründen spätestens einen Monat nach Lieferzeitpunkt auszuliefern, steht uns das Recht auf Vertragsrücktritt Schadensersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.
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Lieferung und Abnahme. 1Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle: wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehen den Kosten. Wird Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte oder angegebene Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug)Ausführung übernommener Aufträge für uns erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt. die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die Ware bei uns, unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unserer Leistungserbringung abhängig ist. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf, haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Gefahr oder Behinderung erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf Kosten des Kunden entweder einzulagern oder rückzuholensein Verschulden. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten Das Entleeren muss unverzüglich zügig und die Ware anderweitig zu verwerten.
2. Sofern wir Lieferzeiten zugesagt haben, beginnt der Lauf der Frist erst mit endgültigem Vertragsabschluss sowie völliger Klarstellung aller Erfüllungseinzelheiten. Dem Käufer stehen Rechte aus Lieferzeitüberschreitung erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
3. Geraten wir in Nichterfüllung oder Lieferverzug, ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge beschränkt, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Auslieferung gekommen istohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer seinerseits mit fälligen Zahlungen oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen Xxxxxxxx im RückstandSinne des HGB, ruhen unsere Lieferfristen.
4so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Asphalts/Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. BetriebsstörungenBei verweigerter, Lieferfristüberschreitungen verspäteter, verzögerter oder Ausfälle seitens unserer Lieferanten, ferner Rohstoff - , Energie- oder Arbeitskräftemangel, weiterhin Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Transportmittelbeschaffung, unvorhergesehene Verkehrsstörungen, behördliche Akte oder Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störungen im Umfang ihrer Wirkung von der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Lieferung bzwZahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung und Verspätung beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten haben. AbnahmeMehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme des Asphalts/Baustoffs und Bezahlung des Kaufpreises. Sind wir unverschuldet außerstandeWir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, aus vorstehenden Gründen spätestens einen Monat nach Lieferzeitpunkt auszuliefern, steht uns das Recht auf Vertragsrücktritt zuin xxxxx den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.
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Lieferung und Abnahme. 1. Wird die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug)Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigtes sein denn, die Ware auf Kosten des Kunden entweder einzulagern Nichtbelieferung oder rückzuholenVerzögerung ist durch uns verschuldet. Gleichzeitig Teillieferungen sind wir berechtigtzulässig. Ansprüche wegen Überschreitung der vorgesehen Lieferfrist werden, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehensoweit gesetzlich zulässig, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
2ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern wir Lieferzeiten zugesagt habenLieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, beginnt der Lauf der Frist erst mit endgültigem Vertragsabschluss sowie völliger jedoch nicht vor Klarstellung aller ErfüllungseinzelheitenEinzelheiten des Auftrags. Dem Käufer stehen Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Lieferzeitüberschreitung erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
3dem Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Geraten wir in Nichterfüllung Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder Lieferverzug, ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge beschränktunseren Lieferanten, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Auslieferung gekommen ist. Ist der Käufer seinerseits mit fälligen Zahlungen oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen im Rückstandeine Lieferverzögerung bedingen, ruhen unsere Lieferfristen.
4. Betriebsstörungenberechtigen uns, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle seitens unserer Lieferanten, ferner Rohstoff - , Energie- oder Arbeitskräftemangel, weiterhin Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, unvorhergesehene Verkehrsstörungen, behördliche Akte oder Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Lieferung um die Dauer der Störungen im Umfang ihrer Wirkung Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer Frist liefern oder vom Vertrag zurücktreten wollen. Für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen ist der Verpflichtung zur Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Waren ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Die Lieferung bzwversteht sich grundsätzlich ohne Abladen und unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfuhrstraße. AbnahmeDas Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Käufer in genügender Zahl zu stellende Arbeitskräfte zu erfolgen. Sind wir unverschuldet außerstandeWartezeiten werden berechnet. Eine Beförderung in den Bau findet nicht statt. Kosten und Schäden, die durch Nichtabnahme entstehen, gehen zu Lasten des Abnahmeverweigernden ohne Rücksicht auf den Grund der Abnahmeverweigerung. Verzögerung und etwaige Mehrkosten, die durch ungenügende oder falsche Lieferangaben oder durch nachträgliche Änderungen entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers. Rücksendungen sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Fehlmengen und Beschädigungen gehen zu Lasten des Bestellers. Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden. Das Transportrisiko für Rückware trägt der Absender auch dann, wenn die Rücksendung durch LKW des Käufers erfolgt. Minder- und Mehrlieferung sind zu 10% zulässig, da aus vorstehenden technischen Gründen spätestens einen Monat nicht vermeidbar. Ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht aus Unmöglichkeit und Verzug kann der Käufer nur insoweit ausüben, als ihm eine Festhalten am Vertrag nicht zumuten ist. Schadenersatzansprüche des Käufers richten sich nach Lieferzeitpunkt auszuliefern, steht uns das Recht auf Vertragsrücktritt zudem Abschnitt allgemeiner Haftungsbegrenzung und Verjährung.
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