Lieferung und Abnahme. Verlangt das Finanzierungsunternehmen vom Kunden die Unterzeichnung einer Liefer- und Abnahmebescheinigung oder eines vergleichbaren Dokuments, in dem bestätigt wird, dass die finanzierten Produkte geliefert, installiert und in Betrieb genommen wurden ("Abnahmebescheinigung"), muss der Kunde diese Abnahmebescheinigung innerhalb von drei (3) Tagen nach Abschluss der Installation erteilen.
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