Common use of Lieferung und Lieferverzug Clause in Contracts

Lieferung und Lieferverzug. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbedingungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 und Ziffer 3 dieses Abschnittes. Durch höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkehr ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

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Lieferung und Lieferverzug. Liefertermine 1.Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen Die Lieferfrist beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit Vertragsabschlussdem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und nachdem alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und Anzahlungen, sofern diese vereinbart sind, geleistet wurden. Der Sie ist eingehalten, wenn der Kaufgegenstand zur Abholung bereit steht und dies dem Käufer mitgeteilt ist. 2.Der Käufer kann sechs 2 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Besteht ein Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will 3.Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß in Ziffer 2, 2 Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts genannten Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Besteht ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 2510% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbedingungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird 4.Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 3 und Ziffer 3 dieses AbschnittesAbschnitts. Durch höhere 5.Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 6.Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (Betriebsstörungen, Krieg, Naturkatastrophen, Aufruhr, Unterbrechung des Transportwesens, Engpässe in der Lieferantenkette, Schiffbruch, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Blockade, Feuer, behördliche Anordnungen oder Pandemien), die den Verkehr Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten LieferstörungenLeistungsstörungen. Führen Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, sofern entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurück tretenMonaten führen. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon davon unberührt.

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Lieferung und Lieferverzug. 1: Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 55 % des vereinbarten Kaufpreises. 1: Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 2525 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten HaftungsbedingungenHaftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 2: Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnittes. Durch höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkehr ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührtAbschnitts.

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Lieferung und Lieferverzug. 1: Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins Liefer- termins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 55 % des vereinbarten Kaufpreises. 3: Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 2525 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten HaftungsbedingungenHaftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4: Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnittes. Durch höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkehr ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührtAbschnitts.

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Samples: www.autohaus-hollenstedt.de

Lieferung und Lieferverzug. Liefertermine und LieferfristenSofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd. Auch die Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermines muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist von 15 Werktagen gesetzt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer sich für die Menge vom Vertrag lösen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind bei Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet ist und der dementsprechende Differenzbetrag für nicht gelieferte Ware muss dem Käufer binnen 14 Werktagen rücküberwiesen werden. Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich anzugebenerfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines VerzugsschadensDatum unserer Rechnung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Verkäufers auf höchstens 5% des Auftrages, vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten Dokumenten und/oder Schadensersatz statt Anzahlungserhalt und der Leistung verlangenBeibringung etwa erforderlicher behördlicher Bescheinigungen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Firma TRAPP steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen durch seine Lieferanten bzw. Hersteller. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2die von einem Vorlieferanten verursacht sind, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat gilt im einzelnen: Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er Firma TRAPP in Verzug ist. Umstände, die von der Firma TRAPP nicht zu vertreten sind, sowie höhere Gewalt, berechtigen diese, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbedingungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 und Ziffer 3 dieses Abschnittes. Durch höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkehr ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten LieferstörungenBehinderung hinauszuschieben oder in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier MonatenDem Käufer steht es frei, die Erklärung anzufordern, ob die Firma TRAPP zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Antwortet die Firma TRAPP nicht innerhalb einer angemessen gesetzten Frist, kann der Käufer vom Vertrag zurück tretenzurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührtSämtliche genannte Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Der Käufer verpflichtet sich, die von der Firma TRAPP gelieferten Waren bei der Entgegennahme auf Schäden jeglicher Art zu überprüfen. Schäden und Mängel sind unverzüglich bzw. unmittelbar nach der Entgegennahme der Lieferung der Firma TRAPP schriftlich zu melden. Entsteht der Schaden durch die Anwendung bzw. Benutzung der Geräte und Produkte, ist die Firma TRAPP berechtigt, den Schadenfall bzw. Ausfall zu untersuchen und gemeinsam mit dem Hersteller zu bestimmen, ob es sich bei dem Schadenfall um einen Garantie-, Gewährleistungsfall oder Schaden durch Eigenverschulden handelt. Um dies zu ermöglichen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, den Schaden schriftlich und mit Foto- und/oder Video-Dokumentation der Firma TRAPP unverzüglich zu melden und dessen weitere Anleitung zu befolgen. Anhand der Fotos bzw. Video wird die Firma TRAPP das weitere Vorgehen bestimmen und sich mit dem Kunden einigen. Wünscht der Kunde eine Untersuchung des Falles, wird das Gerät auf Kosten der Firma TRAPP bzw. des Herstellers abgeholt. Sollte sich nach der Untersuchung herausstellen, dass es sich bei diesem Schadenfall um ein Eigenverschulden des Kunden selbst handeln, werden diese Kosten dem Kunden verrechnet. Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Ersatzleihgerät für die Zeit der Reparatur/Überprüfung von der Firma TRAPP bzw. dem Hersteller, zu erhalten. Nach der Untersuchung und/oder Reparatur und Rückgabe des Gerätes an den Kunden, ist dieser verpflichtet, das Ersatzleihgerät an die Firma TRAPP bzw. dem Hersteller zu retournieren. Sollte etwas am Ersatzleihgerät beschädigt oder grob verunreinigt sein oder nicht in der Originalverpackung retourniert werden, so verpflichtet der Kunde den entstandenen Schaden in vollem Umfang abzudecken auf Basis des Verkaufspreises. Es werden in diesem Fall jedoch mindestens 1.000,-- Euro zuzüglich gesetzlicher Mwst in Rechnung gestellt.

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Samples: www.kryohairstyle.com

Lieferung und Lieferverzug. Liefertermine und LieferfristenSofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermines muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist von 15 Werktagen gesetzt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer sich für die Menge vom Vertrag lösen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind bei Ablauf der Nachfrist nicht versandtbereit gemeldet ist und der dementsprechende Differenzbetrag für nicht gelieferte Ware muss dem Käufer binnen 14 Werktagen rücküberwiesen werden. Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich anzugebenerfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines VerzugsschadensDatum unserer Rechnung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Verkäufers auf höchstens 5% des Auftrages, vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten Dokumenten und/oder Schadensersatz statt Anzahlungserhalt und der Leistung verlangenBeibringung etwa erforderlicher behördlicher Bescheinigungen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Royal Sun Sytel steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von PS Prime Solutions durch Zulieferanten und Hersteller. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2die von einem Vorlieferanten verursacht sind, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat gilt im einzelnen: Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er PS Prime Solutions in Verzug ist. Umstände, die von der PS Prime Solutions nicht zu vertreten sind, sowie höhere Gewalt, berechtigen diese, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbedingungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 und Ziffer 3 dieses Abschnittes. Durch höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkehr ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten LieferstörungenBehinderung hinauszuschieben oder in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier MonatenDem Käufer steht es frei, die Erklärung anzufordern, ob die PS Prime Solutions zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Antwortet die PS Prime Solutions nicht innerhalb einer angemessen gesetzten Frist, kann der Käufer vom Vertrag zurück tretenzurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührtSämtliche genannte Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.

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Samples: www.kryohairstyle.com

Lieferung und Lieferverzug. 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann sechs Wochen zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. 3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten HaftungsbedingungenHaftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses AbschnittesAbschnitts. Durch höhere 5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkehr Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Ziffer die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten LieferstörungenLeistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurück tretenzurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon davon unberührt. lll. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. lV. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B, der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten bei Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. V. Sachmangel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen im Sinne von Satz 1 erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund eines Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. 2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. 3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 4. Abschnitt V. Xxxxxxxxxx gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VI. Haftung. VI.

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Lieferung und Lieferverzug. Liefertermine 1.Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der 2.Der Käufer kann sechs 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen 2 Wochen)bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will 3.Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2Ziffer2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts Abschnittes eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz Schadenersatz statt der LeistungLeistung , beschränkt sich der Anspruch bei Bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem VerkäuferVerkäufer , während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten HaftungsbedingungenHaftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird 4.Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses AbschnittesAbschnitts. Durch höhere 5.Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkehr Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Ziffer die Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten LieferstörungenLeistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurück tretenzurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon davon unberührt.

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Samples: cityroller.de