Common use of Lieferung und Lieferverzug Clause in Contracts

Lieferung und Lieferverzug. a) Lieferfristen und Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor unwider- ruflichem bzw. unanfechtbarem Eingang einer vereinbarten Anzahlung und nicht vor dem Zustandekommen der Finanzierung.

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Samples: www.raiffeisen-vogelsberg.de

Lieferung und Lieferverzug. a) Lieferfristen und Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart verein- bart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung Beibringungen etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor unwider- ruflichem unwiderruflichem bzw. unanfechtbarem Eingang einer vereinbarten Anzahlung und nicht vor dem Zustandekommen der Finanzierung.

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Samples: cf.esyoil.com

Lieferung und Lieferverzug. a) Lieferfristen 1. Liefertermine und LiefertermineLieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Mangels anderer Vereinbarung sind Angaben zu Lieferterminen und Lieferfristen stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt beginnt, wenn nicht anders vereinbart ist, mit Zustandekommen des Vertragesdem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und nachdem alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und An- zahlungen, jedoch nicht vor sofern diese vereinbart sind, geleistet wurden. Sie ist eingehalten, wenn der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor unwider- ruflichem bzw. unanfechtbarem Eingang einer vereinbarten Anzahlung Kaufgegenstand zur Abholung bereit steht und nicht vor dies dem Zustandekommen der FinanzierungKunden mitgeteilt ist.

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Samples: wiedemann-enviro-tec.de

Lieferung und Lieferverzug. a) 1. Lieferfristen und LiefertermineLiefertermine gelten nur als annähernd vereinbart, die sofern nicht eine schriftliche Lieferzusage ausdrücklich als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugebengegeben wurde. Die Lieferfrist beginnt Lieferfristen beginnen mit Zustandekommen des VertragesVertragsschluss, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor unwider- ruflichem bzw. unanfechtbarem Eingang einer vereinbarten Anzahlung Anzahlung. Bei nachträglichen Vertragsänderungen verschieben sich entsprechend die vereinbarten Lieferfristen und -termine, sofern neue Vereinbarungen hierüber nicht vor dem Zustandekommen der Finanzierunggetroffen worden sind.

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Samples: www.s-t-m-gmbh.de

Lieferung und Lieferverzug. a) Lieferfristen und Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich unverbind- lich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist Liefer- frist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor unwider- ruflichem unwiderruflichem bzw. unanfechtbarem Eingang einer vereinbarten Anzahlung und nicht vor dem Zustandekommen der Finanzierung.

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Samples: www.landtechnik-pechtheyden.de