Common use of Lieferung und Lieferverzug Clause in Contracts

Lieferung und Lieferverzug. 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und nachdem alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und Anzahlungen, sofern diese vereinbart sind, geleistet wurden. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist versandbereit und dies dem Kunden mitgeteilt ist. Verlangt der Käufer während der Laufzeit der Lieferfrist irgendwelche Änderungen in der Ausführung oder hinsichtlich des Lieferumfangs oder kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht pünktlich nach, so wird hierdurch die Laufzeit der Lieferfrist unterbrochen; etwaige sich hieraus ergebende Verzögerungen bei der Lieferung sind vom Verkäufer nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

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Lieferung und Lieferverzug. 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und nachdem alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und Anzahlungen, sofern diese vereinbart sind, geleistet wurden. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist versandbereit und dies dem Kunden mitgeteilt ist. Bei Ersatzteilen gilt die Frist als eingehalten, wenn die Teile innerhalb der Frist ab Werk bereitgestellt oder versandt wurden. Verlangt der Käufer während der Laufzeit der Lieferfrist irgendwelche Änderungen in der Ausführung oder hinsichtlich des Lieferumfangs oder kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht pünktlich nach, so wird hierdurch die Laufzeit der Lieferfrist unterbrochen; etwaige sich hieraus ergebende Verzögerungen bei der Lieferung sind vom Verkäufer nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

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Lieferung und Lieferverzug. 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden wer- den können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und nachdem alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und Anzahlungen, sofern so- fern diese vereinbart sind, geleistet wurden. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist versandbereit und dies dem Kunden Käufer mitgeteilt ist. Bei Ersatzteilen gilt die Frist als eingehalten, wenn die Teile innerhalb der Frist ab Werk versandt oder bereitgestellt oder am vereinbarten Lieferort bereitgestellt wurden. Verlangt der Käufer während der Laufzeit der Lieferfrist irgendwelche Änderungen in der Ausführung oder hinsichtlich des Lieferumfangs oder kommt er seinen vertraglichen ver- traglichen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht pünktlich nach, so wird hierdurch die Laufzeit der Lieferfrist unterbrochen; etwaige sich hieraus ergebende Verzögerungen Verzögerun- gen bei der Lieferung sind vom Verkäufer nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

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Lieferung und Lieferverzug. 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und nachdem alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und Anzahlungen, sofern diese vereinbart sind, geleistet wurden. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist versandbereit und dies dem Kunden Käufer mitgeteilt ist. Bei Ersatzteilen gilt die Frist als eingehalten, wenn die Teile innerhalb der Frist ab Werk bereitgestellt oder versandt wurden. Verlangt der Käufer während der Laufzeit der Lieferfrist irgendwelche Änderungen in der Ausführung oder hinsichtlich des Lieferumfangs oder kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht pünktlich nach, so wird hierdurch die Laufzeit der Lieferfrist unterbrochen; etwaige sich hieraus ergebende Verzögerungen bei der Lieferung sind vom Verkäufer nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

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