Common use of Lizenzbeschränkungen Clause in Contracts

Lizenzbeschränkungen. Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, mit dem Programm eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Alle Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Lizenznehmers befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (siehe Ziffer 2.3 bis Ziffer 2.9) sind einzuhalten.

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Lizenzbeschränkungen. Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, mit dem Programm eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Alle Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Lizenznehmers befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (siehe vgl. Ziffer 2.3 bis Ziffer 2.92.8) sind einzuhalten.

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