Lizenzgebühr. Jegliche Kosten für die Lizenz sind in dem in dem Auftrag aufgeführten Kaufpreis enthalten.
Lizenzgebühr. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die im Vertrag genannten Entgelte für die Überlassung der Lizenzprodukte zu den darin genannten Konditionen in nicht rückerstattbarer, unbedingter, unwiderruflicher und nicht revidierbarer Weise pünktlich zu bezahlen. Im Falle eines über den bedungenen Gebrauch hinausgehenden Nutzens der Lizenzprodukte durch den Lizenznehmer gelangt der Mehrnutzen zur Verrechnung. Alle weiteren Leistungen, wie Installation der Lizenzprogramme oder Schulung durch ondot sowie Leistungen, welche im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit des Programmproduktes durch Personal der ondot erbracht werden, insbesondere alle am Installationsort erbrachten Leistungen, werden nach Zeit- und Materialaufwand zu den Ansätzen der jeweils gültigen Honorarordnung in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Verlorenes, beschädigtes oder zerstörtes maschinenlesbares Lizenzmaterial ersetzt ondot dem Lizenznehmer grundsätzlich kostenlos. Wünscht der Lizenznehmer eine Eillieferung, kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Lizenzgebühr. 6.1 Der Vertragspartner hat dem Anbieter vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner die jeweils vereinbarten Lizenzgebühren halbjährlich im Voraus bis zum 3. Werktag des jeweils angefangenen Lizenzzeitraums zu zahlen. Abweichend davon kön- nen andere Zahlungsmodelle wie Lastschrifteinzug, Zahlung per Kreditkarte oder PayPal vereinbart werden. Eine Kombination der unterschiedlichen Zahlungsarten sowie die Zahlung per Scheck oder Wechsel sind ausgeschlossen.
Lizenzgebühr. Die in der Anlage 1 angeführte Gesamtsumme der Lizenzgebühr (inklusive der Arbeitsplatz-Lizenzen) plus Umsatzsteuer beinhaltet das Entgelt für die bestimmungsgemäße Benutzung der LIZENZPROGRAMME gemäß diesem Vertrag sowie das Benützungsentgelt für die RZL Lizenzstecker, nicht jedoch die Installation und Einschulung. Die Lizenzgebühr ist 14 Tage nach Rechnungslegung abzugsfrei fällig. Die Lizenzgebühr ist bei Vertragsauflösung nicht rückforderbar. Der LIZENZGEBER ist berechtigt, offene Forderungen gegenüber dem LIZENZNEHMER an ein von ihm beauftragtes Inkassobüro weiterzuleiten. Die für ein Inkasso anfallenden Kosten sind in voller Höhe vom LIZENZNEHMER zu tragen.
Lizenzgebühr. 3.1 Die Höhe der für Lizenzierung der Vertragssoftware geschuldeten Vergütung („Lizenzgebühr“) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus der jeweils aktuellen Hersteller-Preisliste.
Lizenzgebühr. Die Lizenzgebühr ergibt sich aus den zugrunde liegenden vertraglichen Unterlagen. Die Lizenzgebühr ist grundsätzlich monatlich im Voraus bis spätestens zum 5. Werktag eines jeden Monats zu bezahlen.
Lizenzgebühr. 3.1. Bis 31.12.2020 gilt ein Pauschalbetrag von 300 Euro brutto als Einführungsangebot vereinbart. Ab 01.01.2021 beträgt die Lizenzgebühr für Berater 69 Euro brutto pro Monat für einen Nutzer (natürliche Person).
Lizenzgebühr. 6.1. Der Kunde bezahlt der GDZH für das Nutzungsrecht die einmalige Lizenzgebühr gemäss Anhang 1. Der Kunde bezahlt Rechnungen der GDZH innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug.
Lizenzgebühr. Xxxxxx, die der Lizenznehmer für die Lizenz direkt oder indirekt (über den autorisierten Partner) an die Firma zu zahlen hat. Die Höhe der Lizenzgebühr orientiert sich an der derzeit geltenden unverbindlichen Preisempfehlung der Firma für die lizenzierte Software, sofern zwischen dem Lizenznehmer und der Firma kein anderer Betrag vereinbart wurde. Die Firma bietet bestimmte Software möglicherweise kostenlos an.
Lizenzgebühr. Die Lizenz zur Nutzung von NFR-Software wird kostenlos erteilt, weshalb der Lizenznehmer nicht verpflichtet ist, an die Firma eine Lizenzgebühr für die Lizenz zur Nutzung der NFR-Software zu entrichten.