Common use of Lohnabrechnung Clause in Contracts

Lohnabrechnung. 7.1 Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Lohnabrech- nungszeitraums eine schriftliche Abrechnung über Lohn, vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen zu erteilen. Diese Abrechnung hat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen. Bei betrieblicher Arbeitszeitregelung nach § 3 Nummer 1.4 sind dem Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung darüber hinaus die im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum auf dem Ausgleichskonto gutgeschriebenen Arbeitsstunden und der dafür einbehaltene Lohn bzw. die auf dem Ausgleichskonto belasteten Arbeitsstunden und der dafür gezahlte Lohn sowie der aktuelle Stand des Ausgleichskontos mitzuteilen. Außerdem ist die Summe der seit Beginn des Ausgleichs- zeitraums gutgeschriebenen Arbeitsstunden auszuweisen.

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Lohnabrechnung. 7.1 Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Lohnabrech- nungszeitraums nungszeitraumes eine schriftliche Abrechnung über Lohn, vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen zu erteilen. Diese Abrechnung hat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen. Bei betrieblicher Arbeitszeitregelung Verteilung der Arbeitszeit nach § 3 Nummer 1.4 sind dem Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung darüber hinaus die im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum auf dem Ausgleichskonto gutgeschriebenen Arbeitsstunden Arbeitsstun- den und der dafür einbehaltene Lohn bzw. die auf dem Ausgleichskonto belasteten Arbeitsstunden und der dafür gezahlte Lohn sowie der aktuelle Stand des Ausgleichskontos mitzuteilen. Außerdem ist die Summe der seit Beginn des Ausgleichs- zeitraums Ausgleichszeitraumes gutgeschriebenen Arbeitsstunden auszuweisen.

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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)

Lohnabrechnung. 7.1 8.1 Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Lohnabrech- nungszeitraums Lohnabrechnungszeitraumes eine schriftliche Abrechnung über Lohn, vermögenswirksame vermögens- wirksame Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen zu erteilen. Diese Abrechnung hat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen. Bei betrieblicher Arbeitszeitregelung nach § 3 Nummer Nr. 1.4 sind dem Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung Lohnab- rechnung darüber hinaus die im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum auf dem Ausgleichskonto Ausgleichs- konto gutgeschriebenen Arbeitsstunden und der dafür einbehaltene Lohn bzw. die auf dem Ausgleichskonto belasteten Arbeitsstunden und der dafür gezahlte Lohn sowie der aktuelle Stand des Ausgleichskontos mitzuteilen. Außerdem ist die Summe der seit Beginn des Ausgleichs- zeitraums Aus- gleichszeitraumes gutgeschriebenen Arbeitsstunden auszuweisen.

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Samples: www.soka-bau.de

Lohnabrechnung. 7.1 1. Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Lohnabrech- nungszeitraums Lohnabrechnungs- zeitraums eine schriftliche Abrechnung über Lohn, vermögenswirksame Leistungen, AltersvorsorgeleistungenAltersvorsorge-Leistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen Zuschlagszahlungen zu erteilen. Diese Die Abrechnung hat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen. Abschlagszahlungen können vereinbart werden. Bei betrieblicher Arbeitszeitregelung einer Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer 1.4 4 Ziff. 2 sind dem Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung darüber hinaus die im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum auf dem Ausgleichskonto gutgeschriebenen seine saldierten und kumulierten Arbeitsstunden und der dafür einbehaltene Lohn bzw. die auf dem Ausgleichskonto belasteten Arbeitsstunden und der dafür gezahlte Lohn sowie der aktuelle Stand des Ausgleichskontos mitzuteilen. Außerdem Im Falle der betrieblichen Arbeitszeitverteilung gem. § 4 Ziff. 3 ist die Summe der seit Beginn des Ausgleichs- zeitraums gutgeschriebenen Arbeitsstunden auszuweisen§ 4 Ziff. 3.3.2 zu beachten.

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Samples: www.zoll.de

Lohnabrechnung. 7.1 Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Lohnabrech- nungszeitraums Lohnabrechnungszeitraumes eine schriftliche Abrechnung über Lohn, vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen zu erteilen. Diese Abrechnung hat spätestens spätes- tens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen. Bei betrieblicher Arbeitszeitregelung Verteilung der Arbeitszeit nach § 3 Nummer Nr. 1.4 sind dem Arbeitnehmer Arbeit- nehmer in der Lohnabrechnung darüber hinaus die im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum Lohnab- rechnungszeitraum auf dem Ausgleichskonto gutgeschriebenen Arbeitsstunden Arbeitsstun- den und der dafür einbehaltene Lohn bzw. die auf dem Ausgleichskonto belasteten be- lasteten Arbeitsstunden und der dafür gezahlte Lohn sowie der aktuelle Stand des Ausgleichskontos mitzuteilen. Außerdem ist die Summe der seit Beginn des Ausgleichs- zeitraums gutgeschriebenen Ausgleichszeitraumes gutge- schriebenen Arbeitsstunden auszuweisen.

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Samples: www.boeckler.de