Lärmschutz. Schalldruckpegel Lp Der Schalldruckpegel ist der zehnfache dekadische Logarithmus des Verhältnisses der Quadrate des Effektivwertes des Schall- druckes p und des Bezugsschalldruckes p0 (20 μPa), ausge- drückt in Dezibel (dB). A-bewerteter Schalldruckpegel LA Der A-bewertete Schalldruckpegel ist der mit der Frequenzbe- wertung A gemessene Schalldruckpegel. Die A-Bewertung stellt eine gewisse Annäherung an die Lautheitsempfindung des Men- schen dar und ist in ÖVE ÖNORM EN 61672-1 festgelegt. Für die Beschreibung der Schallimmissionen wird in der Regel der A- bewertete Schalldruckpegel verwendet. energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq Der energieäquivalente Dauerschallpegel ist eine Einzahlanga- be, die zur Beschreibung von Schallereignissen mit beliebigem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels dient. Der energieäqui- valente Dauerschallpegel wird als jener Schalldruckpegel er- rechnet, der bei dauernder Einwirkung einem beliebigen Ge- räusch energieäquivalent ist. A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpe- Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel ist der mit gel LA,eq A-Bewertung ermittelte energieäquivalente Dauerschallpegel. Bezugszeit Tbez Die Bezugszeit ist der Zeitraum, auf den der Beurteilungspegel bezogen wird. Anpassungswert Lz Der Anpassungswert ist ein Pegelzu- oder -abschlag für be- stimmte Arten von Geräuschquellen. Beurteilungspegel Lr Der Beurteilungspegel ist der auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebi- gen Geräusches, der - wenn nötig - mit Anpassungswerten ver- sehen ist.
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Samples: Umweltverträglichkeitsgutachten
Lärmschutz. Schalldruckpegel Lp Aus Sicht des Lärmschutzes bestehen gegen die Anlage unter Beachtung der unter III Nr. 5 genannten Nebenbestimmung keine Bedenken. Die von der Anlage verursachte Zusatzbe- lastung kann als nicht relevant gemäß TA-Lärm Nr. 3.2.1. eingestuft werden. Die Immissi- onsorte liegen nicht im Einwirkungsbereich der Anlage gemäß N. 2.2 der TA Lärm. Der Schalldruckpegel ist Standort der zehnfache dekadische Logarithmus neuen Anlage befindet sich in der Gemarkung Leuna, auf Flächen des Verhältnisses Baufeldes M, N1 und N2 des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8.2 „Industriestandort Leuna Mitte“. Aufgrund der Quadrate an den umliegenden Immissionsorten bestehenden Vorbelas- tung durch weitere industrielle Anlagen und einer geplanten weiteren industriellen Entwick- lung des Effektivwertes Gebietes wurden im Bebauungsplan für die einzelnen Flächen max. zulässige Emissionskontingente festgesetzt. Dabei fand die gegebene Gemengelage der unmittelbar an das Industriegebiet angrenzenden schutzbedürftigen Wohnbebauungen in Leuna und Spergau Berücksichtigung. Die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) betra- gen laut Bebauungsplan für das Baufeld M tags 65 dB(A)/m² und nachts 55 dB(A)/m², für das Xxxxxxx X0 tags 65 dB(A)/m² und 57 dB(A)/m² nachts und für das Baufeld N2 66 dB(A) am Tag und 62 dB(A) in der Nacht. An benachbarten Betriebsgebäuden innerhalb des Schall- druckes p In- dustriestandortes Leuna gelten die Immissionsrichtwerte von 70 dB(A) am Tag und in der Nacht. Aus den Kontingenten des Bezugsschalldruckes p0 (20 μPa)Bebauungsplanes wurden die max. zulässigen Immissionsanteile für die Zusatzbelastung der Anlage ermittelt. Es ergeben sich für die Zusatzbelastung durch das Vorhaben an den nächstgelegenen Immissionsorten in Leuna Beurteilungspegel von max. 29 dB(A) am Tag und in der Nacht. Es wurde der Nachweis erbracht, ausge- drückt dass die max. zulässigen Immissionsrichtwertanteile des Bebauungsplanes eingehalten werden. Die Zusatzbelastung der Anlage unterschreitet damit die zulässigen Immissionsrichtwerte für die Gesamtbelastung gemäß TA Lärm am Tag und in Dezibel (dBder Nacht sowohl an den Wohn- nutzungen als auch an Immissionsorten auf benachbarten Industriegebietsflächen um min- destens 13 dB(A). A-bewerteter Schalldruckpegel LA Der A-bewertete Schalldruckpegel ist der mit der Frequenzbe- wertung A gemessene SchalldruckpegelDes Weiteren ergaben die durchgeführten schalltechnischen Berechnungen, dass an den umliegenden Immissionsorten die zu erwartenden Spitzenpegel die nach Nr. 6.1 TA Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte für Einzelereignisse einhalten. Die A-Bewertung stellt Betrachtung der Geräusche des An- und Abfahrverkehrs der Anlage auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß TA – Lärm Nr. 7.4 führt zu dem Ergebnis, dass es durch den Betrieb der Anlage nicht zu einer Verdopplung des anlagenbezogenen Verkehrs und damit zu einer Erhöhung der Verkehrslärmbelastung um 3 dB(A) oder mehr kommt und bereits im Indust- riegebiet eine gewisse Annäherung Vermischung des Fahrverkehrs mit dem übrigen Verkehr auftritt. Maßnahmen organisatorischer Art nach Nr. 7.4 der TA Lärm sind damit nicht erforderlich. Die Nebenbestimmungen unter III Nr. 5 dienen der Sicherung des Standes der Lärmminde- rungstechnik und der Umsetzung einer ausreichenden Lärmvorsorge. Mit den festgelegten Anforderungen an den Betrieb der Anlage wird gewährleistet, dass die Lautheitsempfindung des Men- schen dar Vorgaben aus dem Bebauungsplan erfüllt werden und ist in ÖVE ÖNORM EN 61672-1 festgelegt. Für damit die Beschreibung Einhaltung der Schallimmissionen wird in Immissionsrichtwerte ausge- hend von der Regel der A- bewertete Schalldruckpegel verwendet. energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq Der energieäquivalente Dauerschallpegel ist eine Einzahlanga- be, die zur Beschreibung von Schallereignissen mit beliebigem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels dient. Der energieäqui- valente Dauerschallpegel wird als jener Schalldruckpegel er- rechnet, der bei dauernder Einwirkung einem beliebigen Ge- räusch energieäquivalent ist. A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpe- Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel ist der mit gel LA,eq A-Bewertung ermittelte energieäquivalente Dauerschallpegel. Bezugszeit Tbez Die Bezugszeit ist der Zeitraum, auf den der Beurteilungspegel bezogen wird. Anpassungswert Lz Der Anpassungswert ist ein Pegelzu- oder -abschlag für be- stimmte Arten von Geräuschquellen. Beurteilungspegel Lr Der Beurteilungspegel ist der auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebi- gen Geräusches, der - wenn nötig - mit Anpassungswerten ver- sehen gesamten Gewerbe-/Industriegebietsfläche gewährleistet ist.
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Samples: Teilgenehmigungsbescheid
Lärmschutz. Schalldruckpegel Lp Der Schalldruckpegel ist Das betreffende Gelände befindet sich auf einer Teilfläche im Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes Nr. 6 der zehnfache dekadische Logarithmus des Verhältnisses Gemeinde Spergau (heute OT der Quadrate des Effektivwertes des Schall- druckes p und des Bezugsschalldruckes p0 (20 μPaStadt Leuna), ausge- drückt der als „Industrie- gebiet (GI)“ entsprechend der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen ist. Als Betriebszeit für die Anlage wird der durchgehende 24 h- Betrieb beantragt, wobei die An- und Abtransporte zur und von der Anlage antragsgemäß nur werktags zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr erfolgen. Als Immissionsort (IO) entsprechend der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) ist die nächstgelegene Wohnbebauung in Dezibel Spergau, Winkelgasse, zu untersuchen (dBAbstand mehr als 1,2 km). A-bewerteter Schalldruckpegel LA Der A-bewertete Schalldruckpegel ist Dieser IO wurde neben anderen bei der mit Aufstellung des hier zu beachtenden Bebauungsplans Nr. 6 der Frequenzbe- wertung A gemessene Schalldruckpegel. Die A-Bewertung stellt eine gewisse Annäherung an die Lautheitsempfindung des Men- schen dar Gemeinde Spergau (heute Ortsteil der Stadt Leu- na) in der entsprechenden Prognose betrachtet und ist in ÖVE ÖNORM EN 61672-1 festgelegtbei der erfolgten Schallemissionskon- tingentierung berücksichtigt. Für die Beschreibung betroffene Teilfläche des genannten Bebauungsplans wurde für die Tagzeit keine Begrenzung festgesetzt. Nachts ist ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 63 dB(A)/m² einzuhalten. Die bestimmenden Schallquellen der Schallimmissionen beantragten Anlage bilden der Transport (max. 4 LKW- Transporte/d), der innerbetriebliche Transport mit Gabelstaplern sowie Rührer und Pumpen. Die von der beantragten Anlage ausgehenden zu erwartenden Schallimmissio- nen wurden im Bericht des Ingenieurbüros für Bauphysik Xxxxxxx (Projektnummer: 2011- GIP-104 vom 16.02.2011) untersucht. Ausgehend von den Schallleistungspegeln der eingesetzten Aggregate wurde eine Aus- breitungsrechnung entsprechend der TA Lärm vorgenommen (detaillierte Prognose gemäß Anhang A.2.3). Im Ergebnis zeigt sich, dass für die Zusatzbelastung der Immissionsort deutlich außerhalb des Einwirkungsbereiches der Anlage liegt. Auch der für das Baufeld nachts zulässige flächenbezogene Schallleistungspegel wird in erheblich unterschritten. Durch kurzzeitige Geräuschspitzen und durch tieffrequente Geräusche sind beim Betrieb entsprechend dem Stand der Regel der A- bewertete Schalldruckpegel verwendet. energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq Der energieäquivalente Dauerschallpegel ist eine Einzahlanga- be, die zur Beschreibung von Schallereignissen mit beliebigem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels dientTechnik keine Belästigungen zu erwarten. Der energieäqui- valente Dauerschallpegel wird als jener Schalldruckpegel er- rechnet, anlagenbezo- gene Fahrzeugverkehr außerhalb des Betriebsgeländes erfolgt innerhalb des 500 m- Bereichs von der Anlage (Nr. 7.4 TA Lärm) ausschließlich im Industriegebiet und nach dem Verlassen dieses Bereiches erfolgt unmittelbar eine vollständige Vermischung mit dem öf- fentlichen Verkehr auf der B 91. Nach § 5 Abs. 1 Xx. 0 XXxXxxX i.V.m. Nr. 2.5 und Nr. 3.1 b) TA Lärm sind die Errichtung und der Betrieb der Anlage zur Herstellung von Harnstofflösungen entsprechend dem Stand der Schallminderungstechnik durchzuführen. Auch hinsichtlich von Licht- und Erschütterungsemissionen gehen bei dauernder Einwirkung einem beliebigen Ge- räusch energieäquivalent ist. A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpe- Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel ist antragsgemäßer Er- richtung und dem entsprechenden Betrieb keine erheblichen Belästigungen im Sinne des BImSchG von der mit gel LA,eq A-Bewertung ermittelte energieäquivalente Dauerschallpegel. Bezugszeit Tbez Die Bezugszeit ist der Zeitraum, auf den der Beurteilungspegel bezogen wird. Anpassungswert Lz Der Anpassungswert ist ein Pegelzu- oder -abschlag für be- stimmte Arten von Geräuschquellen. Beurteilungspegel Lr Der Beurteilungspegel ist der auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebi- gen Geräusches, der - wenn nötig - mit Anpassungswerten ver- sehen istAnlage aus.
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Samples: Genehmigungsbescheid
Lärmschutz. Schalldruckpegel Lp Wenn durch die Planung Lärmkonflikte hervorgerufen werden oder eine beste- hende Konfliktlage überplant wird, sind im Rahmen der Abwägung Maßnahmen zur Lösung oder Minimierung der Problematik zu prüfen. Der Schalldruckpegel Berliner Leitfaden "Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung" gibt hierzu folgende Prüf- kaskade vor: Nach dem Trennungsgrundsatz sind Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen insbesondere auf Wohngebiete so weit wie möglich vermieden werden. Allerdings ist der zehnfache dekadische Logarithmus Trennungsgrundsatz nur eine von zahlreichen Vorgaben, die bei der Bauleitplanung zu beachten sind. Demgemäß wird der Trennungsgrundsatz insbesondere durch das Gebot des Verhältnisses sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, den Vorrang der Quadrate Innenentwicklung, das städte- bauliche und soziale Ziel der räumlichen Nähe und Einheit von Wohnen, Arbeit und Freizeit sowie das Ziel der Verkehrsvermeidung relativiert. Ziel des Effektivwertes Bebauungsplans ist es, die Flächen im Geltungsbereich neu zu ordnen und die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung von Vorhaben mit ty- pischen Nutzungen eines urbanen Gebiets entsprechend dem Grundsatz der Innentwicklung aus § 1a Abs. 2 BauGB zu schaffen. Eine rein gewerbliche Nut- zung der Flächen im Sinne des Schall- druckes p Trennungsgrundsatzes scheidet an diesem Standort aus, da die Flächen auf Grund ihrer Lagegunst und in Verbindung mit dem dringenden Wohnungsbedarf im Land Berlin für eine anteilige Wohnnut- zung prädestiniert sind. Zur Förderung einer verträglichen Nutzung soll dem Trennungsgrundsatz insbe- sondere durch die straßenbegleitenden Gebäuderiegel entlang der Gutenberg- straße, der Xxxxxxxxx-Xxxx-Straße und zu Teilen der Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße Rechnung getragen werden. Diese Gebäude schirmen das neue Wohnquartier gegenüber bestehenden Gewerbebetrieben ab. Unter anderem wird in Teilbe- reichen des MU1 und des Bezugsschalldruckes p0 (20 μPa)MU2 entlang der Gutenbergstraße für den Bereich der geplanten Riegelbebauung die Wohnnutzung aufgrund der prognostizierten Im- missionsbelastungen ausgeschlossen. Zusammenfassend ist festzuhalten, ausge- drückt in Dezibel (dB)dass eine städtebaulich gewünschte und verträgliche Entwicklung der Fläche unter vollständiger Berücksichtigung des Trennungsgrundsatzes nicht möglich ist. A-bewerteter Schalldruckpegel LA Der A-bewertete Schalldruckpegel ist Daher soll der Immissionsschutz und damit gesunde Wohn- und Arbeitsver- hältnisse durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Eine weitere Abschirmung der empfindlichen Nutzungen erfolgt durch Festset- zungen innerhalb des Plangebiets. Innerhalb des geplanten urbanen Gebiets MU1 und MU2 sollen Gebäude mit der Frequenzbe- wertung A gemessene Schalldruckpegel. Die A-Bewertung stellt eine gewisse Annäherung an die Lautheitsempfindung des Men- schen dar und ist in ÖVE ÖNORM EN 61672-1 festgelegt. Für die Beschreibung der Schallimmissionen wird in der Regel der A- bewertete Schalldruckpegel verwendet. energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq Der energieäquivalente Dauerschallpegel ist eine Einzahlanga- beeiner Kubatur errichtet werden, die zur Beschreibung eine ab- schirmende Wirkung gegenüber dem von Schallereignissen mit beliebigem zeitlichen Verlauf außerhalb des Schalldruckpegels dientPlangebiets eingetra- genen Gewerbelärm für die dahinterliegenden geplanten gemischten, im Schwerpunkt aber wohnbaulichen, Nutzungen ermöglicht. Der energieäqui- valente Dauerschallpegel wird als jener Schalldruckpegel er- rechnet, der bei dauernder Einwirkung einem beliebigen Ge- räusch energieäquivalent ist. A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpe- Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel ist der mit gel LA,eq A-Bewertung ermittelte energieäquivalente Dauerschallpegel. Bezugszeit Tbez Die Bezugszeit ist der Zeitraum, auf weitere Schutz vor den der Beurteilungspegel bezogen wird. Anpassungswert Lz Der Anpassungswert ist ein Pegelzu- oder -abschlag für be- stimmte Arten von Geräuschquellen. Beurteilungspegel Lr Der Beurteilungspegel ist der auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebi- gen Geräusches, der - wenn nötig - mit Anpassungswerten ver- sehen istSchallemissionen soll durch passive Schallschutzmaßnahmen erfolgen.
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Samples: Bebauungsplan
Lärmschutz. Schalldruckpegel Lp Der Schalldruckpegel 5.3.1 Die Beurteilungspegel der von allen Anlagen einschließlich des Fahrverkehrs auf dem Betriebsgelände ausgehenden Geräusche dürfen die folgenden, reduzierten Immissionsrichtwertanteile nicht überschreiten:
1 / Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 580/15 der Gemarkung Biburg 47,0 39,5
2 / Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 544/3 der Gemarkung Biburg 46,4 38,9 Die Lage der Immissionsorte ist der zehnfache dekadische Logarithmus des Verhältnisses der Quadrate des Effektivwertes des Schall- druckes p und des Bezugsschalldruckes p0 (20 μPa), ausge- drückt in Dezibel (dB). A-bewerteter Schalldruckpegel LA Der A-bewertete Schalldruckpegel ist der mit der Frequenzbe- wertung A gemessene Schalldruckpegel. Die A-Bewertung stellt eine gewisse Annäherung an die Lautheitsempfindung des Men- schen dar und ist in ÖVE ÖNORM EN 61672-1 festgelegt. Für die Beschreibung der Schallimmissionen wird dem Umgebungslageplan in der Regel Anlage zu diesem Bescheid ersichtlich.
5.3.2 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte der A- bewertete Schalldruckpegel verwendetNr. energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq Der energieäquivalente Dauerschallpegel 6.1 der TA Lärm während des Tages um nicht mehr als 30 dB(A) und während der Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Kurzzeitig auftretende Maximalpegel dürfen demnach folgende Werte nicht überschreiten: Immisionsort Nr. Maximalpegel LFmax in dB(A)
5.3.3 Die Nachtzeit beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
5.3.4 Die Anlieferung und der Abtransport sowie die Verladung von Materialien ist eine Einzahlanga- be, die zur Beschreibung von Schallereignissen mit beliebigem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels dient. Der energieäqui- valente Dauerschallpegel wird als jener Schalldruckpegel er- rechnet, der bei dauernder Einwirkung einem beliebigen Ge- räusch energieäquivalent ist. A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpe- Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel ist der mit gel LA,eq A-Bewertung ermittelte energieäquivalente Dauerschallpegel. Bezugszeit Tbez Die Bezugszeit ist der Zeitraum, werktags auf den Tagzeitraum zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr zu beschränken. An Sonn- und Feiertagen ist betrieblich bedingter Lieferverkehr sowie der Beurteilungspegel bezogen wirdBetrieb der Aufbereitungsanlagen (Wäsche) nicht gestattet. Anpassungswert Lz Ausgenommen hiervon sind betrieblich bedingte Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie der Betrieb der Bodenluftabsaugung, soweit erforderlich.
5.3.5 Die zeitweise im Bereich des Baustofflagers zum Einsatz kommende Brech- und Klassieranlage darf während des Tages außerhalb der Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (x. Xxxxxx 6.5 der TA Lärm) – also lediglich im Zeitraum zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr – für maximal 13 Stunden betrieben werden.
5.3.6 Der Anpassungswert ist ein Pegelzu- oder -abschlag Halleninnenpegel darf bei Volllastbetrieb der Anlagen im Bereich schallabstrahlender Außenhautelemente einen Wert von 90 dB(A) nicht überschreiten.
5.3.7 Die Hallentore sind bei Betrieb der Aufbereitungsanlage geschlossen zu halten.
5.3.8 Bei den Freianlagen sind die folgenden, für be- stimmte Arten von Geräuschquellen. Beurteilungspegel Lr Der Beurteilungspegel ist die Immissionsorte wirksamen Schallleistungspegel und Einwirkzeiten einzuhalten: Brech- und Klassieranlage im Baustofflager 115 13 h -- Radlager im Bereich Wäsche und Lagerhallen 108 10 h 1 h Materialaufgabe und Rollensieb vor Wäsche 108 10 h 1 h Abluftkamin der auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebi- gen Geräusches, Aufbereitungsanlage 90 16 h 1 h Radlager im Bereich Baustoff- /Separationslager 108 10 h -- Bodenluftabsaugung zwischen den Lagerhallen 90 16 h 1 h
1) innerhalb der - wenn nötig - mit Anpassungswerten ver- sehen ist.ungünstigsten vollen Nachtstunde
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Samples: Genehmigungsbescheid
Lärmschutz. Schalldruckpegel Lp Der Schalldruckpegel Nach § 1 Abs. 5 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. An das Plangebiet grenzt im Osten und Süden ein reines Wohngebiet und im Westen ein Mischgebiet an. Die Vorhabenträgerin hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Geräuschimmissionen, die durch den Gesamtbetrieb des geplanten Lebensmittelmarktes an den nächst gelegenen Wohngebäuden verursacht werden, untersuchen und ggf. erforderliche Schallschutzmaß nah- men ermitteln soll. Das Gutachten (3) ist der zehnfache dekadische Logarithmus Begründung als Anlage 2 beigefügt. Wie aus dieser Geräuschimmissions-Prognose ersichtlich ist, wird lediglich an einem Im- missionsmesspunkt (IP I > südlich Schragmüllerstraße) der Geräuschimmissions-Richtwert für ein reines Wohngebiet von tagsüber 50 dB(A) um 2 dB(A) überschritten werden. Diese Überschreitung ist für das menschliche Gehör jedoch nicht wahrnehmbar. An den anderen gemessenen Immissionsorten wird der Richtwert für reine Wohngebiete bei Durchführung folgender Maßnahmen nicht überschritten:
1. Sämtliche Anlieferungs- und Verladetätigkeiten dürfen nicht während des Verhältnisses Nachtzeit- raumes von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie nicht während der Quadrate des Effektivwertes des Schall- druckes p Ruhezeiten von 6.00 bis 7.00 Uhr und des Bezugsschalldruckes p0 (20 μPa), ausge- drückt in Dezibel (dB). A-bewerteter Schalldruckpegel LA Der A-bewertete Schalldruckpegel ist der mit der Frequenzbe- wertung A gemessene Schalldruckpegel20.00 – 22.00 Uhr erfolgen
2. Die A-Bewertung stellt eine gewisse Annäherung Warenanlieferung im Bereich der Verladerampe wird vollständig eingehaust.
3. 9 PKW- Stellplätze an die Lautheitsempfindung des Men- schen dar der Süd/Ost Grenze (an der Schragmüllerstraße) werden als Per- sonalparkplätze ausgewiesen und ist in ÖVE ÖNORM EN 61672-1 festgelegtgekennzeichnet.
4. Für die Beschreibung der Schallimmissionen wird in der Regel der A- bewertete Schalldruckpegel verwendetKühlaggregate im überdachten Be- und Entladebereich dürfen einen Schallleistungspe- gel von Lw= 75 dB(A) nicht überschreiten und keine auffälligen Einzeltöne gem. energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq Der energieäquivalente Dauerschallpegel ist eine Einzahlanga- be, die zur Beschreibung von Schallereignissen mit beliebigem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels dientRicht- linie VDI 2058 im Geräuschspektrum enthalten.
5. Der energieäqui- valente Dauerschallpegel gesamte von Kunden mit Einkaufswagen befahrene Bereich wird als jener Schalldruckpegel er- rechnetmit einem ebenen Fahrbahnbelag versehen, um Körperschallgeräusche zu vermeiden. Die Parkplätze sind hiervon ausgenommen.
6. Im Außenbereich des Betriebsgeländes werden keine Lautsprecheranlagen oder Telefon- rufanlagen betrieben. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird daher eine entsprechende textliche Festset- zung mit Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauO NW) aufgenommen. Anzumerken ist, dass das o.g. Gutachten auf einer Zahl der bei dauernder Einwirkung einem beliebigen Ge- räusch energieäquivalent istStellplätze von ca. A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpe- Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel ist der mit gel LA,eq A-Bewertung ermittelte energieäquivalente Dauerschallpegel100 basiert. Bezugszeit Tbez Die Bezugszeit ist der ZeitraumNach Erarbeitung des Gutachtens wurde die Stellplatzzahl auf 90 reduziert, auf den der Beurteilungspegel bezogen wird. Anpassungswert Lz Der Anpassungswert ist ein Pegelzu- oder -abschlag für be- stimmte Arten von Geräuschquellen. Beurteilungspegel Lr Der Beurteilungspegel ist der was sich positiv auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebi- gen Geräusches, der - wenn nötig - mit Anpassungswerten ver- sehen istGeräuschsituation auswirkt.
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Samples: Durchführungsvertrag
Lärmschutz. Schalldruckpegel Lp Der Schalldruckpegel Vorhabenstandort befindet sich in einem Gewerbe- und Industriegebiet der Gemeinde Vahldorf. Die Betrachtung der lärmseitigen Auswirkungen des Vorhabens zur Tag- und Nachtzeit erfolgte in der Geräuschprognose der Lücking & Härtel GmbH (Bericht 0538-G- 01-06.12.2017/1, 06.12.2017) für die Geräuschsituationen im bestimmungsgemäßen Be- triebszustand und für die Geräuschsituation im Notfallbetrieb mit Gasfackel. Weiterhin wurden in der Prognose die Ernte für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) und die Gär- restausbringung für den kritischeren Nachtzeitraum schalltechnisch untersucht. Die vorgelegte Geräuschprognose ist nachvollziehbar und übersichtlich gestaltet. An den am stärksten von Geräuschen betroffenen Wohnhäusern in der zehnfache dekadische Logarithmus des Verhältnisses der Quadrate des Effektivwertes des Schall- druckes p Gartenstraße und des Bezugsschalldruckes p0 (20 μPa), ausge- drückt in Dezibel (dBim Müh- lenweg von Vahldorf gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete mit tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) gemäß TA Lärm Nr. 6.1 e). A-bewerteter Schalldruckpegel LA Der A-bewertete Schalldruckpegel Am maßgeblichen Immissions- ort „Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 00“ ist während des Tagzeitraumes in allen untersuchten Be- triebszuständen eine sehr deutliche Unterschreitung des Immissionsrichtwertes von 55 dB(A) um mindestens 10 dB(A) zu erwarten. Zur Nachtzeit liegen die Geräuschimmissionen des bestimmungsgemäßen Betriebs ohne Ernte und Gärrestausbringung sowie der Notfallbetrieb mit Fackel mindestens 6 dB(A) un- ter dem geltenden Immissionsrichtwert von 40 dB(A). In Hinblick auf TA Lärm Nummer 3.2.1 konnte bei der Frequenzbe- wertung A gemessene Schalldruckpegelvorliegenden Richtwertunterschrei- tung von mindestens 6 dB(A) auf eine Bestimmung der Vorbelastung verzichtet werden. Die A-Bewertung stellt eine gewisse Annäherung Ernte und die Gärrestausbringung erfolgen nur ausnahmsweise bei Vorliegen beson- derer Witterungsverhältnisse zur Nachtzeit und treten im Sinne der TA Lärm erfahrungs- gemäß nur selten auf. Die für diese Vorgänge anzusetzenden Geräuschemissionen erhö- hen den Immissionswert um höchstens 4 dB(A) und bleiben somit sehr deutlich unter dem gemäß TA Lärm Nr. 6.3 für seltene Ereignisse heranzuziehenden Nachtrichtwert von 55 dB(A). Zur Sicherung des Standes der Lärmminderungstechnik und einer ausreichenden Lärm- vorsorge besteht die Notwendigkeit, die in der schalltechnischen Untersuchung für die technischen Hauptschallquellen zu Grunde gelegten Emissionskenndaten als Kontrollwerte in Form nicht zu überschreitender Schallleistungspegel festzusetzen, schädliche Umwelt- einwirkungen durch tieffrequente Geräusche auszuschließen und die Geräuschimmission am maßgeblichen Immissionsort, dem Wohnhaus „Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 00“, nach Inbe- triebnahme der Anlage messen zu lassen. Eine Festlegung von einzuhaltenden Immissionswerten erfolgt nicht, da diese im Ergebnis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.02.2013 (BVerwG 7 C 22.11) untaug- lich sind, die Funktion von Kontrollwerten zu erfüllen. Der anlagenbezogene Verkehr ist über die bestehenden Gewerbegebietsstraßen unkritisch an die Lautheitsempfindung des Men- schen dar und ist in ÖVE ÖNORM EN 61672-1 festgelegtXxxxxxxxxxxx 00 angebunden. Für die Beschreibung Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass organisatorische Maßnahmen im Sinne von Nr. 7.4 der Schallimmissionen wird in der Regel der A- bewertete Schalldruckpegel verwendet. energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq Der energieäquivalente Dauerschallpegel ist TA Lärm für den auf öffentlichen Verkehrswegen ablaufenden anlagenbezogenen Verkehr nicht erforderlich werden, weil eine Einzahlanga- be, die zur Beschreibung von Schallereignissen Vermischung mit beliebigem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels dient. Der energieäqui- valente Dauerschallpegel wird als jener Schalldruckpegel er- rechnet, der bei dauernder Einwirkung einem beliebigen Ge- räusch energieäquivalent dem übrigen Verkehr gegeben ist. A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpe- Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel ist der mit gel LA,eq A-Bewertung ermittelte energieäquivalente Dauerschallpegel. Bezugszeit Tbez Die Bezugszeit ist der ZeitraumAndere physikalische Umweltfaktoren (Erschütterungen, auf den der Beurteilungspegel bezogen wird. Anpassungswert Lz Der Anpassungswert ist ein Pegelzu- oder -abschlag Licht, elektromagnetische Xxxxxx) besitzen für be- stimmte Arten von Geräuschquellen. Beurteilungspegel Lr Der Beurteilungspegel ist der auf die Bezugszeit bezogene A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel eines beliebi- gen Geräusches, der - wenn nötig - mit Anpassungswerten ver- sehen istBeurteilung des Vorhabens am gewerblich vorgeprägten Standort keine Relevanz.
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Samples: Genehmigungsbescheid