Manager Musterklauseln

Manager. Die Gesellschaft hat Universal-Investment Ireland Fund Management Limited (firmierend unter Universal-Investment Ireland) (der „Manager“) auf der Grundlage einer Managementvereinbarung vom 22. Dezember 1994 (in ihrer jeweils gültigen Fassung) als Verantwortlichen bestellt für das gesamte Management und die Verwaltung der Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich des Portfoliomanagements und der Bewertung des Gesellschaftsvermögens. Allerdings übertrug der Manager in Übereinstimmung mit der Managementvereinbarung einige seiner Aufgaben an die jeweiligen Investmentmanager, die Vertriebsstellen und die Register- und Transferstelle (für weitere Details siehe Anhang I und die jeweiligen Verkaufsprospektergänzungen). Der Manager wurde am 8. August 1994 in Irland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Eintragungsnummer 220548 gemäß dem Gesetz gegründet. Er hat ein genehmigtes Aktienkapital von 600.000 EUR, unterteilt in 1.200.000 Aktien zu je 0,50 EUR. Zum Datum dieses Dokuments sind 1.200.000 Fondsanteile zu je 0,50 EUR ausgegeben, die voll eingezahlt sind und sich im Besitz der Universal-Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH befinden und auf ihren Namen oder dem der von ihr benannten Personen eingetragen sind. Der Manager agiert auch als Manager des OGAW-Umbrellafonds Metzler Premier Funds p.l.c. Überdies agiert er als Manager des Metzler Opportunities Trust und des Metzler Global Investments Trust, beide unter einem OGAW-Umbrella strukturierte Unit- Trusts, sowie der Metzler Fund Solutions public limited company, ein QIAIF Umbrellafonds (Qualifiying Investor Alternative Investment Fund – Alternativer Investmentfonds für qualifizierte Anleger), ebenfalls als Umbrella strukturiert und sowie des Metzler Universal Trust, ein unter einem QIAIF-Umbrella strukturierter Unit-Trust. Der Sekretär (Gesellschaftssekretär) des Managers ist Xxxxxx Xxxxx. Die Verwaltungsratsmitglieder des Managers sind im Einzelnen: Xxxxxx Xxxxx (Einzelheiten zur Person siehe Abschnitt 3A im Zusammenhang mit den Verwaltungsratsmitgliedern der Gesellschaft). Xxxxx Xxxxx (Einzelheiten zur Person siehe Abschnitt 3A im Zusammenhang mit den Verwaltungsratsmitgliedern der Gesellschaft). Xxxxxx Xxxxx (Einzelheiten zur Person siehe Abschnitt 3A im Zusammenhang mit den Verwaltungsratsmitgliedern der Gesellschaft). Deirdre Yaghootfam (Einzelheiten zur Person siehe Abschnitt 3A im Zusammenhang mit den Verwaltungsratsmitgliedern der Gesellschaft). Xxx Xxxx: Xxx Xxxx ist seit Juni ...
Manager. Die operative Tätigkeit der Gesellschaft wird auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags („Ma- nagementvertrag") durch die Deutsche Bildung AG wahrgenommen (siehe zum Managementvertrag Abschnitt XI.4.). Die Organe der Deutsche Bildung AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie ggf. in Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat geregelt. a) Vorstand Gegenwärtige Mitglieder Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx (*6. November 1970), wohnhaft in Berlin, deutscher Staatsangehöriger Gesellschaft Funktion Von - bis Xxxx Xxxxxxx (*30. Mai 1973), wohnhaft in Gelnhausen, deutsche Staatsangehörige Xxxxxxx Xxxxxxxx (*10. Februar 1975), wohnhaft in Kronberg im Taunus, deutscher Staatsangehöriger b) Aufsichtsrat Name Haupttätigkeiten außerhalb der Deutsche Bildung AG

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  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Empfänger Die Rechtsperson, an die das Gut nach dem Verkehrsvertrag oder aufgrund wirksamer Weisung des Auftraggebers oder eines sonstigen Verfügungsberechtigten abzuliefern ist.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Incident-Response-Management Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen

  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).