Mehrfachversicherung. Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvor- schriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung, vdmv.de