Mehrkosten durch Technologiefortschritt. a) Der Versicherer ersetzt die in Folge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- fung der Sache in derselben Art und Güte in folge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
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Mehrkosten durch Technologiefortschritt. a) Der Versicherer ersetzt die in Folge infolge eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für Mehrkosten, die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachendadurch entstehen, wenn die dass eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- fung der Wiederbeschaffung versicherter Sache in derselben Art und Güte in folge infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der BetragWert, der für ein Ersatzgut aufzuwenden istErsatzgut, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
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Mehrkosten durch Technologiefortschritt. a) Der Versicherer ersetzt die in Folge infolge eines Versicherungsfalls Versicherungs- falles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen versicher- ter Sachen, wenn die deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- fung der Sache Wie- derbeschaffung in derselben Art und Güte in folge infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich unwirt- schaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in be troffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.
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Mehrkosten durch Technologiefortschritt. a) Der Versicherer ersetzt die in Folge infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich Versicherungsfalles tatsäch- lich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Wie- derherstellung versicherter Sachen, wenn die deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- fung der Sache Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte in folge Technologiefortschritts infolge Techno- logiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
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Mehrkosten durch Technologiefortschritt. a) Der Versicherer ersetzt die in Folge infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung Wie- derherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- fung Wiederbeschaffung der Sache in derselben Art und Güte in folge infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das dass der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommtnahekommt.
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