Messeinrichtungen. 1.1. Das vom Versorger an den Kunden gelieferte Gas wird durch die Messeinrichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers erfasst, sofern der Kunde nicht selbst einen anderen Messstellenbetreiber mit dem Mess- stellenbetrieb beauftragt hat. 1.2. Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen oder Störungen von Messeinrichtungen dem Messstellenbetreiber und dem Versorger unverzüglich mitzuteilen. 1.3. Der Versorger ist berechtigt, neben dem Messstellenbetreiber auf eigene Kosten an der Entnahmestelle eigene Messeinrichtungen einzubauen und zu betreiben, insbesondere eigene Messungen vorzunehmen.
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Samples: Sondervertrag Gasfix, Sondervertrag Gasfix
Messeinrichtungen. 1.1. 1.1 Das vom Versorger an den Kunden gelieferte Gas wird durch die Messeinrichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers erfasst, sofern der Kunde nicht selbst einen anderen Messstellenbetreiber mit dem Mess- stellenbetrieb Messstellenbetrieb beauftragt hat.
1.2. 1.2 Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen oder Störungen von Messeinrichtungen dem Messstellenbetreiber und dem Versorger unverzüglich mitzuteilen.
1.3. 1.3 Der Versorger ist berechtigt, neben dem Messstellenbetreiber auf eigene Kosten an der Entnahmestelle eigene Messeinrichtungen einzubauen und zu betreiben, insbesondere eigene Messungen vorzunehmen.
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Samples: Gasliefervertrag
Messeinrichtungen. 1.1. 1.1 Das vom Versorger an den Kunden gelieferte Gas wird durch die Messeinrichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers erfasst, sofern der Kunde nicht selbst einen anderen Messstellenbetreiber Messstellen- betreiber mit dem Mess- stellenbetrieb Messstellenbetrieb beauftragt hat.
1.2. 1.2 Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen oder Störungen von Messeinrichtungen dem Messstellenbetreiber und dem Versorger unverzüglich mitzuteilen.
1.3. 1.3 Der Versorger ist berechtigt, neben dem Messstellenbetreiber auf eigene Kosten an der Entnahmestelle Verbrauchsstelle eigene Messeinrichtungen einzubauen und zu betreiben, insbesondere eigene Messungen vorzunehmen.
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Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen