Common use of Messung Clause in Contracts

Messung. (1) Die Menge der gelieferten elektrischen Energie wird durch Messein- richtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtun- gen wird vom Messstellenbetreiber, 24/7 oder auf Verlangen der 24/7 oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder sind sie fehlerhaft, so kann die 24/7 den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemesse- ner Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. (2) Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der 24/7, des Messstellenbetreibers oder des Netz- betreibers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Messung. (1) Die Menge der gelieferten elektrischen Energie wird durch Messein- richtungen Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, 24/7 oder auf Verlangen der 24/7 oder des Messstellenbetreibers Messstellen- betreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Kunde kann einer Selbstablesung Se bstab- lesung im Einzelfall widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder sind zeigen sie fehlerhaftfehlerhaft an, so kann die 24/7 den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemesse- ner angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe Dasse be gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. (2) Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen ver- sehenen Beauftragten der 24/7, des Messstellenbetreibers oder des Netz- betreibers Netzbetreibers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen Messein- richtungen zugänglich sind.

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Samples: Stromliefervertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Messung. (1) Die Menge der des gelieferten elektrischen Energie Gases wird durch Messein- richtungen Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) des zuständigen Messstellenbetreibers Messstellen- betreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen wird vom MessstellenbetreiberMessstellenbe- treiber, 24/7 oder auf Verlangen der 24/7 oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Kunde kann einer Selbstablesung Se bstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen Messeinrichtun- gen nicht abgelesen werden oder sind zeigen sie fehlerhaftfehlerhaft an, so kann die 24/7 den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemesse- ner angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe Dasse be gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte verein- barte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. (2) Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen ver- sehenen Beauftragten der 24/7, des Messstellenbetreibers oder des Netz- betreibers Netzbetreibers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung Mittei- lung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens mindes- tens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: Gasliefervertrag

Messung. (1) Die Menge der gelieferten elektrischen Energie wird durch Messein- richtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtun- gen Messeinrich- tungen wird vom Messstellenbetreiber, 24/7 oder auf Verlangen der 24/7 oder des Messstellenbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder sind sie fehlerhaft, so kann die 24/7 den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer vergleichba- rer Kunden unter angemesse- ner angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse Verhältnis- se schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. (2) Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis Aus- weis versehenen Beauftragten der 24/7, des Messstellenbetreibers oder des Netz- betreibers Netzbetreibers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung Benachrich- tigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: Stromliefervertrag

Messung. (1) Die Menge der gelieferten elektrischen Energie wird durch Messein- richtungen Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, 24/7 oder auf Verlangen der 24/7 oder des Messstellenbetreibers Messstellen- betreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Kunde kann einer Selbstablesung Se bstab- lesung im Einzelfall widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder sind zeigen sie fehlerhaftfehlerhaft an, so kann die 24/7 den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemesse- ner angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe Dasse be gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. (2) Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der 24/7, des Messstellenbetreibers oder des Netz- betreibers Netzbetrei- bers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen Messein- richtungen zugänglich sind.

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Samples: Stromliefervertrag