Methoden Musterklauseln

Methoden. Als Counselor der Fachrichtung Supervision unterstütze ich den Beratungsprozess überwiegend mit Methoden aus der Gestalt- und Systemischen Therapie. Dabei motiviert mich meine Freude an Abwechslung und Innovation, verschiedene Methoden situationsspezifisch anzuwenden. Ich entscheide im jeweiligen situativen Kontext intuitiv und flexibel, welche Methode ich jeweils anbiete. Methodenunabhängig sind für meine Arbeit grundsätzlich folgende Prinzipien handlungsleitend: ▪ „Entschleunigung“ (Systematische Verringerung von (empfundenen) Zeitdruck durch bewusstes und verbalisiertes „sich Zeit nehmen“ mit den Beteiligten als erster Teil der Lösung.) ▪ „adäquate Komplexitätsfocussierung, -erweiterung und –reduktion“ (frei nach Xxxxxxxx Xx Xxxxxxx: „Wenn wir uns darauf einigen können, dass es nicht einfach aber auch nicht komplex ist, dann ist dies eine gute Voraussetzung für unsere Arbeit.“ (sinngemäßes Zitat von Xxxxxxxx Xx Xxxxxxx auf der BVPPT-Tagung im November 2005 in Stenden)) Im dargestellten Prozess nutzte ich konkret folgende Methoden: ▪ Blitzlicht zu Beginn und zum Ende einer jeden Sitzung (Ritualpflege) ▪ lineare und zirkuläre Fragen ▪ Problemanalyse / -kartographie ▪ Erfolgsturm / Misserfolgsturm ▪ Aktivierung der analogen Seite des Gehirns (passendes Verkehrschild für meine BR-Arbeit, passendes Verkehrsschild für meine Wahrnehmung der BR-Arbeit meiner Teamkollegin; Phantasiereise (Stressreduzierung) mit anschließendem Malen) ▪ Projektive Counselingmethoden (Rollenspiel, Aufstellung) ▪ Counselor als Modell – Stuhlwechsel bei Rollentausch (Counselor – Seminartrainerin) Von September 2006 bis August 2007 fanden regelmäßig einmal im Monat, insgesamt zwölf, Counselingsitzungen (1,5h – 2h) statt, an denen in der Regel alle drei Mitglieder des BR-Vorsitzes teilnahmen. Der Prozess begann mit dem beschriebenen Kontraktgespräch zur „Auftragsklärung“, die jedoch nach diesem ersten Kontakt noch nicht beendet war. So wurde in der zweiten Sitzung der Teilnehmerinnenkreis erweitert durch Teilnahme der zweiten Stellvertreterin am Counseling. Nachdem am Ende der zweiten Sitzung die Vorsitzende unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ein „großes Fass“ aufmachte, dessen professionelle „Schließung“ kurz vor Schluss der Sitzung mich viel Energie kostete, vereinbarten wir, dass zu Beginn einer jeden Stunde alle dann schon vorhandenen, sichtbaren Themen „auf den Tisch kommen“ und wir gemeinsam Bearbeitungs-Prioritäten festlegen. Es erwies sich in der Arbeit mit diesem BR-...
Methoden. Die R+V arbeitet bei der Nachhaltigkeitsanalyse mit externen ESG-Datenanbietern zusammen, die der R+V ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsdaten zur Verfügung stellen. Dieser Datenpool, ergänzt um eigene Erhebungen, bildet die Basis eines automatisierten Prüfverfahrens, mittels dessen das Portfoliomanagement der R+V den Grad der ESG- Konformität jeder Einzelinvestition bestimmen kann. Mit einem internen ESG-Prüfprozess, der Beachtung von ESG- Themen in Due Diligence Prozessen und einem Monitoring wird die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und -vorgaben sichergestellt.
Methoden. Die Vertragsparteien kommen überein, zusammenarbeiten in Form von technischer und finanzieller Hilfe, Studien, Aus­ bildung, Maßnahmen zum Austausch von Informationen und Fachwissen, Tagungen, Seminaren und Forschungsprojek­ ten oder in jeder anderen Form, die von den Vertragsparteien je nach dem Bereich der Zusammenarbeit, den verfolgten Zielen und den zur Verfügung stehenden Mitteln gemäß den für diese Zusammenarbeit geltenden Normen und Vorschrif­ ten vereinbart wird. Alle an der Zusammenarbeit beteiligten Stellen sind zu einer transparenten und verantwortungsbe­ wussten Mittelbewirtschaftung verpflichtet.
Methoden. Mit Start des Baubeginns wird zur jährlichen Bewertung, Messung und Überwachung der ökologischen Maßnahmen das Scoring-Tool des „ESG-Circle of Real Estate“ („ECORE“) verwendet. Das Scoring bildet über die ESG-Themen hinaus auch die erforderlichen Taxonomie-Kriterien des Pariser Klimaschutzabkommens und des EU- Green-Deal ab. Stakeholder können anhand eines Prozentwertes von null bis 100 erkennen, wie gut eine Immobilie bzw. ein Portfolio die Klima-Ziele und ESG-Kriterien erfüllt. Auf Basis des einheitlichen ESG-Kriterienkatalogs errechnet sich ein Score, der Stakeholdern (u.a. Mieter, Anleger etc.) eine anbieterübergreifende Transparenz schafft, wo sich die Immobilien bzw. die Portfolios auf dem Pfad zur CO2-Neutralität befinden. Zudem ist die Analyse des auf dem EU-Forschungsprojekt „Carbon Risk Real Estate Monitor“ (CRREM), in dem Zielpfade zur systematischen Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Abhängigkeit der Nutzungsart der Immobilie modelliert werden, Bestandteil des ECORE Scoring-Tools. Die vom CRREM berechneten Dekarbonisierungspfade verfolgen eine kontinuierliche Verringerung der Treibhausgasemissionen, wobei diese für das Jahr 2050 in einem vorgesehenen Zielwert von 2 Grad münden. Das CRREM-Projekt wird jedoch laufend aktualisiert, weshalb auch die Zielwerte Anpassungen unterliegen. Ein hoher operativer Nutzen für jeden Investor und die Vergleichbarkeit innerhalb seiner Peer-Group sind weitere zentrale Bestandteile. Das Scoring ist ein dynamisches Modell, das kontinuierlich an die regulatorischen und gesellschaftlichen Anforderungen angepasst wird. Fehlende Daten werden jedoch von der KVG durch transparent dargelegte Schätzungen oder Benchmarks ersetzt werden.
Methoden. Um repräsentative und verlässliche Aussagen treffen zu können, sollten bekannte und bewährte Methoden und Techniken Anwendung finden. Der Auftragnehmer sollte neben quantitativen auch qualitative Informationen verwerten, um die sozioökonomische Situation in Bezug zu den EU-Prioritäten angemessen analysieren und beurteilen zu können. Als Bewertungsmethoden kommen neben statistischen Auswertungen insbesondere Gespräche, Interviews, Fragebögen oder Workshops mit den jeweils zuständigen Akteuren der Programmsteuerung und -umsetzung in Betracht. Folgende Datenquellen sind für die Recherche der gemeinsamen Indikatoren einzubeziehen: • primär: EU-Datenquellen (z.B. EUROSTAT) • sekundär: D-Datenquellen (z.B. Statistische Ämter des Bundes und der Länder) • tertiär: RP-Datenquellen (z.B. Statistisches Landesamt). Auch für die Querschnittsziele sind mit spezifischem Bezug auf die einzelnen Ziele und Prioritäten, soweit einschlägig, quantitative und qualitative Indikatoren vorzuschlagen. Im Bereich der Innovationsstrategie sollten die Untersuchungen im Wesentlichen auf quantitativen und qualitativen Sekundärdatenanalysen beruhen. Eigene Datenerhebungen sind nachvollziehbar zu begründen. Die Auftragnehmer sollen darzustellen, welche Auswertungsmethoden angewendet wurden und welche Auswirkungen die Auswahl der Methoden auf die Qualität der Daten und Ergebnisse hat.
Methoden. Vortrag, Fragen, Fallbeispiele
Methoden. Zentrale Bausteine der pädagogischen Arbeit in der wohnbegleiteten Kindergruppe sind das Zusammenleben und das gemeinsame Tun. Zusammenleben heißt in dieser Wohngruppe gemeinsam mit Xxxx Xxxx ein Haus zu bewohnen. Dieses Haus und diese Lebensgemeinschaft bieten Raum für Sicherheit, Schutz. Hier gibt es freundlich gestaltete Gemeinschaftsräume und individuell gestaltete Einzelzimmer – Räumlichkei- ten, die sowohl Rückzug als auch Gemeinschaftserleben als auch das körperliche Ausagieren von Gefühlen erlauben. Hier gibt es verlässliche, liebevolle Beziehungsangebote, davon ausgehend, dass Kinder in unter- schiedlichster Art davon profitieren können und immer angepasst an das Veränderungstempo der Betroffenen. Ziel ist es langfristig, verlässliche Beziehungen entstehen zu lassen, in denen Nähe positiv erlebt wird und die auch Krisen standhalten. Feste Strukturen in Abläufen, Regeln und Absprachen bieten Sicherheit durch ihre Vorhersehbar- keit und Berechenbarkeit. Es besteht Klarheit darüber, ob es sich jeweils um eine MUSS-, SOLL- oder KANN-Regel handelt. Zusammenleben heißt auch, dass die Kinder Schutz vor Menschen erfahren, die sie traumatisiert haben oder wahrscheinlich retraumatisierend handeln. Notwendige Gespräche mit diesen Men- schen (z.B. Elterngespräche, HPG) müssen gegebenenfalls zunächst außerhalb des Hauses statt- finden. In Bezug auf andere wichtige Bezugspersonen gilt es sorgfältig zu prüfen, welche Kontak- te notwendig, heilsam oder schädigend sind und welche Rahmenbedingungen benötigt werden, um eventuelle Kontakte sicher zu gestalten. Zusammenleben heißt auch, ein feinfühliges Gegenüber zu haben, was dem Kind hilft, sich wieder selber zu verstehen und zu erfahren, dass andere es verstehen. Für einige Kinder wird es auch bedeuten, dass sie Körperlichkeit und gewollte Berührung und Nähe als neue positive Erfahrung machen können, die um ihrer selbst willen geschieht und für die sie keine Gegenleistung erbringen müssen. „Beschäftigung ist das sicherste Gegenmittel gegen Traurigkeit“ (Xxxx Xxxxxxxxx) Zusammenleben hier heißt ebenso: ganz viel „Beschäftigung“, ganz viel gemeinsames Tun und die Arbeit mit jedem einzelnen. Gemeinsames Tun, das heißt bei uns: Erlebnispädagogik im Kleinen, im Alltag: Wie wird ein Kuchen gebacken, was wächst eigentlich in unserem Garten, was können wir aus un- seren Erdbeeren herstellen, was wächst im Wald, wie macht man ein Lagerfeuer, woraus macht man Seifenblasen, was fressen eigentlich Kaninchen, gibt es Kochbücher...
Methoden. Auf Grundlage der für die FFH-Basiserfassung durchgeführten Biotoptypenkartierung erfolgte eine flächendeckende Kartierung. Das Untersuchungsgebiet wurde in diesem Zusammenhang auf das Vorhandensein von Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-Richtlinie unter Berücksichtigung der einschlägigen Kartierschlüssel87 überprüft. Die Beschreibung des Bestandes ist der UVS zu entnehmen. Die genauen Angaben zu der Inanspruchnahme der Biotoptypen sind in der UVS beschrieben.88 Bei Wäldern, Gehölzen und Einzelbäumen wurden die dominanten Baumarten festge- stellt. Die Erfassungen der Farn- und Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste und der Vorwarnliste (GARVE 2004) sowie der nach § 7 besonders geschützten Pflanzenarten wurden mittels flächendeckender Biotoptypenkartierung mit Fundort und Bestandsgröße durchgeführt. Die geschützten Moosarten wurden im Zuge der Bio- toptypenkartierung in den von einer direkten Flächeninanspruchnahme betroffenen Flächen nachgesucht. Diese Vorgehensweise ist zur Erfassung geeignet. Darüber hinaus erfolgte eine Auswirkungsprognose auf die verschiedenen Lebens- raumtypen. Die in den Antragsunterlagen verwendeten Erfassungs- und Prognose- techniken zur Ermittlung von bau- und anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen sind insgesamt als angemessen und ausreichend zu be- werten.
Methoden. In der UVS wurden vorhandene Daten ausgewertet und anhand der aktuellen Boden- nutzung sowie der Vorbelastungen einer Bewertung zugeführt. Zudem erfolgte eine Überprüfung der Schutzgutausprägungen mittels Biotoptyperfassung und historischer Kartenwerke. Die verwendeten Erfassungs- und Prognosetechniken sind geeignet, an- gemessen und als ausreichend zu bewerten.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.