Mietgebühren Musterklauseln
Mietgebühren. Sie zahlen für die Anzahl der gefahrenen Meilen/Kilometer und für den Mietzeitraum des Fahrzeugs entweder den Preis, der Ihnen vom Mitarbeiter der Reservierungsstelle oder dem Reservierungssystem zum Zeitpunkt der Reservierung mitgeteilt wurde oder Ihren geltenden Firmenpreis. Es wird ein Mindestpreis für einen Miettag (24 Stunden) zuzüglich Meilen-/Kilometerpauschale oder ein Festpreis erhoben. Wir werden die zurückgelegten Meilen/Kilometer am werksseitig eingebauten Kilometerzähler ablesen. Der Tagessatz bezieht sich auf einen Zeitraum von 24 Stunden ab der Stunde und Minute, in der die Mietzeit beginnt. Sollten Sie die Voraussetzungen für die in den Mietunterlagen genannten Sondertarife nicht erfüllen, werden unsere normalen Tarife berechnet. Sie bezahlen alle Gebühren in Verbindung mit der Anmietung für verschiedene Leistungen und, sofern zulässig, Flughafengebühren (Airport Facility Fees und/oder Concession Recovery Fees), Fahrzeug-Registrierungsgebühren, andere Gebühren und Zuschläge. Bei Vorlage von Treuepunkten, Coupons oder Gutscheinen in Verbindung mit einem Treuebonusprogramm kann eine Einlösegebühr fällig werden. Bei einem Fahrzeug mit automatischer Mautzahlung zahlen Sie alle während der Mietzeit anfallenden Mautgebühren und alle damit verbundenen Servicegebühren. Außerdem bezahlen Sie nach der Rückgabe eine angemessene Gebühr für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes von starker Verschmutzung oder Flecken, die auf Ihre Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Wir vermieten nur Nichtraucherfahrzeuge. Eine zusätzliche Gebühr wird fällig, wenn Sie im Fahrzeug rauchen. Sie bzw. jeder Dritte, dem die Mietgebühren in Rechnung gestellt werden, wie z.B. ein Versicherer oder Arbeitgeber, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung aller Gebühren. Wenn Sie uns beauftragen, diese Gebühren einem Dritten in Rechnung zu stellen, gewährleisten Sie, dass Sie dazu ermächtigt sind.
Mietgebühren. Die Miete für die Anmietung eines Fahrzeugs wird als ein Vielfaches von 24 Stunden (Tag) zu dem Tarif berechnet, der auf der Website des Vermieters angegeben ist oder sich aus der Vereinbarung mit dem Vermittlungsportal ergibt, wenn die Buchung über ein solches Portal erfolgt. Im Falle einer Reservierung über ein Vermittlungsportal im Rahmen des in Absatz 3 Buchstabe b genannten Zahlungssystems paid-on- arrival ist der Mieter im Falle einer Abweichung zwischen dem in der Reservierungsbestätigung auf der Website des Vermittlungsportals angegebenen Mietpreis und dem auf der Website des Vermieters angegebenen Mietpreis berechtigt, den Mietpreis in der Höhe zu verlangen, die in der Reservierungsbestätigung auf der Website des Vermittlungsportals angegeben ist. Im Falle der in Absatz 3 a) genannten Vorauszahlung sind die Parteien an die Miete in der Höhe gebunden, die der Mieter zuvor über das Vermittlungsportal an den Vertrag gezahlt hat. 2.
Mietgebühren a. Bei jedem aufgrund dieses Vertrags geschlossenen Mietvertrag spiegeln die im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegebenen Mietgebühren Ihre Nutzung des Fahrzeuges entsprechend der zu Beginn des Mietvertrags getroffenen Vereinbarung wider. Dazu gehören die Grundmietgebühr, eventuell anfallende Kilometergebühren, zusätzliche obligatorische Gebühren und gegebenenfalls Gebühren für optionale Leistungen und Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt der Reservierung oder Anmietung gewählt wurden, sowie die darauf entfallenden Steuern zum dann geltenden Steuersatz.
b. Die Grundmietgebühr deckt grundsätzlich die Mindestmiete für einen Miettag (24 Stunden ab Mietbeginn) ab und schließt die gesetzliche Haftpflichtversicherung und alle anderen im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegebenen Leistungen ein. Pauschalmieten mit einer anderen Mindestmietdauer sind möglich.
c. Neben den im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführten Gebühren können zusätzliche Gebühren anfallen, die sich aus Ihrer Nutzung des Fahrzeuges während der Mietzeit ergeben und unter anderem Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges, eine Servicegebühr für Auftanken, eine Gebühr für verspätete Rückgabe, Gebühren für zusätzliche Fahrer, Zusatzreinigungsgebühren sowie Mautgebühren, Bußgelder oder sonstige Gebühren umfassen, die wegen Verstoßes gegen Verkehrs- oder Parkvorschriften während der Mietzeit entstehen (einschließlich einer angemessenen Verwaltungsgebühr gemäß Abschnitt 13(b)).
e. Nach Beendigung des Mietvertrags/nach Fahrzeugrückgabe erfolgt die endgültige Abrechnung sämtlicher Mietgebühren.
Mietgebühren. Die Fischerhütte kann gegen einen Mietpreis von CHF 250.00 pro Tag gemietet werden. Die Mietgebühr ist vor dem Anlass zu entrichten ansonsten wird die Reservation annulliert. FSK- Mitglieder haben jährlich eine Belegung gratis. Der Vorstand kann in speziellen Fällen die Mietkosten reduzieren. Im separaten Mietvertrag sind die Einzelheiten detailliert aufgeführt. Im Mietvertrag bestätigt der Xxxxxx mit seiner Unterschrift, dass er dieses Benützungsreglement und die Hausord- nung anerkennt. Killwangen 19.5.2021 FI SC H ER VER EI N STAU SEE KI LLW AN G EN 8956 K i l l w angen www. f v s - ki l l w a n g e n . ch Hüttenwart: Xxxx Xxxxxx Mobile: 000 000 00 00 E-Mail: xxxxxx@xxx.xx Stellvertretung: Xxxx Xxxxx 079 368 62 95 Ort, Datum: .........................................................................Vereinsmitglied: ☐ Mieter: ☐ Mieter: Name: Vorname: Adresse: Xxx.Xx. : Mietdatum: Tag: Datum: Zeit: von: bis:*1) Anzahl Personen: (max. 40) Art der Veranstaltung: *1) Die Abgabe der Fischerhütte an einem Sonntag muss mit den notwendigen Tätigkeiten bis spätestens 09.00Uhr abgeschlossen sein!
1. Mietpreis: CHF 250.00, Entrichtung bei Reservierung 10 Tage nach Rechnungstellung auf Raiffeisen- Konto IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 0 , oder in bar bei Hüttenübergabe. Inbegriffen sind: Benutzung Innen-Chemineé, Aussen-Grillstelle inkl. Utensilien, Holz für Innen- Chemineé und Strom+Wasser. Separat werden verrechnet:
2. Depot: Jeder Mieter hat beim Hüttenwart ein Depot von 100.- (in bar) für allfällige Nachreinigung oder Ersatzbeschaffungen zu hinterlegen!
Mietgebühren. Die Mietgebühr gemäß oben beschriebener Nutzungs- und Einsatzzeit(en) beträgt 🞏 150 Euro für Firmen und Unternehmen 🞏 80 Euro für Privatpersonen in Balingen 🞏 50 Euro für Soziale Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen/Vereine 🞏 0 Euro für städtische Einrichtungen Balingens und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung per Überweisung zu bezahlen. Die Tagespauschale beträgt am 2. Tag nur 50% der Grundgebühr und an jedem weiteren Tag nur 30% der Grundgebühr.
Mietgebühren. Mieter Kosten pro Miet-Tag in CHF Verpflichtungen zum Bezug von Waren Umsatzabhängige Reduktion der Mietgebühren
Mietgebühren. Die von der Evangelischen Jugend im Dekanat Bad Neustadt erhobene Mietgebühr muss spä- testens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung auf das Konto der Evangelischen Jugend im Dekanat Bad Neustadt, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00, SWIFT-BIC: XXXXXXXX, bei der
Mietgebühren. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Mietgebühren monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, erstmalig für den Monat nach Lieferung der Terminals.
Mietgebühren. 9.1 Der Kunde zahlt dem Vermieter den im Mietvertrag angegebenen Betrag sowie ggfl. die als Vertragsstrafe vorgesehenen Beträge; zusätzlich kann er dazu verpflichtet werden, bei der Unterzeichnung des Mietvertrags eine Kaution zu hinterlegen, die ausschließlich per Kreditkarte zu zahlen ist und je nach gemietetem Fahrzeug zwischen € 300,00 (dreihundert Euro) und € 800,00 (achthundert Euro) liegen kann, um die Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten allgemeinen und besonderen Bedingungen zu gewährleisten.
9.2 Es versteht sich, dass diese Kaution am Ende der Mietzeit und nach Überprüfung des Fahrzeugs und der Einhaltung der allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen zurückgegeben wird.
9.3 Alle in diesem Vertrag angegebenen Beträge sind vom Kunden zu zahlen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt; im letzteren Fall erklärt der gesetzliche oder organschaftliche Vertreter des Unternehmens, dass er die Zahlungsverpflichtung gesamtschuldnerisch mit der von ihm zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vertretenen juristischen Person bedingungslos und ohne Vorbehalt annimmt.
Mietgebühren. Sofern nichts Anderes vereinbart, wird die Mietgebühr jährlich im Voraus für ein Jahr erhoben.