Mietgebühren. Die Miete für die Anmietung eines Fahrzeugs wird als ein Vielfaches von 24 Stunden (Tag) zu dem Tarif berechnet, der auf der Website des Vermieters angegeben ist oder sich aus der Vereinbarung mit dem Vermittlungsportal ergibt, wenn die Buchung über ein solches Portal erfolgt. Im Falle einer Reservierung über ein Vermittlungsportal im Rahmen des in Absatz 3 Buchstabe b genannten Zahlungssystems paid-on- arrival ist der Mieter im Falle einer Abweichung zwischen dem in der Reservierungsbestätigung auf der Website des Vermittlungsportals angegebenen Mietpreis und dem auf der Website des Vermieters angegebenen Mietpreis berechtigt, den Mietpreis in der Höhe zu verlangen, die in der Reservierungsbestätigung auf der Website des Vermittlungsportals angegeben ist. Im Falle der in Absatz 3 a) genannten Vorauszahlung sind die Parteien an die Miete in der Höhe gebunden, die der Mieter zuvor über das Vermittlungsportal an den Vertrag gezahlt hat. 2.
Mietgebühren. Sie zahlen für die Anzahl der gefahrenen Meilen/Kilometer und für den Mietzeitraum des Fahrzeugs entweder den Preis, der Ihnen vom Mitarbeiter der Reservierungsstelle oder dem Reservierungssystem zum Zeitpunkt der Reservierung mitgeteilt wurde oder Ihren geltenden Firmenpreis. Es wird ein Mindestpreis für einen Miettag (24 Stunden) zuzüglich Meilen-/Kilometerpauschale oder ein Festpreis erhoben. Wir werden die zurückgelegten Meilen/Kilometer am werksseitig eingebauten Kilometerzähler ablesen. Der Tagessatz bezieht sich auf einen Zeitraum von 24 Stunden ab der Stunde und Minute, in der die Mietzeit beginnt. Sollten Sie die Voraussetzungen für die in den Mietunterlagen genannten Sondertarife nicht erfüllen, werden unsere normalen Tarife berechnet. Sie bezahlen alle Gebühren in Verbindung mit der Anmietung für verschiedene Leistungen und, sofern zulässig, Flughafengebühren (Airport Facility Fees und/oder Concession Recovery Fees), Fahrzeug-Registrierungsgebühren, andere Gebühren und Zuschläge. Bei Vorlage von Treuepunkten, Coupons oder Gutscheinen in Verbindung mit einem Treuebonusprogramm kann eine Einlösegebühr fällig werden. Bei einem Fahrzeug mit automatischer Mautzahlung zahlen Sie alle während der Mietzeit anfallenden Mautgebühren und alle damit verbundenen Servicegebühren. Außerdem bezahlen Sie nach der Rückgabe eine angemessene Gebühr für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes von starker Verschmutzung oder Flecken, die auf Ihre Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Wir vermieten nur Nichtraucherfahrzeuge. Eine zusätzliche Gebühr wird fällig, wenn Sie im Fahrzeug rauchen. Sie bzw. jeder Dritte, dem die Mietgebühren in Rechnung gestellt werden, wie z.B. ein Versicherer oder Arbeitgeber, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung aller Gebühren. Wenn Sie uns beauftragen, diese Gebühren einem Dritten in Rechnung zu stellen, gewährleisten Sie, dass Sie dazu ermächtigt sind.
Mietgebühren a. Bei jedem aufgrund dieses Vertrags geschlossenen Mietvertrag spiegeln die im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegebenen Mietgebühren Ihre Nutzung des Fahrzeuges entsprechend der zu Beginn des Mietvertrags getroffenen Vereinbarung wider. Dazu gehören die Grundmietgebühr, eventuell anfallende Kilometergebühren, zusätzliche obligatorische Gebühren und gegebenenfalls Gebühren für optionale Leistungen und Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt der Reservierung oder Anmietung gewählt wurden, sowie die darauf entfallenden Steuern zum dann geltenden Steuersatz.
b. Die Grundmietgebühr deckt grundsätzlich die Mindestmiete für einen Miettag (24 Stunden ab Mietbeginn) ab und schließt die gesetzliche Haftpflichtversicherung und alle anderen im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegebenen Leistungen ein. Pauschalmieten mit einer anderen Mindestmietdauer sind möglich.
c. Neben den im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführten Gebühren können zusätzliche Gebühren anfallen, die sich aus Ihrer Nutzung des Fahrzeuges während der Mietzeit ergeben und unter anderem Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges, eine Servicegebühr für Auftanken, eine Gebühr für verspätete Rückgabe, Gebühren für zusätzliche Fahrer, Zusatzreinigungsgebühren sowie Mautgebühren, Bußgelder oder sonstige Gebühren umfassen, die wegen Verstoßes gegen Verkehrs- oder Parkvorschriften während der Mietzeit entstehen (einschließlich einer angemessenen Verwaltungsgebühr gemäß Abschnitt 13(b)).
e. Nach Beendigung des Mietvertrags/nach Fahrzeugrückgabe erfolgt die endgültige Abrechnung sämtlicher Mietgebühren.
Mietgebühren. Die an die Bank zu zahlenden Mietgebühren werden nach den jeweils gültigen Tarifen berechnet und sind jährlich jeweils im Voraus für ein Kalenderjahr zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgebühren termingerecht zu bezahlen. Die Bank ist berechtigt, sämtliche Mietgebüh- ren und sonstige mit dem Tresorfach in Zusammenhang stehenden Forderungen direkt dem Konto des Kunden zu belasten. Die Bank behält sich das Recht einer jederzeiti- gen Änderung der Mietgebühren vor.
Mietgebühren. Für die Liegeplatz- bzw. Stellplatzmiete, sowie alle sonstigen Arbeiten, ist die jeweilige Preisliste bindend. Aus Sicherheitsgründen sind die Tore stets geschlossen zu halten. Der Vermieter ist berechtigt Personen, die ihm nicht bekannt sind oder die bekannterweise auch keinen Liegeplatz in der Anlage gemietet haben, zu kontrollieren, sofern sie nicht in Begleitung eines Liegeplat- zinhabers sind. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus Sicherheitsgründen alle Personen von der Steganlage zu verweisen, sofern diese keine Zugangsberechtigung nachweisen können. Externe Firmen haben sich –sofern nicht in Begleitung des Schiffeigners- anzumelden und ihre Zugangsberechtigung durch eine Auftragsbestätigung des Liegeplatzinhabers nachzuweisen. Nach Aufgabe des Liegeplatzes muss der Schlüssel zurückgegeben werden. Die Schlüssel passen gleichzeitig auch zu den Dusch- und Toilettenanlagen und dem Aufstel- lungsort der Waschmaschinen und Trockner. Diese Anlagen sind außerhalb der Öffnungszeiten des Restaurants geschlossen zu halten. Sofern kein Mietvertrag mehr besteht, ist die Berechtigung zum Betreten der Anlage nicht mehr gegeben.
Mietgebühren. 5.6.1. Die Mietgebühren werden wie im Vertrag dargelegt berechnet. Die Mietgebühren können durch das Unternehmen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden angepasst werden.
5.6.2. Die Mietgebühren werden durch das Unternehmen auf EX-WORKS-Basis erhoben. Wenn das Unternehmen zustimmt, die Mietausrüstung an einen anderen Ort als in die Räumlichkeiten des Unternehmens zu liefern, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten des Unternehmens für diese Art der Lieferung (einschließlich, unter anderem für Transport, Verpackung und Versicherung) zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) zu zahlen.
5.6.3. Die Mietgebühren entstehen und sind durch den Kunden zu zahlen ab dem Datum der Lieferung oder Abholung der Mietausrüstung bis zum Datum der Rückgabe oder Abholung der Mietausrüstung.
5.6.4. Die Mietgebühren fallen auch dann an und sind durch den Kunden unabhängig davon zu zahlen, ob die Mietausrüstung zur Nutzung durch den Kunden zur Verfügung steht, sofern nicht eine solche Nichtverfügbarkeit direkt durch eine Handlung oder Unterlassung des Unternehmens verursacht wird.
5.6.5. Das Unternehmen kann gelegentlich schriftlich vereinbaren, Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge oder Ausrüstungen zusätzlich zu der im Vertrag aufgeführten Ausrüstung an den Kunden zu vermieten. Sofern das Unternehmen nicht anderweitig schriftlich zustimmt, werden die in solchen Fällen durch den Kunden zu zahlenden Gebühren gemäß den geltenden Preisen im Vertrag oder, sofern diese nicht festgelegt wurden, gemäß den Standardmietgebühren des Unternehmens berechnet.
5.6.6. Das Unternehmen kann eine Kaution für die Mietausrüstung verlangen. Sofern der Kunde seinen Pflichten aus dem Vertrag nachgekommen ist, zahlt das Unternehmen die Kaution bei Rückgabe der Mietausrüstung zurück.
5.6.7. Während des Mietzeitraums und mit Ausnahme der Fälle, in denen der Kunde gemäß dem Vertrag haftbar ist, trägt das Unternehmen die Kosten für die routinemäßige Wartung und Instandhaltung der Mietausrüstung und die Kosten für notwendige Reparaturen oder Ersatz. Sofern nicht schriftlich durch das Unternehmen genehmigt, darf der Kunde unter keinen Umständen zulassen, dass Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Mietausrüstung durch andere als das Unternehmen, dessen Vertreter oder Unterauftraggeber durchgeführt werden. Wenn Dienstleistungen und Wartungsarbeiten Off-Shore erbracht werden, ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden alle Kosten für ...
Mietgebühren. Die von der Evangelischen Jugend im Dekanat Bad Neustadt erhobene Mietgebühr muss spä- testens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung auf das Konto der Evangelischen Jugend im Dekanat Bad Neustadt, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00, SWIFT-BIC: XXXXXXXX, bei der
Mietgebühren. Clubmitglieder FC Weesen * CHF 100.-
Mietgebühren. Die Mietgebühr gemäß oben beschriebener Nutzungs- und Einsatzzeit(en) beträgt 🞏 150 Euro für Firmen und Unternehmen 🞏 80 Euro für Privatpersonen in Balingen 🞏 50 Euro für Soziale Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen/Vereine 🞏 0 Euro für städtische Einrichtungen Balingens und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung per Überweisung zu bezahlen. Die Tagespauschale beträgt am 2. Tag nur 50% der Grundgebühr und an jedem weiteren Tag nur 30% der Grundgebühr.
Mietgebühren. Stagemobil: Partyzelt: Hüpfburg: