Mindestbetrag des Vermögens. Es kann keine Rücknahme von Anteilen erfolgen, wenn das Fondsvermögen unter den Betrag von 300.000 EUR fällt. Übersteigt das Vermögen während 30 Tagen diesen Betrag nicht, ergreift die Verwaltungsgesellschaft die erforderlichen Maßnahmen, um den betreffenden OGAW zu liquidieren oder um eine der in Artikel 422-17 der allgemeinen Bestimmungen der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) (Umwandlung von OGAW) aufgeführten Maßnahmen anzuwenden.