Common use of Mindestlohn Clause in Contracts

Mindestlohn. 10.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitneh- mern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem während der gesamten Vertragslaufzeit bis sechs Monate nach Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses binnen 14 Tagen die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Vorlage geeigneter Unter- lagen (insb. Dokumente nach § 17 Abs. 1 MiLoG, Un- bedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozial- kasse bzw. Urlaubskasse, etc.) nachweisen. 10.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtli- chen Ansprüchen Dritter (insb. Arbeitnehmer des Auf- tragnehmers, Auftraggeber des Auftraggebers, Bunde- sagentur für Arbeit) im Zusammenhang mit der Verlet- zung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes auf erstes Anfordern frei. 10.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen etwaigen Nachunternehmer in demselben Umfang zur nach- weislichen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes und Freistellung des Auftraggebers zu verpflichten, wie er selbst nach den Ziffern 10.1 und 10.2 verpflich- tet ist. Falls sich der Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer bedient, hat der Auftragnehmer si- cherzustellen, dass auch sämtliche Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 10.4 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftragge- ber für sämtliche Ansprüche Dritter, die aus der Verlet- zung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes durch Nachunternehmer entstehen.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Mindestlohn. 10.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitneh- mern Arbeit- nehmern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem während der gesamten Vertragslaufzeit bis sechs Monate nach Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses Vertragsver- hältnisses binnen 14 Tagen die Erfüllung dieser Verpflichtung Verpflich- tung durch Vorlage geeigneter Unter- lagen Unterlagen (insb. Dokumente Doku- mente nach § 17 Abs. 1 MiLoG, Un- bedenklichkeitsbescheinigung Unbedenklichkeitsbe- scheinigung der zuständigen Sozial- kasse Sozialkasse bzw. UrlaubskasseUrlaubs- kasse, etc.) nachweisen. 10.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtli- chen sämtlichen Ansprüchen Dritter (insb. Arbeitnehmer des Auf- tragnehmersAuftragnehmers, Auftraggeber des Auftraggebers, Bunde- sagentur für Arbeit) im Zusammenhang mit der Verlet- zung Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes Mindest- xxxxxx auf erstes Anfordern frei. 10.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen etwaigen Nachunternehmer in demselben Umfang zur nach- weislichen nachweisli- chen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes und Freistellung Frei- stellung des Auftraggebers zu verpflichten, wie er selbst nach den Ziffern 10.1 und 10.2 verpflich- tet verpflichtet ist. Falls sich der Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer bedientbe- dient, hat der Auftragnehmer si- cherzustellensicherzustellen, dass auch sämtliche Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 10.4 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftragge- ber Auf- traggeber für sämtliche Ansprüche Dritter, die aus der Verlet- zung Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes durch Nachunternehmer entstehen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb) Für Die Miete Von Übertragungswegen

Mindestlohn. 10.1 9.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitneh- mern Arbeit- nehmern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Auf Verlangen Ver- langen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem während der gesamten Vertragslaufzeit bis sechs Monate nach Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses binnen 14 Tagen die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Vorlage geeigneter Unter- lagen Unterlagen (insb. Dokumente nach § 17 Abs. 1 MiLoG, Un- bedenklichkeitsbescheinigung Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozial- kasse zustän- digen Sozialkasse bzw. Urlaubskasse, etc.) nachweisen. 10.2 9.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtli- chen sämtlichen Ansprüchen Dritter (insb. Arbeitnehmer des Auf- tragnehmers, Auftraggeber des Auftraggebers, Bunde- sagentur für Arbeit) im Zusammenhang mit der Verlet- zung Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes Mindestloh- nes auf erstes Anfordern frei. 10.3 9.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen etwaigen Nachunternehmer in demselben Umfang zur nach- weislichen nachweisli- chen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes und Freistellung Freistel- lung des Auftraggebers zu verpflichten, wie er selbst nach den Ziffern 10.1 9.1 und 10.2 verpflich- tet 9.2 verpflichtet ist. Falls sich der Nachunternehmer Nach- unternehmer seinerseits Nachunternehmer bedient, hat der Auftragnehmer si- cherzustellensicherzustellen, dass auch sämtliche Nachunternehmer Nach- unternehmer entsprechend verpflichtet werden. 10.4 9.4 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftragge- ber Auftrag- geber für sämtliche Ansprüche Dritter, die aus der Verlet- zung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes Min- destlohnes durch Nachunternehmer entstehen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Mindestlohn. 10.1 9.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitneh- mern Arbeitnehmern in Ausführung der vertraglichen Leistungen den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem während der gesamten Vertragslaufzeit und bis sechs Monate nach Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses danach binnen 14 Tagen nach Anforderung die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Vorlage geeigneter Unter- lagen Unterlagen (insb. Dokumente nach § 17 Abs. 1 MiLoG, Un- bedenklichkeitsbescheinigung Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozial- kasse Sozialkasse bzw. Urlaubskasse, etc.) nachweisen. 10.2 9.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtli- chen sämtlichen Ansprüchen Dritter (insb. insbesondere Arbeitnehmer des Auf- tragnehmersAuftragnehmers oder der Nachunternehmen, Auftraggeber des Auftraggebers, Bunde- sagentur der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll etc.) im Zusammenhang mit der Verlet- zung Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen gesetz- lichen Mindestlohnes auf erstes Anfordern frei. 10.3 9.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen etwaigen Nachunternehmer in demselben Umfang zur nach- weislichen nachweislichen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes und Freistellung des Auftraggebers zu verpflichten, wie er selbst nach den Ziffern 10.1 9.1 und 10.2 verpflich- tet 9.2 verpflichtet ist. Falls sich der Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer bedient, hat der Auftragnehmer si- cherzustellensicherzustellen, dass auch sämtliche Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 10.4 9.4 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftragge- ber Auftraggeber für sämtliche Ansprüche Dritter, die aus der Verlet- zung Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes durch Nachunternehmer entstehen. 9.5 Der Auftragnehmer sichert mit Abschluss des Vertrages dem Auftraggeber zu, dass er in den letzten drei Jahren vor Vertragsschluss nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Standardsoftware

Mindestlohn. 10.1 16.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitneh- mern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem während der gesamten Vertragslaufzeit bis sechs Monate nach Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses binnen 14 Tagen die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Vorlage geeigneter Unter- lagen (insb. Dokumente nach § 17 Abs. 1 MiLoG, Un- bedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozial- kasse bzw. Urlaubskasse, etc.) nachweisen. 10.2 16.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtli- chen Ansprüchen Dritter (insb. Arbeitnehmer des Auf- tragnehmers, Auftraggeber des Auftraggebers, Bunde- sagentur für Arbeit) im Zusammenhang mit der Verlet- zung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes auf erstes Anfordern frei. 10.3 16.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen etwaigen Nachunternehmer in demselben Umfang zur nach- weislichen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes und Freistellung des Auftraggebers zu verpflichten, wie er selbst nach den Ziffern 10.1 16.1 und 10.2 16.2 verpflich- tet ist. Falls sich der Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer bedient, hat der Auftragnehmer si- cherzustellen, dass auch sämtliche Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 10.4 16.4 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftragge- ber für sämtliche Ansprüche Dritter, die aus der Verlet- zung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes durch Nachunternehmer entstehen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Mindestlohn. 10.1 11.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitneh- mern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem während der gesamten Vertragslaufzeit bis sechs Monate nach Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses binnen 14 Tagen die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Vorlage geeigneter Unter- lagen (insb. Dokumente nach § 17 Abs. 1 MiLoG, Un- bedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozial- kasse bzw. Urlaubskasse, etc.) nachweisen. 10.2 11.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtli- chen Ansprüchen xxxx Xxxxxxxxxx Dritter (insb. Arbeitnehmer des Auf- tragnehmers, Auftraggeber des Auftraggebers, Bunde- sagentur für Arbeit) im Zusammenhang mit der Verlet- zung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes auf erstes Anfordern frei. 10.3 11.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen etwaigen Nachunternehmer in demselben Umfang zur nach- weislichen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes und Freistellung des Auftraggebers zu verpflichten, wie er selbst nach den Ziffern 10.1 11.1 und 10.2 11.2 verpflich- tet ist. Falls sich der Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer bedient, hat der Auftragnehmer si- cherzustellen, dass auch sämtliche Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 10.4 11.4 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftragge- ber für sämtliche Ansprüche Dritter, die aus der Verlet- zung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes durch Nachunternehmer entstehen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb) Für Die Überlassung Und Pflege Von Software