Common use of Mindestlohn Clause in Contracts

Mindestlohn. 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal. 2. Die Agentur ist berechtigt, hierüber jederzeit aktuelle Nachweise (z.B. Stundennachweise, Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) zu verlangen. Im Falle der Nichtvorlage verlangter Nachweise ist die Agentur berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Agentur von ihrer Haftung auf den Mindestlohn im Fall der Verletzung des MiLoG durch den Auftragnehmer und durch von diesem eingesetzte Nachunternehmer freizustellen. 4. Im Falle einer Zuwiderhandlung des Auftragnehmers gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Daneben hat sie gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ein Zurückbehaltungsrecht. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, nach der Entziehung des Auftrags den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen. Schadensersatzansprüche wegen weitergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mindestlohn. (1. ) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal. (2. ) Die Agentur ist berechtigt, hierüber jederzeit aktuelle Nachweise (z.B. Stundennachweise, Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) zu verlangen. Im Falle der Nichtvorlage verlangter Nachweise ist die Agentur berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten. (3. ) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Agentur von ihrer Haftung auf den Mindestlohn im Fall der Verletzung des MiLoG durch den Auftragnehmer und durch von diesem eingesetzte Nachunternehmer freizustellen. (4. ) Im Falle einer Zuwiderhandlung des Auftragnehmers gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Daneben hat sie gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ein Zurückbehaltungsrecht. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, nach der Entziehung des Auftrags Auftrages den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen. Schadensersatzansprüche wegen weitergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mindestlohn. 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung Rege- lung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen vorge- schriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung Re- gelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal. 2. Die Agentur ist berechtigt, hierüber jederzeit aktuelle Nachweise (z.B. Stundennachweise, Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) zu verlangen. Im Falle der Nichtvorlage verlangter Nachweise ist die Agentur berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Agentur von ihrer Haftung auf den Mindestlohn im Fall der Verletzung des MiLoG durch den Auftragnehmer und durch von diesem eingesetzte Nachunternehmer freizustellen. 4. Im Falle einer Zuwiderhandlung des Auftragnehmers gegen ge- gen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Daneben hat sie gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ein Zurückbehaltungsrecht. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, nach der Entziehung des Auftrags den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen aus- führen zu lassen. Schadensersatzansprüche wegen weitergehender wei- tergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Mindestlohn. 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten beach- ten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer Auftrag- nehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes PersonalPer- sonal. 2. Die Agentur ist berechtigt, hierüber jederzeit aktuelle Nachweise (z.B. Stundennachweise, Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) zu verlangen. Im Falle der Nichtvorlage verlangter Nachweise ist die Agentur berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Agentur von ihrer Haftung auf den Mindestlohn im Fall der Verletzung des MiLoG durch den Auftragnehmer und durch von diesem eingesetzte Nachunternehmer Nachunterneh- mer freizustellen. 4. Im Falle einer Zuwiderhandlung des Auftragnehmers gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ist die Agentur berechtigtberech- tigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Daneben hat sie gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ein ZurückbehaltungsrechtZurückbehal- tungsrecht. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, nach der Entziehung Ent- ziehung des Auftrags den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassenlas- sen. Schadensersatzansprüche wegen weitergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Mindestlohn. 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal. 2. Die Agentur ist berechtigt, hierüber jederzeit aktuelle Nachweise (z.B. Stundennachweise, Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) zu verlangen. Im Falle der Nichtvorlage verlangter Nachweise ist die Agentur berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Agentur von ihrer Haftung auf den Mindestlohn im Fall der Verletzung des MiLoG durch den Auftragnehmer und durch von diesem eingesetzte Nachunternehmer freizustellen. 4. Im Falle einer Zuwiderhandlung des Auftragnehmers gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Daneben hat sie gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ein Zurückbehaltungsrecht. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, nach der Entziehung des Auftrags den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen. Schadensersatzansprüche wegen weitergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen